Das Bundeskartellamt stuft den Online-Riesen Amazon als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ein und will das Unternehmen schärfer kontrollieren. Doch Amazon ist damit nicht einverstanden. Die Hintergründe.
Nach Google und Meta ist jetzt auch Amazon dran: Das Bundeskartellamt will für den Online-Versandhandel schärfere Wettbewerbskontrollen durchsetzen. Auch Amazon ist in den Augen der Behörde ein Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“.
Bundeskartellamt kritisiert Amazon Prime
Seit 2021 kann das Bundeskartellamt auf Unternehmen mit marktübergreifender Macht Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht anwenden. Im Fall von Amazon gefährden einige Praktiken des Unternehmens nach Ansicht der Behörde den Wettbewerb.
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„Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce. Die Angebote des Konzerns u.a. als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter sind zu einem digitalen Ökosystem verbunden“, so Kartellamts-Präsident Andreas Mundt.
Dabei nehme das Unternehmen eine Doppelrolle als Händler und Marktplatz gleichzeitig ein und spiele diese aus. Vor allem Amazon Prime ist dem Bundeskartellamt ein Dorn im Auge. Neben kostenlosen Lieferungen bei Bestellungen erhalten Abonnent:innen auch Zugang zu Musik- und Videostreaming-Angeboten.
Amazon gehört mit weltweiten Umsatzerlösen von rund 400 Mrd. Euro im Jahr 2021, davon ca. 32 Mrd. Euro in Deutschland, zu den umsatzstärksten Unternehmen der Welt. Nach Außerdem wird nach Einschätzung des Bundeskartellamtes mehr als jeder zweite Euro im deutschen Online-Einzelhandel auf der Amazon-Handelsplattform ausgegeben.
„Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler halten wir Amazon für marktbeherrschend. Damit greift hier zusätzlich die parallel anwendbare klassische Missbrauchsaufsicht, auf deren Grundlage wir derzeit schon Verfahren gegen Amazon führen“, so Mundt weiter.
Amazon wehrt sich gegen das Vorgehen
Im Gegensatz zu Google und Meta hält Amazon die Untersuchung des Bundeskartellamts für unangebracht. „Wir stimmen den Feststellungen des Bundeskartellamts nicht zu und werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen“, äußerte sich das Unternehmen zum Vorgehen.
Das Bundeskartellamt hat auch gegen Apple bereits ein Verfahren eingeleitet. Dabei stößt sich die Behörde besonders an der Anti-Tracking-Initiative. Apple bevorzuge seine eigenen Angebote und könne andere Unternehmen behindern.
Anfang Mai 2022 nahm das Bundeskartellamt zudem Meta ins Visier. Das Social-Media-Konzern betreibe ein starkes, werbefinanziertes Ökosystem im Bereich der sozialen Medien, das sich immer weiter ausdehne. Obwohl Meta mit der Untersuchung des Kartellamts nicht übereinstimme, legte der Konzern bislang keine Rechtsmittel ein.
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