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lässt Google seine Kunden in die Abmahnfalle laufen?

Update: Siehe Klärung

sodele, mir liegt nun da Schreiben der Kanzlei vor, die ihre Mandantin vertritt, deren Rechte wegen Screenshots aus Google Earth verletzt wurden (nicht Google, sondern Unternehmen, die Kartenmaterial an Google lizenzieren). Wer die Vorgeschichte nicht kennt: Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3. Soweit klar? Klar ist, dass es unklar ist, wie und wann man Screens von Google Earth machen kann. Obwohl wir das nun zigfach besprochen haben. Das bitte mal gedanklich festhalten!!

Zum Schreiben, wo es auch um Google Maps gehen wird, was ebenso abmahnfähig ist, wenn man es auf seiner Seite embedded. Die wichtigstens Auszüge. Alle Bilder verlinken auf größere Screenshots, zwecks besserer Lesbarkeit. Gehen in einem eigenem Fenster auf.


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1. Google spricht undeutlich
Die Kanzlei betont, dass die Aussagen auf Google Earth unklar sind, wann man Screens auf seiner Seite einbinden kann:

GEarth Abmahnung small

Siehe dazu auch Punkt 4., wo man das explizit betont, dass die Lizenzbestimmungen bei Google Earth Mist sind.

2. Kommerzielle Seiten werden abgemahnt
Allerdings, es wird so oder so jede kommerzielle Nutzung ohne Genehmigung abgemahnt. Sprich, es spielt keine Rolle, ob man die Copyright-Hinweise setzt oder nicht. Ob man Ahnung hat oder nicht. Ob die Erklärung auf Google Earth unscharf ist. Sobald die Seite als kommerziell zu werten ist, setzt sich der Abmahnpanzer in Gang:
GEarth Abmahnung small

3. Abmahnwelle rollt
Dass es eine Abmahnwelle gibt, gibt die Kanzlei offen zu. Sprich, es hat also schon viele getroffen und wirds auch weiterhin:
GEarth Abmahnung Small

4. Obacht vor eingebetteten Google Maps Karten
Bei GMaps sieht es ähnlich aus, jegliche kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen:

GMaps Abmahnung Small

Obwohl also Google dazu auffordert, Kartenmaterial aus GMaps auf seiner Seite einzubinden, dazu gar eine eigene Funktion anbietet, müssen kommerzielle Seite davon die Finger lassen!! Das wird angezweifelt. Siehe weiter:

Bedeutet dass nun, wie Willi fragt, dass Seiten wie Qype massivst abgemahnt werden können? Immerhin setzen die GMaps zentral ein. Oder zahlen die massiv an Lizenzgebühren?? Ulf dazu: In den „€œGoogle Maps – Allgemeine Geschäftsbedingungen“€? wird die kommerzielle Nutzung über die Maps API ausdrücklich erlaubt: „€œEine gewerbliche Verbreitung ist nicht zulässig, ausgenommen der Zugriff auf und die Anzeige von Kartendaten über die Google Maps API entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen für das API.“€?. Das aber wiederum widerspricht imho den Aussagen der obigen Kanzlei. Auch Wigger meint, man dürfe Google Maps blanko nutzen. Meinen, wissen, wat nu?? Für Normalsterbliche: Screenshots sollen nicht erlaubt sein, embedded Maps aber schon, auch wenn das genutzte Kartenmaterial das Gleiche ist, an dem bestimmte Urheber Rechte besitzen.

Sprachlos bin… ach ja, die Beklagte hatte 2 Bilder aus Google Earth auf der Webseite platziert. Dafür setzt es pro Bild rund 600 Euro, also insgesamt 1.200 Euro plus Anwaltskosten. Um mal ein Gefühl für die Kosten zu vermitteln, wenn man sich auf Google verlässt und keinen Anwalt bei jedem Pups einschaltet.

So sehr ich Euch auch mag, liebe Googler, bewegt Euch mal bitte aus Eurem Bunker und sagt doch endlich mal klipp und klar, in welchen Fällen man was und wie darf. Und zwar so verständlich, dass es auch ein normalbegabter Webmaster versteht. Bin sicher, dass man diese Unsicherheit reparieren kann. So?

Update: Siehe Klärung

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

64 Kommentare

  • Was machen jetzt Firmen/Webseiten wie z.B. Qype die Google in ihrem Konzept einbinden? Werden die auch dran glauben müssen?

  • In den „Google Maps – Allgemeine Geschäftsbedingungen“ wird die kommerzielle Nutzung über die Maps API ausdrücklich erlaubt:

    „Eine gewerbliche Verbreitung ist nicht zulässig, ausgenommen der Zugriff auf und die Anzeige von Kartendaten über die Google Maps API entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen für das API.“

  • „Obacht vor eingebetteten Google Maps Karten
    Bei GMaps sieht es ähnlich aus, jegliche kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen“
    das ist falsch…wie ulf schon erkannt hat

  • Du darst keine *Screenshots* veröffentlichen, aber du darfst die Karten über das den Maps-API-Javascript-Code einbinden, über den die Karten dann von Googles Servern geladen werden. Ist das so schwer zu verstehen?

  • Ich verstehe das genauso, allerdings nochmals: Es gibt eine generalisierte Aussage in den Lizenzbestimmungen zu GMaps, die durch eine spezialisierte Aussage nicht einfach so aufgehoben werden kann. Sie dürfen nicht töten, niemals. Sie dürfen aber töten, wenn sie eine embedable weapon of mass destruction verwenden:))

  • Ich bin ja auch kein Anwalt, aber ich denke, das erklärt sich dadurch, dass Google „fotografische Abbildungen“ seiner Karten verbietet, die Verwendung der API aber nicht als „fotografische Abbildung“ betrachtet.

  • OK, der Widerspruch ensteht zwischen diesen Formulierungen:

    „Eine gewerbliche Verbreitung ist nicht zulässig, ausgenommen der Zugriff auf und die Anzeige von Kartendaten über die Google Maps API entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen für das API.“

    und

    „Sie dürfen die Abbildungen nicht in einer gewerblichen oder geschäftlichen Umgebung und nicht zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken für Sie selbst oder Dritte verwenden.“

    Das habe ich so verstanden, dass die Abbildungen nicht direkt verwendet werden dürfen, sondern nur über die GoogleAPI, die ja direkt auf Google verlinkt und über die sich Google auch die Einblendung von Werbung vorbehält. Also verstehe ich die Rechtslage so, wie Ulf sagt: API ja, direkte Einbindung des Kartenmaterials als Bilder nein. Das passt ja auch zu dem geschilderten Fall.

    Ich denke, wenn die Einbindung des Google-API abgemahnt würde, dann hätten wir schon davon gehört. Es würde gigantische Wellen schlagen, denke ich.

  • Ich bin meine alten Beiträge durchgegangen, wo ich Bilder eingebunden habe und hab nochmal kontrolliert, ob auch ja kein Screenshot von Google Maps/Earth drin ist. Natürlich ist meine Nutzung privat … bis ein Abmahn-Anwalt etwas anderes meint…

  • Es ist technisch ein Unterschied zwischen „ein Bild selbst einbinden“ und „ein Bild einbinden lassen“. Bei der Google Maps API sagst du Google, man soll das Bild einbinden (du greifst auf deren Material zu). Ein Screenshot machst du aber selbst (und damit eine Kopie!) und bindest sie ein. In den Nutzungsbedingungen von Google wird einmal von „Zugriff“ und einmal von einer „Abbildung“ gesprochen. Das ist natürlich ein Unterschied…

    Wird Google das Nutzungsrecht entzogen, sind auch alle eingebundenen Karten verschwunden. Die Screenshots sind aber noch vorhanden, da dies Kopien sind; sie müssen also eigens lizensiert sein.

    Auch das Bild (@Bernd) wird nicht selbst eingebunden, sondern es wird eine fremde URL aufgerufen, welche das Bild ausgibt. Ist die Lizenz von Google weg, ist auch das Bild weg.

    Deshalb denke ich, dass es hier eher um das Kopieren geht, weniger um das Einbinden.

  • eingebettet is imho eindeutig erlaubt. die karten bleiben da ja auf googles seiten und werden vom google webserver ausgeliefert. und dafür hat google die lizenz.

  • Die deutsche Abmahnwelle ist interessant.

    Mir waren letzten Sommer die AGBs zu schwammig, und deswegen habe ich, statt eine Karte als Wegbeschreibung zu einer Tanzschule einzubetten das gleiche mit dem Maps API, incl. Zeichnungs-Overlay, nachprogrammiert.

    Soweit ich mich erinnern kann kann war in den maps.google.com AGB das einbetten der Karten in eigenen (kommerziellen Werbungs-Seiten) erlaubt solange die Website öffentlich zugänglich war und kein Kartenmaterial verkauft wurde, inzwischen finde ich das nicht mehr. In den AGBs von maps.google.de waren nur die zitierten schwammigen Formulierungen. In den deutschen maps Supportforen wurde von Google Mitarbeitern die Leseweise mit der US-AGB leseweise präzisiert, seinerzeit hab ich mich relativ über den unnötigen Rad-Neuerfinden Aufwand geärgert…

  • Also ich sehe bei den per Api eingebundenen Maps kein Problem von der Seite her. Allerdings könnte es ja wiederum evtl. mal ein Problem werden, dass Google evtl. oder auch sicher die IPs speichert und man da wieder bei dieser IP (personenbezogenes Datum) Abmahnerrei ist, zumal die dann auch noch außerhalb die EU gespeichert werden.

  • Warum fragt man die Kartenhersteller nicht einfach mal – ob das nun per API erlaubt ist, oder nicht.

    Das ist doch rumstochern… genauso schwammig wie die Google-Earth-Bebindungen.

    Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Da bildete ein Blogger sein eigenes Gebäude auf nem fitzelgroßen Screenshot ab… und dafür darf der Blogger dann die 600 Tacken (pro Jahr!) zahlen.

    Geil, oder?

  • Wir haben ca. 18.065 zugelassene kleine Flugzeuge in Deutschland, dazu kommen noch einmal 731 Hubschrauber und 1264 Ballone. Da sollte es doch möglich sein, einige Flugzeugführer zu finden, die mit der Digi Deutschland aus der Luft fotografieren. Jeder Welle seine Initiative. 😉

    Quelle der Zahlen über die Flugzeuge LBA-Statistik Luftfahrzeuge

  • Für die kommerzielle Nutzung meines Grundstrücks (auch der Abbildung), besitze ich die alleinigen Rechte. Nachdem die Fa. Geocontent in meine Urheberrechte unzulässigerweise eingegriffen hat, werden rechtliche Schritte geprüft.

  • auch das Thema hatten wir schon: Man darf, da kannste gerne klagen… umsonst, Luftbilder darf man machen. Wohl nur nicht über militärischem Sperrgebiet, aber da muss man sich erstmal trauen als Flieger, ich kenne keinen:)

  • Also, ich habe jetzt mit Geocontent Verbindung aufgenommen – und nachgefragt, wie das ist, mit dem Einbinden eines Kartenausschnittes per Google-Iframe. Hier die Antwort per Mail:

    —————————————–
    „Sehr geehrter Herr x,

    danke für die Anfrage und die Auflistung.

    Wenn Sie lediglich zu Google-Maps verlinken oder den besagten i-frame
    benutzen, dann ist das selbstverständlich erlaubt und durch die
    Google-Bedingungen abgedeckt.

    Nicht erlaubt sind das physische Herauskopieren des Ausschnitts (Screenshot) und das anschließende Einbetten des Screenshots als statische Kopie.

    Ich hoffe, die Klarstellung genügt.

    Mit freundlichen Grüßen
    xxx (Geocontent)
    ———————————————-

    Also, der „kleene Homepäitsch“-Betreiber ist mit dem I-Frame auf der sicheren Seite. Wie das nun bei richtig gewerbsmäßiger Nutzung (Quipe etc.) ist, weiss ich nicht.

    Gruß, Manuel

  • Ah, danke. Wobei ich mich in dem Fall wirklich lieber auf eine E-Mail berufe von den Inhabern, als auf einen Spiegel-Artikel 😉

    Was mich im Info-Kästchen beim SPON-Artikel stört:
    „Privatpersonen dürfen Screenshots von Google Earth auf ihrer privaten Webseite abbilden. “

    Das widerspricht den Kosten, die man als Privatperson an Geocontent und Co zahlen muss (95 Euro pro Jahr).

    Wäre mir schon fast wieder zu „heiss“.

    Was aber wohl kostenlos ist – laut Aussage im Webshop von Geocontent: ein Hotlink auf einen Ausschnitt über den zur Verfügung gestellten Link für PRIVATE Homepages. (gut, Definitionsfrage… wann ist eine HP wirklich privat…*g*). Für Firmen kostet das 150 Euro pro Jahr (der Hotlink).

    Oder halt die Karte selbst malen, verflixtundzugenähtnocheinmal!
    🙂

  • Na das ist ja ein Ding, wenn ich die API nutze möchte ich doch auch einen Vorteil daraus ziehen.
    Ansonsten sollen Sie doch dazuschreiben das es nur zu Testzwecken genutzt werden kann.
    Und sowieso was heisst eigentlich „kommerzielle Nutzung?“
    Heisst es
    a) das ich es nicht weiterverkaufen darf und/oder
    b) sobald ich die API einbinde auf meinem Blog, ich auch keine Werbung mehr schalten darf, da ich über die Banner/Textlinks Geld verdiene?
    Das ist auch wieder typisch Google, erstmal machen und hinterher…

  • Ich find’s auch eher eindeutig. Über die API ist es möglich, per Screenshot nicht. Schon allein wenn man den Screenshot macht, dann müßte einem doch schon auffallen, dass es nicht so gewollt ist. 😉

    Ich geh auf maps.google.de, da steht unten:
    Google Maps Ihrer Website hinzufügen: Weitere Informationen »

    Das fuehrt dann da hin:
    http://www.google.com/apis/maps/gallery/mapsAPIProducts.html#utm_source=maps_home

    Ich find das alles ganz eindeutig.

    Auch so etwas wie:

    If you want to display maps on your public website (freely available and no log-in required) and you do not require dedicated support, you should consider the free version of the Google Maps API. To learn more about Google Maps for Enterprise including Google’s robust JavaScript based interface, get a trial API key here.

    Am Ende steht nirgendwo, dass man Screenshots machen darf. Also das hab ich so noch nie gelesen, und würde mir auch Spanish vorkommen.

  • hat eigentlich schon mal jemand über die frage nachgedacht inwieweit die „kartenrechtsinhaber“ ebenfalls rechteverletzungen begehen indem sie die abbildungen meines eigentums – haus, garten, auto, etc. ohne rechteübertragung zu kommerziellen zwecken nutzen? 😉

  • Irgendwie kann ich die kleinen Firmen da verstehen, dass die ihr Geld verdienen müssen. Das ist doch das gleiche wie illegal Musik zu laden. Nur das man hier nicht die großen Labels sondern kleine Firmen trifft. Beides imo dumm. Wenn man bei der bei Spiegel erwähnten GeoContent guckt sind das irgendwie 30 Leute im Osten. Deren Arbeitsplätze sind dann in Gefahr weil im Internet Leute meinen so etwas wie Urheberrecht gibt es nicht.

    Und ich persönlich frage nach, wenn etwas ungünstig formuliert ist. Wenn man dazu nicht in der Lage ist … naja.

  • Ungünstig formuliert? Darüber kann man streiten. Ich hatte es ohne Frage so verstanden, dass man die Bilder benutzen darf. Aber anscheinend sollte man das Internet nur noch nach abgeschlossenem Jurastudium aufsuchen.

  • Hallo.
    Ist ja alles logisch, sehe ich ein und so weiter. Ich habe halt einen Fehler gemacht, als ich die Seite der Ferienwohnung aufpeppen wollte. Die Frage ist ja nun, was kann ich tun, um den Schaden einzuämmen? 1200 EURO … das ist der Jahresgewinn für die Ferienwohnung! Welche Möglichkeiten hat man, mit Geocontent zu handeln? Sind die 600 EURO für das Bild nicht Wucher? Kann jemand was zur Schadensbegrenzung sagen? Das wäre super! Danke!

  • @michael #42 Kleine Firmen? Ach komm, der Herr Biermann, der für Geocontent die Abmahnwellen fährt, nimmt damit jährlich Millionen ein! Und natürlich sind die Sachen missverständlich geschrieben, sonst läuft ja das Geschäft nicht.

    Du tust grad so, als ob hier wer klauen will. Wer MP3s in Kazaa tauscht, weiß inzwischen, dass das eigentlich nicht ok. ist. Wer aber extra nicht Karten von Stadtplandienst.de nimmt, der Firma von Biermann, weil der als Abmahner bekannt ist und auch auf stadtplandienst.de klar sagt, dass er Kartenklau verfolgt, und die Google-Bestimmungen liest, und dann doch wieder den Abmahner-Biermann mit vierstelligen Abmahnsummen am Hals hat…dafür habe ich kein Verständnis! Eigentlich hatte ich gedacht, mit dem Einstieg von Google sei es vorbei mit den Biermann-Abmahnungen – stattdessen geht es jetzt erst richtig los!!!

    Biermann finanziert mit seinen Einnahmen auch rechte Kreise. Das mag im Osten ja üblich sein, aber ich finde das nicht gut. Und „kleine Firmen mit 30 Leuten“? Hey, die meisten Abgemahnten sind Einzelkämpfer. Bei denen sind da die Ersparnisse mehrerer Jahre weg!

  • Achja, über Biermann und die GEKA steht hier einiges:

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/16/16851/1.html

    Hat sich nicht viel geändert am Geschäftsmodell seitdem, scheint es. Und sorry, man zeige mir die, die wissentlich „klauen“ und jemand finanziell schädigen wollten. Das ist absurd, dass hier normale Bürger gezielt zu Raubkopieren und Verbrechern gemacht werden, auch wenn das Urheberrecht das hergeben mag. Da soll Google das so auf die Seite schreiben, dass es klar ist – oder es sein lassen. Die können doch nicht Rechte an Sachen vergeben, die sie gar nicht haben und die Leute, die kein Jurastudium hinter sich haben, in die Falle laufen lassen. Wahscheinlich bekommen sie noch Prozente von Biermann und der GEKA. „Google is not evil“ – das war mal.

  • […] Google earth (maps): Abmahnwelle Lässt Google seine Kunden in die Abmahnfalle laufen? Unter diesem Titel berichtet das ‚Basic Thinking Blog‘ ueber eine aktuelle Abmahnwelle wegen der Verwendung von Google earth-Screenshots bzw. Google maps. Google earth ist ausschliesslich fuer die private Nutzung freigegeben, nach den Lizenzbestimmungen ist jede kommerzielle Nutzung ausgeschlossen. Dennoch finden sich auf vielen Websites Screenshots aus Google Earth. Solche Websites werden derzeit massenhaft im Auftrag von Unternehmen, die das Kartenmaterial an Google lizenzieren, abgemahnt, wenn diese Sites als ‚gewerblich‘ oder ‚kommerziell‘ anzusehen sind. Diese Vorgehensweise der Rechteinhaber kann aber leicht auch fuer ‚private‘ Websitebetreiber kritisch werden, da die Abgrenzung zwischen ’nicht gewerblich‘ und ‚gewerblich‘ nicht immer einfach ist. Einigen Gerichten reichte es bereits aus, wenn durch die Site minimalste Einnahmen erzielt werden. Auch bei der Einbindung von Google maps in solche Sites ist mit Abmahnungen zu rechnen. Weitere Details: Das Basic thinking Blog. […]

  • Wie man Google-Maps-Kartenausschnitte ganz einfach in ein Blog einbinden kann…

    Um Kartenausschnitte aus Google Maps in ein Blog einzubinden, gibt es drei Möglichkeiten, die bisher mehr oder weniger problematisch waren.

    Am einfachsten und dümmsten ist das Anfertigen und Hochladen von Bildschirmkopien, was in der Vergangenheit…

  • Wie man Google Maps ganz einfach in ein Blog einbinden kann…

    Um Kartenausschnitte aus Google Maps in ein Blog einzubinden, gibt es drei Möglichkeiten, die bisher mehr oder weniger problematisch waren.

    Am einfachsten und dümmsten ist das Anfertigen und Hochladen von Bildschirmkopien, was in der Vergangenheit…

  • Hallo zusammen! Bin jetzt echt verwirrt um die ganze Haftung… Was leider nirgendwo erwähnt wird: wie ist denn das, wenn ich Screen-Shots mache, diese als JPG speicher und diese Grafik in einen Projektbericht einbinde?? Dieser Bericht wird gedruckt und wird dem Auftraggeber vorgelegt und erscheint nicht online. Inhaltlich ist wird ganz Rumänien zu sehen sein… Darf ich das nun oder nicht??

  • Hallo Robert! Danke für die Antwort, auch wenn ich das jetzt eigentlich nicht hören wollte… Dann muß ich mir wohl was anderes einfallen lassen…
    Gruß,
    Stefan

  • Neben dem einen Aspekt des Kopierens und damit der Verletzung von Urheberrechten gibt es bei Google natürlich immer auch den nicht zu unterschätzenden anderen: nur API-Zugriffe auf das bei Google gespeicherte Material ermöglichen Google, Statistiken zu führen, wer wie oft welches Kartenmaterial verwendet. Screenshots hingegen machen dies unmöglich und sind für einen Datensammler naturgemäss nicht zielführend.

  • hallo, ich danke euch für diesen Blog. Leider habe ich jetzt mehr verunsicherung als klarheit. oder doch eher Klarheit ? ich weiß es auch nicht mehr. Diese blöden Abmahner sind noch der Tod der kleinen Homepages.
    gruß
    raimund

  • … Ich wollte fragen, ob es erlaubt wäre, Screenshots in ein Schulprojekt einzubauen, welches an das Politische Bundesamt eingeschickt wird.

    Das ist doch eigentlich nicht kommeriell, oder doch?

  • Google ist ein riesiges Unternehmen, sie Algorithmen, die immer jederzeit aktualisiert werden fortgeschritten. Ich bin heute stolz auf die Fortschritte google.