Wirtschaft

Amazon Marketplace handelt sich Klage wegen unlauteren Wettbewerbs ein

DSGVO-Strafen, Datenschutz, Meta, Instagram, Facebook
Unsplash.com / Christian Wiediger
geschrieben von Maria Gramsch

Der Generalstaatsanwalt von Kalifornien hat Klage gegen Amazon eingereicht. Im Fokus steht das mögliche wettbewerbswidrige Verhalten des Konzerns. Dieser soll Drittanbieter auf dem Amazon Marketplace benachteiligt haben.

Amazon hat seinen Marketplace in den vergangenen Jahren zu einem gigantischen Ort für E-Commerce aufgebaut. Doch die Plattform bietet nicht nur für den Versandriesen selbst, sondern auch für viele Händler die Chance auf gute Verkaufszahlen.

Umso ärgerlicher dürfte es für Drittanbieter sein, wenn ihre Produkte auf dem Amazon Marketplace schlechter behandelt werden als die von Amazon selbst.


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Das sieht auch der Generalstaatsanwalt von Kalifornien, Rob Bonta, so. Denn er hat Klage gegen Amazon wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eingereicht.

Was wird Amazon vorgeworfen?

Der kalifornische Generalstaatsanwalt hat Klage gegen Amazon beim San Francisco Superior Court eingereicht. Er wirft dem Versandriesen wettbewerbswidrige Preisgestaltung vor.

Amazon habe es Drittanbietern auf seinem Marketplace vertraglich verboten, ihre Produkte auf anderen Plattformen günstiger anzubieten. So habe Amazon „die Preise künstlich hoch gehalten“.

Da andere E-Commerce-Plattformen mit den Preisen nicht konkurrieren können, wenden sich die Verbraucher an Amazon als zentrale Anlaufstelle für alle ihre Einkäufe.

Amazon verstoße damit gegen das kalifornische Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und das Kartellgesetz Cartwright Act.

Was passiert, wenn sich Händler nicht daran halten?

Die Klage des kalifornischen Generalstaatsanwalts stützt sich auf Interviews mit Verkäufern, Wettbewerbern und Branchenberatern, wie TechCrunch berichtet. Diese seien „über mehrere Jahre hinweg geführt“ worden.

Laut diesen Interviews soll Amazon „häufig“ die Buttons „Jetzt kaufen“ und „In den Warenkorb“ bei Produkten entfernt haben. Das sei geschehen, wenn Händler ihre Produkte auf einer anderen Plattform, zum Beispiel bei Walmart oder Target, günstiger angeboten haben.

Amazon hat seine beträchtliche Marktmacht durch Vereinbarungen auf der Einzel- und Großhandelsebene aufgebaut, die einen wirksamen Preiswettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt verhindern.

In der Klage ist auch von weiteren Sanktionen gegen Händler die Rede. Diese hätten beispielsweise mit weniger prominenten Einträgen in den Amazon-Suchergebnissen zu kämpfen, wenn sie sich nicht an die Preisabsprachen halten. Es sei sogar möglich, dass Amazon den Verkauf ihrer Produkte einschränkt oder ganz beendet.

Was droht dem Amazon Marketplace in Kalifornien jetzt?

Der Generalstaatsanwalt hat nun eine gerichtliche Verfügung beantragt. Denn damit könnte er Amazon die Fortsetzung der vorgeworfenen Praxis zu untersagen. Aber auch eine Geldstrafe steht im Raum.

Dieser Rechtsstreit könnte „erhebliche nationale Auswirkungen“ haben, zitiert die New York Times den Kartellrechtsprofessor Christopher R. Leslie.

Denn bei einer Niederlage für Amazon sei davon auszugehen, „dass andere Staaten den Mantel aufgreifen und andere Fälle einbringen“.

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Über den Autor

Maria Gramsch

Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.