Die Einkommensteuererklärung 2021 steht derzeit auf vielen To-do-Listen in Deutschland. Für viele war das zweite Pandemie-Jahr ein weiteres Jahr mit Arbeit von zu Hause. Doch was bedeutet das steuerlich? Wann kann ein Arbeitszimmer abgesetzt werden, wann gilt die Homeoffice-Pauschale?
Tür zu und Ruhe: Wer ein eigenes Zimmer zum Arbeiten hat und nicht am Küchentisch sitzen muss, hat oft Nerven und Rücken etwas Gutes getan. Aber: Ist das dann auch ein Arbeitszimmer, das für die Steuererklärung relevant ist?
Finanzämter akzeptieren die Angabe von häuslichen Arbeitszimmern nur in zwei Fällen: Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder es der Arbeitsmittelpunkt ist.
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Wann gilt das Arbeitszimmer auch steuerlich als Arbeitszimmer?
Ersteres ist der Fall, wenn Arbeitnehmer:innen für ihre berufliche beziehungsweise Selbstständige für ihre betriebliche Tätigkeit keinen Schreibtisch oder ähnliches in einem Büro oder der Firma zur Verfügung haben. Dann ist von einem sogenannten „beschränkten Abzug“ die Rede und bis zu 1.250 Euro im Jahr können geltend gemacht werden. Das fällt bei Arbeitnehmer:innen unter die Werbungskosten, bei Selbstständigen unter Betriebsausgaben.
Interessant ist dieser Punkt etwa für Lehrer:innen oder Außendienstmitarbeiter:innen, wenn sie keinen eigenen Schreibtisch in der Schule beziehungsweise Firma haben. Flugbegleiter:innen – das zeigte zuletzt ein Urteil – haben aber keinen Anspruch.
Zweiteres gilt, wenn es sich beim Arbeitszimmer um den Mittelpunkt des vollständigen beruflichen beziehungsweise betrieblichen Tuns handelt und der Raum tatsächlich überwiegend beruflich genutzt wird.
Dann sind alle Kosten abzugsfähig. Das ist zum Beispiel für selbstständige Journalist:innen oder Grafikdesigner:innen relevant, auch Künstler:innen fallen meist hierunter. Und natürlich Menschen, die für ihr Unternehmen gänzlich remote arbeiten.
Arbeitszimmer absetzen: Ein Beispiel
Wer das häusliche Arbeitszimmer komplett absetzen kann, muss dafür alle Jahresausgaben der Wohnung (etwa Miete, Grundsteuer, Energie- und Wasserkosten usw.) sammeln und anteilig ins Verhältnis zum Arbeitszimmer setzen.
Beispiel: Ist die Wohnung 80 Quadratmeter groß und das Arbeitszimmer 10 Quadratmeter, nehmt ihr 12,5 Prozent der Jahresausgaben.
Zudem können auch etwa Reparaturen oder (zweckdienliche) Einrichtungskosten angegeben werden. Hinzu kommen weitere Arbeitsmittel, die genutzt werden.
Übrigens: Außerhäusliche Arbeitszimmer – wenn ein Raum also in einem anderen Gebäude für die Arbeit genutzt wird – lassen sich immer steuerlich absetzen.
Homeoffice-Pauschale: Wenn das Arbeitszimmer steuerlich nicht greift
Wer am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke von zu Hause gearbeitet hat, kann für die Steuererklärung 2021 auch wieder die Homeoffice-Pauschale nutzen. Pro Tag im Homeoffice lassen sich fünf Euro ansetzen, maximal 120 Arbeitstage (also maximal 600 Euro). Aber: Diese wirken sich erst aus, wenn die Werbungskostenpauschale, die nach Plänen der Regierung auf 1.200 Euro angehoben werden soll, überschritten wird.
Zu dieser gehören generelle Arbeitsmittel, etwa ein Bürostuhl, Ordner oder auch Briefmarken, natürlich auch Drucker oder Computer – zumindest, wenn diese Dinge (fast) ausschließlich beruflich beziehungsweise betrieblich genutzt werden. Größere Anschaffungen über 800 Euro netto müssen über mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden.
Übrigens: Auch in diesem Jahr hat der Staat die offizielle Abgabefrist der Steuererklärung verlängert: ohne Berater bis zum 30. September 2022, mit Berater sogar bis 30. Juni 2023. Wem das weiterhin nicht reicht, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Musterbriefe dafür gibt es bei smartsteuer und anderen Anbietern.
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