war schon vorher bekannt, dass es das nicht muss, egal ob kommerziell oder privat, aber Mike hat nochmals nachgehakt: Nachgefragt bei der Deutschen Nationalbibliothek. Grundtenor wie gehabt: Erst muss eine technische Lösung gefunden werden, dann macht man sich dran, das umzusetzen. Was Jahre währt, wird irgendwann akut. Stay tuned
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Über den Autor
Robert Basic
Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.
Sehr gut! Hab auch schon per E-Mail nachgefragt und darum gebeten, dass sie meinen RSS Feed abonnieren. Antwort hab ich bisher keine erhalten 🙂
Endlich fragen mal ein paar Leute einfach nach! 🙂 Ich denke die ganze Zeit schon, dass die Aufregung übertrieben ist. Da hat halt jemand ein Gesetz ein wenig in den Sand gesetzt, weil niemand so genau weiß wie es umzusetzen ist, die Nationalbibliothek bastelt einfach ein wenig vor sich hin und am Ende kommt einfach eine Art Waybackmachine dabei heraus. 🙂 Ich bezweifele doch sehr, dass man wirklich irgendwann sein Weblog per Hand in PDFs umwandeln und verschicken muss…
Naja wenn man sich die ganzen HowTo’s bei der Nationalbibliothek so anschaut, dann klingt das fast so als müsste man seine Seite irgendwie in ein Archiv packen und dann irgendwie hochladen und ein Formular ausfüllen das irgendie komplizierter aussieht als eine Steuererklärung, aber momentan scheint das ganze ja noch nicht so akut zu sein. Zumal ich sowieso nicht wollen würde das mein Blog, falls ich denn eins hätte dort für immer irgendwie gespeichert werden würde. Ist ja schon kompliziert genug das aus den Suchmaschinen zu entfernen. Bleibt nur die alternative das Web zu meiden. Einerseits wird alles möglichst kompliziert und Teuer gemacht und in ein paar Jahren gibt es dann ein Förderprogramm damit dann mehr Leute mit dem Internet Geld verdienen.
Die Idee, das flüchtige Medium Internet zu archivieren, ist nicht falsch. Aber da ist der Gesetzgeber mal wieder deutlich über das Ziel hinausgeschossen.
Von den technischen Schwierigkeiten bzw. dem unsinnigen Ansatz mit PDF-Dateien und ZIP-Archiven mal abgesehen, ist dürfte es nicht sinnvoll sein, komplett alles aufheben zu wollen.
Der Ansatz sollte vielmehr sein, dass kulturelle Leistungen und Wissen nicht mehr verloren gehen. Das ist eine gute Sache.
Aber bei jedem neuen Kommentar einen Blogpost neu bei der Bibliothek einzureichen, wäre nicht nur ein unglaublicher Aufwand. Am Ende würde die Blibliothek, wenn sei so gut wie alles sammeln möchte, auch auf einem gewaltigen Berg Infomüll sitzen, der kaum sinnvoll nutzbar wäre.
[…] man nicht gleich in Panik verfallen und eine Geldzahlung fürchten. Stattdessen ist erst einmal „take it easy“ angesagt: Derzeit sieht es ganz danach aus, als ob die Verordnung zur Pflichtablieferung von […]
Also die Idee finde ich ja grundsätzlich gut ABER ich kann mir nicht vorstellen das sie irgendwie umsetzbar ist. Bei der Masse an Webseiten die ja jeden Tag noch wächst, ist es meiner Meinung nach nicht möglich da irgendein System zu erstellen, welches alle Änderungen und Webseiten auch nur annähernd Archivieren könnte. Mal abwarten was da noch nach kommt…
Die müssen erst einmal ein paar fähige Server kaufen 😉 die der Flut standhalten. Natürlich von meinem Geld GRML
Gruß Carsten
Keiner hat die Absicht eine Mauer zu bauen, äh, Blogger, die gegen die Ablieferungspflicht verstoßen, mit einer Geldbuße zu belegen. Ich finde das höchst merkwürdig, dass die Bundesregierung auf der einen Seite eine Verordnung erlässt, die die Erfassung von Blogs, Foren und Mailinglisten mit Archiven betrifft. Dann erklärt die DNB auf der anderen Seite in ihren FAQs: „Derzeit werden Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren noch nicht gesammelt. Alle Anbieter von Webseiten müssen also in dieser Hinsicht nichts unternehmen und keine Strafen befürchten.“ Das kann man auch so lesen, dass in dem noch nicht näher bestimmbaren Moment, in dem das Sammeln beginnt, auch Strafen zu befürchten sind. Seltsamer politischer Stil.
zur info, vorhin im radio gehört: die nationalbibliothek sucht sich die blogger selbst aus, und schreibt diese an! das mit der abmahngebühr da tritt ist eine „zwangsverordnung“ falls die angeschriebenen personen nicht kooperieren. von daher kann man nun beruhigt schlafen 🙂
[…] – (via Basic Thinking, […]
ich habe mal ein label betrieben und wurde von der dnb insgesamt dreimal angeschrieben betr. pflichtstückverordnung. die ersten beiden schreiben waren im ton moderat, mit dem hinweis auf die gesetzliche verpflichtung und die möglichkeit eines zwangsgelds.
im dritten schreiben wurden mir die massnahmen dann angedroht, daraufhin habe ich die platten (selbstverfreilich auf meine kosten) abgeliefert. der pflichtablieferung meiner seiten sehe ich deshalb ganz entspannt entgegen.
in meinen augen ist die dnb eine weitere der in deutschland so beliebten institutionen, die lediglich ihrem selbsterhalt dienen …
… wobei es mir schon schmeicheln täte, wäre die eine otter andere meiner seiten dort als kulturgut gelistet.
Pflichtablieferungsverordnung: Web-Archivierung technisch noch nicht machbar…
Eigentlich wollte ich mich dem Thema hier noch einmal selbst annehmen, aber heute dufte ich bei Robert Basic vom ‘Basic Thinking’-Blog nachlesen, dass Mike Schnoor die neue Pflichtablieferungsverordnung bereits kommentiert hat, die alle Pri…