Nachdem die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Fehler in ihrer maßgeblichen Infraschall-Studie zugegeben und sie zurückgezogen hat, muss die Anti-Windkraftbewegung einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Ein Gericht weist eine Klage zurück. Beeinträchtigungen durch Windkraft seien nicht nachweisbar.
Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Tinnitus, Stress und Herzrasen: All das verursachen angeblich Infraschallwellen, die von Windkraftanlagen ausgehen. Das behaupten jedenfalls Windkraftgegner:innen seit Jahren. Dabei stützen sie sich vor allem auf eine Studie aus dem Jahr 2005, die die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) veröffentlicht hat.
Darin behauptete die BGR, die dem Bundeswirtschaftsministerium untersteht, dass die Infraschallbelastung aus Windkraftanlagen bei rund 100 Dezibel liege. Ein grober Rechenfehler, wie sich herausstellte. Die BGR hat Fehler eingeräumt und ihre Studie zurückgezogen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich. Nun müssen Windkraftgegner:innen nach einem Gerichtsurteil einen weiteren Rückschlag hinnehmen.
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Oberlandesgericht: Effekte nicht spürbar
So äußerte sich jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zur „Borchen-Klage“ gegen Infraschall bei Windrädern. Ursprünglich hatten drei Personen gegen Windkraft-Betreiber geklagt. Der Grund: Infraschalle führe zu Gleigewichtsstörungen, Kopfschmerzen und Herzrasen.
Bereits drei Landgerichte hatten die Klage zuvor abgewiesen, wegen fehlender „wissenschaftlicher Grundlage.“ Genau diese Ansicht teilt auch das OLG in seiner Begründung, die Klage nicht zuzulassen.
Besonders interessant sind dabei einige Passagen aus der Begründung des OLG. So heißt es hier:
Zusätzlich, so der Zivilsenat in beiden Urteilen, spreche aufgrund der im Zivilverfahren eingeholten Sachverständigengutachten viel dafür, dass von den Windenergieanlagen der Beklagten keine wesentlichen Beeinträchtigungen auf die klägerischen Grundstücke einwirken.
Und weiter:
Der Sachverständige habe überzeugend dargelegt, dass die theoretisch bestimmbaren Schalldruckpegel des Infraschalls auf den klägerischen Grundstücken um mehrere Größenordnungen unterhalb der menschlichen Wahrnehmung läge. Zudem sei der von den Windenergieanlagen ausgehende Infraschall auf den klägerischen Grundstücken praktisch nicht mehr messbar.
Damit bestätigt das OLG wissenschaftliche Erkenntnisse rund um Infraschall bei Windkraftanlagen. Demnach lassen sich keine kausalen Zusammenhänge zwischen Infraschall aus Windkraft und Gesundheitsbeeinträchtigungen feststellen.
Windkraft: Infraschall-Auswirkungen seit Jahren umstritten
Der Streit um angebliche Gesundheitsschäden durch den Infraschall bei Windkraftanlagen ist nicht neu. Hintergrund ist eine Studie, die im Jahr 2005 von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) veröffentlicht wurde.
Darin hatte die BGR eine ungewöhnlich hohe Infraschallbelastung gemessen. Dies sorgte bei anderen Wissenschaftler:innen für Zweifel. Insbesondere die beiden Wissenschaftler Stefan Holzheu vom Zentrum für Ökologie und Umweltforschung der Uni Bayreuth und Physik-Professor Martin Hundhausen von der Erlanger Friedrich-Alexander-Universität wiesen immer wieder darauf hin, dass die BGR-Studie offensicthlich einen Rechenfehler enthalten müsse.
Denn: Andere Studien kamen eher auf Werte um 60 Dezibel. Das sind Abweichungen im Bereich von Faktor tausend oder mehr. Vor rund einem Jahr stellte sich dann heraus, dass Holzheu und Hundhausen recht hatten.
Rechenfehler um Faktor 4.000
Tatsächlich lag in der BGR-Studie ein Rechenfehler vor, der die Schallleistung aus Windkraftanlagen um 36 Dezibel zu hoch auf der logarithmischen Skala angab. Das bedeutet: Es handelt sich um einen Rechenfehler um den Faktor 4.000 oder sogar höher, wie Holzheu vermutet.
Die BGR hat seitdem den Fehler eingeräumt und ihre Studie bereits zurückgezogen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich zudem, nicht nur für die fehlerhaften Ergebnisse, sondern auch dafür, dass aufgrund dieser Studie viele Windkraftprojekte nicht umgesetzt wurden.
Denn obwohl die BGR-Studie die Gesundheitsauswirkungen von Infraschall nicht in den Fokus gestellt hat, sahen Windkraftgegner:innen durchaus einen Bezug zwischen den hohen Infraschall-Werten und möglichen Gesundheitsschäden.
Negative Effekte nicht nachzuweisen
Beim Infraschall handelt es sich um eine Art Schall mit einer besonders tiefen Frequenz. Das Ohr kann dies nicht wahrnehmen, doch sie sind in Form von Vibrationen zu spüren. Infraschall entsteht beispielsweise bei Gewittern, Erdbeben oder auch beim technischen Geräten, und – in geringer Form – auch bei Windkraftanlagen.
Ob es jedoch wirklich einen nachweisbaren, kausalen Zusammenhang zwischen Infraschall aus Windkraft und gesundheitlichen Schäden gibt, ließ sich bislang nicht wissenschaftlich nachweisen.
Es gibt zwar eine Studie von Christian-Friedrich Vahl, der angeblich festgestellt haben will, dass die Herzmuskelleistung bei einem Schalldruck von mehr als 100 Dezibel um 20 Prozent vermindert wird.
Vahl führte mehrere Jahre als Direktor die Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie der Universität Mainz an und seine Untersuchung wird immer wieder von der Anti-Windkraft-Bewegung zitiert. Doch die Ergebnisse von Vahl konnten nicht reproduziert werden.
Eine Studie des finnischen VTT-Instituts etwa führte mehrere Untersuchungen durch, um einen möglichen Gesundheitseffekt von Windkraftanlagen bei Anwohner:innen zu prüfen. Doch bei einer Simulation der Schallemissionen von Windkraftanlagen konnten die Forscher:innen keine Auswirkungen beim autonomen Nervensystem messen.
Die Forscher:innen glauben daher, dass es sich bei aufkommenden Symptomen eher um einen Nocebo-Effekt handelt.
Psychologischer Nocebo-Effekt
Dabei hören, lesen und sehen Betroffene so viel Negatives im Vorfeld des Baus von Windkraftanlagen in ihrer Region, dass sie dann beim Eintreten von Symptomen wie Kopfschmerzen oder Schlafstörungen automatisch annehmen, es liege an den Anlagen. Andere Ursachen, wie etwa Stress am Arbeitsplatz, werden gar nicht in Betracht gezogen.
Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch eine Studie aus Neuseeland. Dabei schickten Forscher:innen zwei Gruppen von Probanden in einen Raum mit erhöhtem Infraschall. Die erste Gruppe hatte zuvor Lesematerial zu den negativen Effekten von Infraschall zu lesen bekommen. Die zweite Gruppe erhielt gar keine Informationen.
Im Anschluss berichteten Teilnehmende der ersten Gruppe von Symptomen wie Kopfschmerzen und Herzrasen, während Teilnehmende der zweiten Gruppe keine Symptome verspürten.
Falsche Annahmen mindern Ausbau von Windkraft
All diese Erkenntnisse scheinen Windkraftgegner:innen jedoch nicht zu überzeugen. Angeblich gebe es dennoch Einflüsse auf „Zellebene.“ Auch Christian-Friedrich Vahl behauptet nach wie vor, seine Aussagen seien korrekt, schließlich seien die aktuellen Windkraftanlagen auch größer als zu der Zeit, in der er seine Untersuchungen durchgeführt habe.
Was die Kritiker:innen aber ignorieren: Windkraftanlagen haben sich auch technisch weiterentwickelt. So richten sie ihre Flügelneigung nach der Windaktivität aus, sodass es gar keine einheitliche Flügeldurchgangsfrequenz mehr gibt. Genau dieser gleichbleibende Rhythmus der Flügel gilt aber immer wieder als Begründung für die negativen Infraschall-Effekte.
Auch gibt es neue Pitch-Regelungen beim Repowering der Anlagen, die dafür sorgen, dass der Infraschall reduziert wird.
Dennoch hat die Sorge um die Infraschall-Effekte die Akzeptanz der Windkraft und damit den Ausbau von Anlagen massiv beeinträchtigt. Zuletzt war der Ausbau der Windkraft in Deutschland sogar rückläufig. Dabei wäre Windkraft ein wichtiger Pfeiler im Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland.
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