Hunde dürfen in den Zügen der Deutschen Bahn eigentlich mitfahren. Die Betonung liegt auf „eigentlich“. Denn die Regelungen zur Mitnahme eines Hundes sind derart kompliziert und absurd, dass man meinen könnte, die Deutsche Bahn will Hundehalter lieber zum Autofahren animieren. Ein Kommentar.
Wer mit der Deutschen Bahn reisen und seinen Hund mitnehmen will, braucht starke Nerven. Denn die Regelungen zur Mitnahme eines Vierbeiners sind derart bürokratisch und absurd, als dass viele vermutlich eine Autofahrt vorziehen.
Ein Hundeticket ist zwar online buchbar, allerdings nur per Post zustellbar. Natürlich gegen Aufpreis und mit entsprechender Wartezeit – laut Bahn mindestens drei bis fünf Werktage. Alternativ ist nur eine Buchung an einem DB-Automaten oder -Schalter vor Ort möglich.
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Deutsche Bahn und Hund: Bürokratisch und absurd!
Das Problem: Ein Hundeticket orientiert sich am aktuellen Fahrpreis. Es kostet die Hälfte davon. Soweit so in Ordnung. Aber: Wer kurzfristig buchen will oder auf dem Land lebt ist oftmals aufgeschmissen, denn: Dort gibt es keine DB-Automaten oder -Schalter. Doch je später man bucht, desto teurer wird es.
Aber warum kann man ein Hundeticket nicht online mit dem eigenen Fahrschein bestellen und ausdrucken beziehungsweise als PDF speichern? Das weiß die Deutsche Bahn offenbar auch nicht.
Offizielle Begründung: Weil ein Hund sich nicht selbst ausweisen kann. Wie bitte? Das kann er beim Ticketkauf am Schalter oder Automaten doch auch nicht. Vom Ticketkauf per Post ganz zu schweigen – Versandkosten übrigens: schlappen 5.90 Euro. Dabei haben die meisten Hunde sowohl Namen als auch Dokumente – geschenkt!
Ein Hund reist als Kind ohne Begleitung
Es wird aber noch absurder. Ein Hund gilt laut Deutsche Bahn nämlich offiziell als ein Kind zwischen sechs und 14 Jahren, das „ohne Begleitung verreist“. Selbständig reisende Hunde, die sich aber nicht ausweisen können also. Das kann man sich nicht ausdenken! Aber immerhin:
Kleine Hunde und andere kleine Haustiere (bis zur Größe einer Hauskatze), die ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tierboxen) untergebracht sind, dürfen im nationalen Verkehr kostenlos mitgenommen werden.
Aber: „Diese Box muss unter den Sitz oder auf die Ablage über den Sitz passen. Sie gehört nicht auf einen Sitzplatz.“
Es gibt also keinen Sitzplatz für das haarige Kind zwischen sechs bis 14 Jahren – aus hygienischen Gründen ist das sogar nachvollziehbar – aber: Wer schon einmal mit der Deutschen Bahn gefahren ist, weiß dass dort samt Box höchstens Platz für einen Hamster ist.
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Als regelmäßiger Bahnfahrer bin ich eigentlich auch ganz froh, dass es so ist. In den Zügen (zumindest im Fernverkehr) ist nämlich auch überhaupt kein Platz für Hunde vorgesehen.
Auf die Sitze dürfen sie nicht, vor/unter/hinter dem Sitz ist nicht genug Platz und auf dem Gang stört es nun mal auch massiv, wenn dort ein Hund rumliegt. Ist für den Hund auch nicht angenehm, wenn ihm ständig jemand auf den Schwanz tritt…