Wirtschaft

Gasumlage ab 1. Oktober 2022: Darauf müssen Verbraucher jetzt achten

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unsplash.com/ KWON JUNHO
geschrieben von Fabian Peters

Ab dem 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland die sogenannte Gasumlage. Ziel der Bundesregierung ist es, so eine stabile Gasversorgung zu gewährleisten. Doch wie hoch ist die Gasumlage? Wie funktioniert sie und: Wie war das nochmal mit der Mehrwertsteuer?

Was ist die Gasumlage?

Gaskunden müssen in Deutschland bald deutlich mehr zahlen. Denn das Bundeskabinett hat eine zeitlich befristete Gasumlage verabschiedet. Sie basiert auf dem sogenannten Energiesicherungsgesetz und soll laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine „sichere Wärmeversorgung im Herbst und Winter“ sorgen. Das BMWK schreibt dazu:

Ziel ist es, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten.

Wie hoch ist die Gasumlage?

Als sogenannter Marktgebietsverantwortlicher ist die Trading Hub Europe für den deutschen Gasmarkt verantwortlich. In einer offiziellen Mitteilung gab das Gemeinschaftsunternehmen nun die Höhe der sogenannten Gasumlage bekannt. Demnach liegt sie bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde und wird ab dem 1. Oktober 2022 erhoben.

Sie gilt sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen. Für einen Einfamilienhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden, betragen die Zusatzkosten in Form der Gasumlage dabei rund 484 Euro pro Jahr. Hinzu kommen die vom Markt getriebenen Preiserhöhungen.

Ab wann greift die Umlage?

Die Gasumlage soll ab Mitte August in Kraft treten und ab dem 1. Oktober 2022 greifen. Das Verbraucherschutzrecht sieht jedoch gewisse Ankündigungsfristen vor, die die Gasanbieter einhalten müssen. Sie liegen je nach Vertrag bei vier bis sechs Wochen, können in Einzelfällen aber auch länger sein.

Das heißt, dass die Gasumlage für viele vermutlich erstmals im November oder Dezember 2022 auf der Gasrechnunge erscheinen wird. Einige Versorger könnten die Umlage allerdings auch bereits im Oktober in Rechnung stellen. Entscheidend ist dabei die jeweilige Ankündigungsfrist sowie deren Eingang.

Wie funktioniert die Gasumlage?

Die Gasumlage wird laut BMWK monatlich abgerechnet. Sie kann alle drei Monate angepasst werden und läuft bis zum 1. April 2024. Hintergrund der Umlage sind Ausgleichszahlungen an die Gasimporteure. Sie sollen Insolvenzen vermeiden und den Markt stabilisieren.

Die Gasimporteure müssen nämlich Lieferpflichten gegenüber ihren Kunden erfüllen. Diese können sie jedoch nur einhalten, wenn sie die rückläufigen Gaslieferungen aus Russland durch den Kauf teurere Importe ersetzen. Die entstandenen Mehrkosten konnten die Lieferanten bislang nicht weitergeben.

In der Folge sind erhebliche Verluste entstanden, die für viele Unternehmen existenzgefährdend sein könnten. Die Bundesregierung hat mit dem Energieversorger Uniper deshalb ein millionenschweres Rettungspaket vereinbart. Zusätzlich beschloss das Kabinett nun, die Umlage auf alle Gaskunden anzuwenden.

Was ist mit der Mehrwertsteuer?

Aktuell fällt auf die Gasumlage die Mehrwertsteuer an. Das heißt, dass der Staat mitverdient. Die Bundesregierung würde das laut eigenen Angaben zwar gerne ändern, allerdings steht das EU-Recht im Weg. Das Kabinett hat die EU deshalb bereits um eine Ausnahmeregelung gebeten.

Neben der Gasumlage soll im Herbst außerdem eine Gasspeicherumlage in Kraft treten. Sie soll der Trading Hub Europe die Kosten erstatten, die der Versorgungssicherheit dienen – sprich dem Einkauf von Gas. Laut Wirtschaftsministerium werde sich diese Umlage jedoch in keinem relevanten Rahmen bewegen.

Wird es weitere Entlastungen geben?

Neben den bisherigen Entlastungen wie der Energiekostenpauschale in Höhe von 300 Euro kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) weitere entlastenden Maßnahmen für das kommende Jahr an. Zum Jahresbeginn soll das Wohngeld beispielsweise steigen. Außerdem befindet sich ein dauerhafter Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte in Planung.

Das Finanzministerium plant wiederum steuerliche Entlastungen. Die aktuellen Pläne sind jedoch umstritten. Teile der Koalition bezeichneten den Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner (FDP) als unausgewogen.

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Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).