CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hat auf einer Wahlkampfveranstaltung mit einer gesundheitspolitischen Idee überrascht. Wer seine Daten in der elektronischen Patientenakte speichert, soll einen Nachlass auf die Krankenkassenbeiträge erhalten. Entsteht dadurch sozialer Sprengstoff? Ein Kommentar.
Der Bundestagswahlkampf 2025 polarisiert wie selten. Das liegt einerseits an den innenpolitischen und außenpolitischen Geschehnissen und Akteuren, die maßgeblichen Einfluss auf unser politisches System und die Wählerschaft nehmen.
Andererseits liegt es daran, dass zahlreiche Politiker und Politikerinnen aus dem gesamten parteipolitischen Spektrum versuchen, mit ihren Aussagen aus der Masse hervorzustechen und somit die Aufmerksamkeit der Wählerinnen und Wähler für sich zu gewinnen.
Friedrich Merz‘ Gesundheitspolitik: Transparenz wird belohnt
Auch Friedrich Merz, seines Zeichens Kanzlerkandidat der CDU-CSU-Fraktion, hat auf einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden mit einer spannenden Äußerung für reichlich Aufsehen gesorgt.
In seiner Rede geht Merz darauf ein, wie wichtig es seiner Meinung nach ist, dass wir die Vorteile der Digitalisierung und der Technologie nutzen, um die Gesundheitsbranche als Sektor für Berufseinsteiger wieder attraktiver zu machen.
Demnach will er allen Versicherten, die sich freiwillig dazu entscheiden, die neu eingeführte elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen, einen Nachlass in Höhe von zehn Prozent auf die zu zahlenden Krankenkassenbeiträge gewährleisten.
Alle Angaben in der ePA sind freiwillig
Am 15. Januar 2025 ist in einigen Testregionen in Deutschland der Startschuss für die elektronische Patientenakte gefallen. Patienten haben die Möglichkeit, all ihre Gesundheitsdaten in der ePA zu speichern. Damit sind alle Arztbefunde und Dokumente auf der Krankenkassenkarte gespeichert.
Das ist aus zahlreichen Gründen hilfreich. So trägt die elektronische Patientenakte maßgeblich dazu bei, dass Medizin und Pflege bessere Arbeit leisten können, weil auf einen Blick die Krankheitsgeschichte einer Person ersichtlich ist. Doppelte Therapien oder mehrfach angesetzte Medikamente gehören damit der Vergangenheit an.
Allerdings ist es bislang den Versicherten überlassen, ob sie die ePA überhaupt nutzen wollen und falls ja, welche Daten sie dort hinterlegen wollen.
Ist Gesundheit ein Privileg?
Erwartungsgemäß groß war der Aufschrei nach den Aussagen von Friedrich Merz. So hat die Entwicklerin und selbsternannte „digitale Erklärbärin“ Bianca Kastl sofort auf Mastodon reichlich Kritik geäußert. Sie prangert dabei vor allem zwei Dinge an:
- Vom Vorschlag von Friedrich Merz würden primär gesunde Menschen profitieren, die keine Krankheiten zu verstecken hätten.
- Sie unterstellt Friedrich Merz, dass Datenschutz teurer sein soll.
Persönliche Gesundheitsdaten bleiben in der elektronischen Patientenakte geschützt
Beide Aussagen sind dabei einseitig geprägt und zielen ausschließlich darauf ab, negative Stimmung zu erzeugen. Besonders verheerend ist die Aussage, dass Patienten, die ihre Daten in der elektronischen Patientenakte speichern, sich digital bloßstellen würden. Dem ist keinesfalls so.
Nur weil ich mich als Patient dazu entscheide, die ePA zu nutzen, um meine medizinische Behandlung im Ernstfall zu verbessern, heißt das nicht, dass jede Firma auf diese Daten zugreifen kann, um sie für gezielte Marketing-Kampagnen zu verwenden. Sie liegen trotzdem gut verschlüsselt auf einem sicheren staatlichen System.
Finanzielle Anreize als Motivation für Digitalisierungsfaulheit
Unabhängig davon, ob Friedrich Merz die Tragweite seiner Aussage und die technischen Möglichkeiten rund um die elektronische Patientenakte vollumfänglich verstanden hat oder nicht, muss festgehalten werden, dass er immerhin versucht, Lösungen für die digitale Verschlafenheit der Deutschen zu finden.
Und wieso sollte nicht jemand finanziell entlastet werden, der freiwillig dazu beiträgt, das Gesundheitssystem und die medizinische Versorgung hierzulande zu verbessern? Das Narrativ, das Kastl vom Datenschutz erzählt, der mehr kosten würde, ist schlichtweg falsch. Es scheint, als wäre sie so engstirnig wie sie es Friedrich Merz vorwirft.
Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Kommentar. Das ist eine journalistische Darstellungsform, die explizit die Meinung des Autors und nicht des gesamten Magazins widerspiegelt. Der Kommentar erhebt keinen Anspruch auf Sachlichkeit, sondern soll die Meinungsbildung anregen und ist als Meinungsbeitrag durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.
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