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Google Earth und Abmahnung wegen Screenshot

aktuell kam mir ein Fall zu Ohren, dass ein Blogger wegen einem Screenshot aus Google Earth, den er auf dem Blog platziert hat, abgemahnt wurde. Es handelt sich hierbei um eine Ansicht auf deutschem Boden (ja, ja, missverständlich) und die abmahnende Firma will die Rechte an dem Foto, das ein Luftbild ist, haben.

Jetzt bin ich doch etwas verwirrt: Google kommt ja eigentlich kostenlos daher, was ihre eigenen Services angeht. So wäre es mir nie in den Sinn gekommen, bei Google Maps in die AGBs zu schauen, zB wegen den Satellitenfotos. Und in Google Earth läuft man jedoch Gefahr, dass man dummerweise Screenshots von Luftbildaufnahmen abgemahnt bekommt? Oups…. kennt jemand bereits weitere Fälle? Was ist dann aber mit Microsofts „Birds View“, der ja ebenso aus Luftbildaufnahmen basiert? Oder Googles neuen „Street View“ (Aufnahmen aus speziell ausgerüsteten Autos)? Muss man also wissen, wer von wem wann welche Bilder bezogen hat???

Update: Einige haben darauf verwiesen, dass man natürlich keine screenies machen darf. Was heißt hier natürlich? In der Help steht:

Darf ich Bilder im Web verwenden?
Wir freuen uns, dass Sie Google Earth noch stärker in Ihre Online-Welt integrieren möchten. Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen. Dies gilt auch für das Google-Logo. Sie dürfen diese Bilder aber nicht an andere Nutzer verkaufen, als Teil eines Service anbieten oder in einem kommerziellen Produkt verwenden, z. B. in einem Buch oder einer Fernsehshow, ohne vorher von Google dazu autorisiert worden zu sein.

aha, wat nu??? Pauschal ist es also demnach nicht verboten, man muss „lediglich“ einen Copyright-Vermerk setzen und die Bezugsquelle nennen. Dann passt es. Eigentlich wie bei creative commons…

Demnach müsste das Bild so wohl reichen?
Gdirt
unten ist der Copyright-Vermerk, zwar kaum zu erkennen, aber er ist da. Oder muss man mehr dazu ergänzen?

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

64 Kommentare

  • Was ist das denn wieder für ein Käse!? Als ob der Blogger mit diesem Screenshot Millionen verdienen würde …

    Bekommen wir jetzt amerikanische Verhältnisse was das Verklagen angeht?

    • Eigentlich sind die in den USA liberaler was Copyright angeht…
      Deren Gesetze würden hier schon als Erfolg gelten, was die Bemühungen um Anpassung an die Zeiten des Internet gelten.

  • Naja, die Nutzungsrechte sind eindeutig: Google Maps erhält die Bilder für den recht eng abgegrenzten Zweck, sie als zoom- und scrollbare Karten in Webseiten einzubinden. Google darf diese Funktion dann auch weiter lizenzieren — was sie derzeit ja kostenlos machen.

    Deshalb ist man auf der sicheren Seite, wenn man Google Maps per Iframe oder JavaScript einbindet, das ist sogar auf kommerziellen Seiten zulässig, wenn diese allgemein zugänglich sind.

    Freilich wird sich bei einer Abmahnung wegen gescreenshotteter Map der Streitwert reduzieren lassen, aber dass es irgendwann soweit kommt, war anzunehmen.

  • So schwer kann das doch nicht sein: Kostenlos heisst noch lange nicht man kann damit machen was man will. In Google Maps wird immer unten der Copyrighthinweis mit einer Liste der Firmen die die Kartendaten bereitstellen sowie ein Direkter Link zu den Nutzungsbedingungen.

  • Nutzungsrecht hat vielleicht Google, aber Urheber des Grundstücks/Hauses/usw. bin ich.

    Das müsste doch bedeuten, dass wenn ich irgendwas besonderes auf meinem Grundstück habe (besondere Architektur, Kunstgegenstände oder was auch immer man so alles abmahnen könnte), dass ich von Google dafür Lizensgebühren verlangen kann. Besonders wenn der Gegenstand oder was auch immer nicht direkt von jederman aus dem öffentlichen Raum einsehbar ist.

    Wundert mich wirklich, dass es dazu wenig Klagen zu geben scheint.

  • Aus den Nutzungsbedingungen von Maps@Google.de: „Sie können für unzulässiges Kopieren oder Offenlegen dieses Materials haftbar gemacht werden. Durch die Nutzung von Google Maps akzeptieren Sie, dass NAVTEQ und TANA Drittbegünstigte dieser Vereinbarung sind.“

  • „Geocontent GmbH. liefert die Bilder für alle Mapping-Lösungen.“ war ein Satz, den ich mir beim Tourismuscamp notiert hatte. Quelle habe ich hier keine, ausser den Leiter der Session.

    Aber wenn (was scheinbar der Fall ist, wenn man die verschiedenen Satelitenbilder anschaut) der Content von der gleichen (egal welcher) Firma kommt, dann dürfte die Abmahngefahr auch ähnlich hoch sein, oder?

  • Mir scheint eher, als kollidieren hier (wieder einmal) scheinbar unbedarfte User mit dem Urheberrecht. Wer – mit grossem Aufwand – Aufnahmen anfertigt, darf davon ausgehen, damit auch Geld zu verdienen zu koennen. Sonst wuerde er das nicht tun. Nun kann er das fuer angemessene Betraege das Verwertungsrecht an Lizenznehmer verkaufen, zu denen beispielsweise Google gehoert. Wie die sich das Geld wieder holen, ist deren Sache. Nur aufgrund der kostenlosen Bereitstellung der Daten durch Google dann aber darauf zu schliessen, dass die Inhalte frei verwendet werden duerfen, scheint mir ein wenig arg naiv.

    Dass Blogger und sowieso grosse Teile des Web 2.0 Urheberrechten kritisch gegenueberstehen, hat wohl Tradition, und diese Einstellung ist an sich begruessenswert. Es gibt aber nach wie vor Leute, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen muessen.

  • Und Hoba (#6): Du darfst auf deinem Gruendstueck installieren, was du willst. Solange ich aber von der Strasse oder meinetwegen auch vom naechstgelegenen Berg aus Bilder davon machen kann, darf ich die auch fuer teuer Geld verkaufen. Nennt sich Panoramafreiheit und ist bei genauerer Betrachtung eine ganz vernuenftige Sache.

  • Achso, weiter unten steht noch: „Darüber hinaus dürfen die Abbildungen oder Teile davon weder vermietet, weitergegeben, veröffentlicht, verkauft, abgetreten, verleast, sublizenziert, vermarkt, übertragen oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet wird.“

    Das „veröffentlicht“ sollte für private Blogs zutreffen… doof aber wahr.

    Insgesamt kann man sagen, dass das Urheberrecht noch in dern 80iger Jahren des 20. Jahrhunderts feststeckt.

  • Soviel ich weiß, hat Google sich die Luftaufnahmen auch nur zusammenlizenziert. Ich nehme an, die meisten Bilder sind Eigentum der Firmen, die diese Bilder angefertigt haben bzw. haben anfertigen lassen oder aus welchem Grunde auch immer die Rechte an den Bildern besitzen. Würde also jemand dieses Bildmaterial auf seiner Webiste veröffentlichen, könnte man als Rechteinhaber klagen. Ob man es machen sollte, wenn dahinter keine Gewinnerzielungsabsicht steht, ist eine andere Frage.

    Übrigens hat stk Recht. Nehmen wir mal an jemand stellt sich auf die Straße (oder einen anderen öffentlich zugänglichen Platz) und macht ein Photo von meinem Haus, so fällt das unter die „Panoramafreiheit“ und er kann mit dem Photo machen, was er will. Verkauf inklusive.

  • Sind denn keine Journalisten hier? Wenn ich ueber eine Software einen Artikel schreibe, dann darf ich ja wohl auch Screenshots in den Artikel einbauen, oder nicht?

  • #16, Ali B.: Natürlich darf man das. Ein verkleinerter Screenshot sollte auch dann keine Probleme bereiten, wenn man bspw. eine KMZ-Datei zum Download anbieten möchte und grob zeigen will, was diese KMZ überhaupt macht. Auch die Dokumentation, bspw. Tutorials zur Arbeit mit Google Earth, die schrittweise anhand von Screenshots eine bestimmte Vorgehensweise erklären, ist OK. Aber Google Earth dafür zu verwenden, den Rand wegzuschneiden und so einfach an Kartenmaterial etc. ranzukommen, geht halt nicht.

  • Danke, Mattias. So habe ich mir das auch gedacht gehabt. D.h. ohne den genauen Sachverhalt zu wissen, koennen wir hier gar nicht richtig ueber die Abmahnung diskutieren. Robert, hast Du denn keinen Link zu dem Blog?

  • @Rob: ich versteh es so, dass man bloß die vorhandenen Copyright/Quellen-Hinweise nicht entfernen muss, dann ist schon alles ok. Auf jeder Google-Karte wird ja automatisch unten links/rechts Logo usw. eingeblendet…das sollte demnach dann doch reichen?

  • In Deutschland reicht gar nichts mehr:

    Keine IP Adressen
    Kein Download
    Keine Bilder
    Keine Songtexte
    Keine Meinung
    Kein Text

    Aber dafür kannst Du Spam versenden. Da passiert nichts. Rein gar nichts.

  • und warum hat er nicht einfach google maps eingbunden? ist doch mt dem richtigen plugin einfacher als eine image einzufügen.

  • @Robert: Wahrscheinlich ist das waserdicht, wenn Du die KMZ zum Download anbietest und den Screenshot selbst nur relativ klein („so groß wie nötig“) machst, damit der User sich später vorstellen kann, wie die Punkte später aussehen, wenn er die KMZ in Google Earth lädt. Dein Werk ist dann die Datei mit den Wegpunkten, der Screenshot dient der Illustierung des eigentlichen Werks.

  • hallo ihr

    das passt interessanter weiße hierzu
    Abzocke im Internet mit Bildern

    da habe ich doch direkt noch eine frage.

    ich model grade meinen blog um…
    1. speicher ich alle bilder bei mir um nimmandem traffic zu erzeugen mit verlinkung!
    2. bekommt jedes bild aus dem netz einen zusatz, woher das bild ist z.b bild: basicthinking.de oder screen shot: basicthinking.de

    muss ich noch mehr beachten bei bildern?

  • @picard: Du darfst grundsätzlich kein fremdes Bild verwenden, wenn du vom Urheber nicht die Erlaubnis erhalten hast (oder dieser seit 70 Jahren tot ist) – egal ob du es bei dir hostest oder von einem fremden Ort einbindest.

  • Aua. Wenn ich das hier lese, wundert mich nicht, dass sich manche die Haende reiben und mit Abmahnungen dick Kohle scheffeln. Nicht, dass ich diese Praxis gutheisse, aber mir wird hier schon ein wenig bange.

    @klaus-martin meyer: Hanebuechener Unsinn.
    @picard: Das ist in der Regel ein Bildzitat, und man spart sich einigen Aerger, wenn man die Veroeffentlichung vorher mit dem Urheber bzw. Rechteinhaber abspricht (Sonderformen wie cc-by o.ae. mal aussen vor gelassen). Laedst du urheberrechtlich geschuetztes Material auf deinen Server, bist du u.U. tiefer in der Tinte, als wenn du nur verlinkst.

  • So wie es oben gemacht wurde, ist das von Google auch vorgesehen. Denn wenn man schon kostenlos etwas anbietet, dann aber zumindest nicht umsonst. ich stoße auch immer auf Unverständnis bei Mandanten, die bei diversen Bildportalen nette Fotos für ihre homepage „kostenlos“ eingebaut haben. Den meisten ist nicht bewusst, das man dann pro Bild den Urheber und die Quelle nennen muss (je nach Plattform das eine oder andere oder beides). Als Fotograf kann ich das auch verstehen, denn wenn ich schon keine Kohle direkt kassiere, dann ist es zumindest Werbung für mich, die mich eventuell später durch bessere darüber gewonnen Aufträge entschädigt. Und so ist das bei google auch. Wenn Nachrichtensender Zoomsequenzen mit dem Firmenlogo des Suchportals in der Hauptsendezeit austrahlen, dann freut sich der Werbestratege des Portals.
    Zusammenfassung: Kostenlos bedeutet selten umsonst!

  • damnach sollte ich ja auf der sicheren seite sein wenn ich keine bilder aus der google bilder suche nutze (ohne zu wissen woher sie sind)
    immer die quelle meines genutzen bildes nenne. oder sogar herkunft eines screen shots nenne. und als meiste konsequenz, bilder selber mache.

    ich bearbeite grade meinen blog um rechtlich auf der sicheren seite zu sein ;-/

  • Wir wurden auch von GeoContent, bzw. von einer von GeoContent beauftragten Anwaltskanzlei wegen eines Google Earth Screenshot abgemahnt.
    Dabei hat uns auch die oben aufgeführte Hilfe von Google Earth
    „…Wir freuen uns, dass Sie Google Earth noch stärker in Ihre Online-Welt integrieren möchten. Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen…“
    in diese Falle getrieben, wir haben am Bild nichts verändert, sprich alle copyrights drauf gelassen und gedacht das reicht so, immerhin bekam so GeoContent noch kostenfrei Werbung…
    Aber nichts desto trotz stehen nun ~€1200,- zu Buche, und das für einen kleinen Kartenschnipsel in Postkartengröße. €550,- Abmahnanwaltskosten und €650,- für das Luftbild, nach der Gebührentabelle von GeoContent.
    Ist nun die Frage, zahlen oder hoffen das ein Richter erkennt das die €650,- für einen solchen Schnippsel nicht Marktüblich sind. Marktüblich für ein wirklich hochauflösendes Bild mit allen Rechten sind hier in der Gegend €50,- bis €100,-. Nur habe ich durch meine Recherchen heraus gefunden, da mittlerweile viele dieser Abzockgebühren gefordert und gezahlt wurden, die Richter oft schon entscheiden das es wohl mit rechten Dingen zugeht, armes Deutschland…
    Werde den Blog noch weiter verfolgen, wenn noch jemand einen Tipp für einen Ausweg hat, würde mich sehr freuen.

    Mein Tip für den Blog-Betreiber:
    Entfernen Sie den Screenshot, ansonsten werden Sie wohl auch bald zur Kasse gebeten.

  • Ich frage mich nur, was der eingangs zitierte Gugel-Spruch denn nun soll. Darf man nun auf einer [i]privaten[/i] Seite ein abgespeichertes Bild von Google Earth einbinden oder nicht?
    Ja.

    …oder..?

  • Das ist ja die Frage:

    Auf der Supportseite von Google Maps steht:

    Kann ich Google Maps in meine Website oder mein Blog integrieren?
    Ja. Sie können eine einfache Karte, mehrere Routen, eine lokale Suche oder von anderen Nutzern erstellte Karten integrieren.

    OK. Einfache Karten.

    Wenn man einen Blick auf die AGBs von Google Maps wirft, steht da:

    Die fotografischen Abbildungen, die zur Anzeige in Google Maps bereitgestellt werden, unterliegen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz, die zur ausschließlichen Verwendung durch Sie bestimmt ist. Sie dürfen die Abbildungen nicht in einer gewerblichen oder geschäftlichen Umgebung und nicht zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken für Sie selbst oder Dritte verwenden.

    Also, bei Google Maps:
    die einfachen Karten kann man einbinden
    die Foto / Satellitenbilder auch, wenn rein Privat!
    Blogs, Webseiten, die zum Beispiel mit Adsense ein bischen Geld verdienen, sind dann Geschäftlich und diese dürften dann keine Satellitenbilder verwenden, sondern nur die einfachen Karten.
    (oder liege ich da jetzt falsch?)

    Wie das mit Google Earth ist … ist nun die nächste Frage?!?

  • @42
    Mit den einfachen Karten bist du auf dem Holzweg. Das ist nur eine Auflistung, was man so integrieren kann, z.B. eine simple Karte, oder eben was doch komplizierteres. Die Maps API Karten-Einbindung steht sowiese hier nicht zur Debatte – die ist naemlich fuer kommerzielle Nutzung ausdruecklich erlaubt.

  • @Michael W.: Deshalb sind mir „bekannte freie Lizenzen“ so sympatisch: Wenn irgendwo GPL, oder CC-…, oder BSD draufsteht, dann weiß ich, das ich zu tun und lassen habe.

    Man „kennt sich“, und muss sich nicht immer wieder neu durch EULAs und ähnliches schlagen.

    Mir ist bewusst, dass Google da zum Teil wenig Spielraum hat, da sie die Bilder ja selbst lizensieren – aber das „Grundproblem“ wird schön verdeutlicht: Wenn man seinen dienst nicht auf freie Resourcen aufbaut (egal ob Bilder oder Libraries), dann ist man in den eigenen Optionen beschränkt.

    So, und jetzt zieh ich den feuerfesten Anzug an… 🙂

  • @MacTV: Naja, Du kannst ja erst mal machen (also nutzen) und dann mal schauen, was passiert. Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter.

    Aber das geht in Zeiten des Internets nicht mehr so gut, erstens findet man sehr schnell und zielsicher seinen Content und zweitens wird (mind. von archive.org) auch jede Missetat archiviert.

    Da schlage ich eher das Vorgehen von Stefan vor, nur freie oder eigene Bilder (bzw. Content) verwenden, dann hat man den wenigsten Ärger.

    Vorstellbar ist ja auch, dass zum Zeitpunkt der Nutzung diese mit Kennzeichnung der Quelle erlaubt ist, zu einem späteren sich die Nutzungsbedingungen aber ändern. Dann müsste man ja seinen gesamten Webauftritt bereinigen (bei mir waren es nur 2 Stellen)… auch sehr unattraktiv, die Vorstellung…

  • Screenshots sind immer problematisch, besonders wenn es sich um das geistige Eigentum mehrer jur. oder realer Personen handelt, wie es bei maps.Google oder z.B. Navigations- & Routenplanungssoftware der Fall ist. Zum einen hat man es mit dem Softwarehersteller (z.B. Google, Garmin) zu tun. Zum anderen mit dem Kartographieunternehmen (z.B. Navteq, Tele Atlas). Unter Umständen auch noch mit einem Contentlieferanten (z.B. Luftbilder, POI-Dienst, Routenersteller). Es muss das Einverständnis (Lizenz, auch wenn kostenfrei) jedes einzelnen Lieferanten vorliegen. Natürlich sagt z.B. Garmin: „Gerne darfst Du einen Screenshot aus unserem Programm verwenden um Deinen Track im Internet darzustellen, aber schreibe bitte dazu mit welchem Kartographieprodukt Du das gemacht hast. Eine Angabe wie: Erstellt mit mit Garmin® MapSource® CityNavigator® v9 und Garmin® GPSmap276® reicht uns aus.“ (übersetztes Zitat aus einer Garmin®-Support-eMail) Aber das bezieht sich nur auf den Screenshot der Software … wenn Navteq wollte … deren Erlaubnis habe ich ja nicht um IHR (eingebettes) Produkt „Straßenkarte“ darzustellen. Werden dabei noch POIs dargestellt, bräuchte ich auch die Erlaubnis des POI-Dienstes, z.B. Varta (Hotels & Restaurants). Wenn ein Softwarehersteller die Karten verschiedner Kartographieunternehmen verwendet (z.B. TomTom, map&guide) wird es noch kniffliger. Deshalb untersagt map&guide auf entsprehende Anfrage das Veröffentlichen von Screenshots.

    Also: was wir als Bagatelle oder sogar Werbung für ein bestimmtes Produkt ansehen, kann für die Gegenseite ein schwerer Verstoß gegen das Urheberrecht oder die Lizenzvereinbarung bedeuten. Das gilt auch und besonders zur Verwendung von Markennamen, Markenlogos und Katalogfotos, z.B. bei eBay.

    Und, da schon zuvor angesprochen: Wer ein Bild (z.B. von sich) hat, das ein anderer aufgenommen hat (z.B. Pass- oder Bewerbungsfoto), darf auch dieses nicht ohne weiteres veröffentlichen oder vervielfältigen, sofern er keine Lizenz dazu hat. (Es gibt ein Urteil dazu, wo ein Fotostudio bzgl. eines Bewerbungsfotos erfolgreich abgemahnt hat. Das AZ habe ich grade nicht zur Hand.) Die Aufnahme ist und bleibt künstlerisches Eigentum des Anfertigers. Als Kunde erhält man eine ausschließliche Lizenz zur Nutzung in der gewährten Form (z.B. Printabzug).

    Wie eingeschränkt auch das Recht an selbst aufgenommen Fotos sein kann, zeigen die Bestimmungen der FIFA/DFB oder der DORNA/MOTOGP. Wenn Fotografieren erlaubt ist, dann nur als „private Erinnerungsfotos“. Okay, ich schleppe auch regelmäßig 5-7kg Glas auf den Racetrack, aber nur für „private Archivierungszwecke“.

    Wenn ich einen Ausschnitt aus maps.Google einbinden will, dann nur als Iframe oder ich verwende gleich „Meine Karten“ und zeige im Forum oder auf der Webseite nur den Link dort hin. Meist nur den Link, da vor Jahren schon einmal ein Anbieter private Webseiten-Betreiber abgemahnt hatte, die ein Anfahrtsplugin verwendet hatten, welches auch noch funktionierte, aber der Anbieter zwischenzeitlich die Lizenzbestimmungen geändert hatte. Das wäre dann so wie #49 geschrieben hat.

  • Mhhhh … demnach könnten dann Millionen von Webseiten nun abgemahnt werden. Zu dem Thema habe ich übrigens gerade bei
    Heise was gefunden (von 29.02.2004)!
    Es wird trotzdem langsam Zeit, eine einmalige Pauschale bei Erstabmahnung durchzusetzen.

  • @MacTV: Die Lösung in einer geringen und einmaligen Pauschale oder in Ansätzen, der erste Schritt müsse immer kostenlos für den Abgemahnten sein, zu suchen, hilft nicht wirklich.
    1) Wer in seinen Rechten verletzt ist, zahlt ungern Geld drauf (für den Anwalt), damit der Verletzende endlich damit aufhört. Klar, hier, in diesem konkreten Einzelfall würde in diesem Fall gejubelt werden, aber das würde zu einer Mentalität bei Musikdownloads und anderem führen, die mit „1. Mal ist gratis, also mache ich illegales und warte ab, bis ich ’ne Verwarnung bekomme“.
    2) Eine geringe Pauschale ist auch nichts. Im „normalen“ Wettbewerbs- und Urheberrecht hat man als Anwalt schon oft viel zu tun. Also nicht nur Textbaustein „Karte benutzt“ und Adresse ändern – bekämpfen sich zwei Wettbewerber wegen irgendeiner Plakatwerbung mit „bin besser als der nebenan“, fordert das schon die anwaltliche Beratung. Und wenn jemand die Aktbilder der Ex im Netz verkauft, dann ist auch nicht einzusehen, warum die Ex ihren Anwalt selber zahlen soll oder der Anwalt für die ganze Ermittlungsarbeit (IP auflösen etc.) nur etwas Geld bekommen soll.
    Umgekehrt haben die sagenumwobenen Massenabmahner (egal ob legal im Urheberrecht oder unentdeckt illegal im Wettbewerbsrecht) nach wie vor ihr gutes Einkommen: Wird weniger verlangt, zahlen auch die meisten brav. Und dann mahnt man eben nicht 10 sondern 100 „Kunden“ ab – die Gebührensumme ist dann zwar nicht mehr astronomisch aber immer noch unanständig hoch.

    So, das war die Sicht von jemanden, der das von beiden seiten der Abmahnungen oft genug vertritt – wenn „leider“ auch nicht in solch lukrativen Geschäften. Aber ich kann auch nachts noch gut schlafen! ;o)

  • Nungut …

    Letzter Satz:

    Ich verstehe aber nicht, warum google maps dann schreibt:

    Kann ich Google Maps in meine Website oder mein Blog integrieren?
    Ja. Sie können eine einfache Karte, mehrere Routen, eine lokale Suche oder von anderen Nutzern erstellte Karten integrieren.

    und trotzdem jeder abgemahnt werden kann. Ich verstehe das System nicht. Sorry …

  • Ich habe gerade eine äußerst detaillierte Abmahnung von den Anwälten der Firma GeoContent (welche die Recht an den Bildern haben weil sie diese gemacht haben und nur an google weiter verkauft haben) erhalten , weil ich 4 Bilder aus Google Earth trotz Hinweis auf das Copyright in meiner Website veröffentlicht habe .
    Das ganze soll mich 2.500.- Euro Lizenzgebühr / Schadensersatz plus Anwaltskosten in Höhe von 500.- kosten .
    Dabei sind eine größere Zahl von Gerichtsurteilen beigelegt , die wohl die Ansprüche des Abmahners bzw. Rechteinhabers stärken . Also : Vorsicht !!

  • Sehr interresanter bericht!
    Aber ich finde man sollte sich nicht sodrüber aufregen.
    Entweder sollte man es melden das man es nicht will oder einfach lassen.

  • Hat jemand eine Ahnung, ob ich überhaupt Screenshots von anderen Online-Inhalten verwenden darf? Z.B. von den Google Suchergebnissen oder anderen Google Tools. Wäre sehr dankbar für eine Antwort. Ich such schon ziemlich lange nach einer gescheiten Antwort.