also doch noch einmal was zu den Untiefen der Rechtswissenschaft, diesmal geht es um das Bildblog und GEMA: Lasse Zahln. Laut GEMA soll das Bildblog für das Veröffentlichen eines Radioausschnitts latzen. 7 Euro.
Btw, das mit der GEMA und überhaupt der korrekten Beachtung des Urheberrechts im Musikbereich -wenn man mit Mucke auf Blogs arbeiten will- ist eine Rocket Science für sich, die Normalos nicht ohne Rechtsbeistand bewältigen können, Irrsinn: wie funktioniert das mit der GEMA
Aus diesem Grunde das Liedchen „Diablo Rojo“ (geht um die künstlerische Verarbeitung von Erlebnissen auf Achterbahnen, wie passend:)
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(CD bestellt, muss mir die Platte aber noch per iTunes morgen für die Fahrt nach Italien runteziehen, geillll….)
via Helmschrott
nach all dem und der bildblog-geschichte würde ich als laie doch meinen:
robert basic muss für solche links mit gema-pflichtiger musik an die gema geld abdrücken:
https://www.basicthinking.de/blog/2008/06/18/was-haben-rolling-stones-und-twitter-gemeinsam/
stimmt das nun?
Jetzt wäre es mal eine interessante Frage, ob ich die Musik dann nicht einfach als Youtube-Video einbetten kann. Zumindest die GEMA wäre damit doch ausgehebelt, wenn ich den Artikel bei heise.de richtig verstanden habe: http://www.heise.de/newsticker/YouTube-Nutzer-duerfen-GEMA-Musik-einsetzen–/meldung/98714
Oder gilt das nur für Musik, die innerhalb der Site youtube angeschaut werden kann?
[…] und zuletzt durch etwas naßforsches Vorgehen für Unmut sorgte. Näheres hier bei Robert oder Frank. [↩]Der eben die Anzahl der Seitenabrufe registriert. […]