Der Bundestag hat das neue „Solarspitzengesetz“ beschlossen. Damit gehen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen einige Änderungen einher – beispielsweise bei der Einspeisevergütung zu Spitzenzeiten.
Der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Immer mehr Strom wird in Deutschland von Solaranlagen produziert.
Im Jahr 2024 stammten bereits 14,7 Prozent des erzeugten Stroms hierzulande aus PV-Anlagen. Im Jahr 2020 lag die Quote noch bei 8,6 Prozent.
Doch die Zunahme der Anlagen, die Solarstrom produzieren, führt vermehrt auch zu temporären Stromüberschüssen. Diese können die Netzstabilität gefährden und sollen nun durch das neue Solarspitzengesetz geglättet werden.
Diese Änderungen bringt das Solarspitzengesetz
Das Solarspitzengesetz bringt vor allem zwei wichtige Neuerungen. Diese betreffen zum einen die Einspeisevergütung für Solarstrom und zum anderen die Kosten für Smart Meter.
Laut der neuen Gesetzgebung fällt die Einspeisevergütung künftig unter bestimmten Vorraussetzungen weg. So erhalten Betreiber keine EEG-Vergütung mehr, wenn sie Strom einspeisen, während die Preise an der Strombörse negativ sind.
Der Gesetzgeber fängt die dadurch entstehenden rückläufigen Einnahmen jedoch durch eine weitere Neuerung auf. So soll der EEG-Bezugszeitraum künftig länger sein, Betreiber können also über einen längeren Zeitraum von der Einspeisevergütung profitieren.
„Der finanzielle Nachteil für Betreiber:innen von Solaranlagen hält sich damit in Grenzen“, erklärt der Bundesverband Solarwirtschaft. „Durch eine intelligente Nutzung und Zwischenspeicherung des selbst erzeugten Solarstroms zu Zeiten negativer Strompreise können sie sogar einen wirtschaftlichen Vorteil generieren.“
Betreiber von PV-Anlagen könnten so dazu beitragen, Stromspitzen sowie negative Strompreise zu vermeiden. Das wiederum senke die Kosten der Energiewende.
Diese Gesetzesänderung gilt für neue Solaranlagen. Betreiber bereits bestehender PV-Anlagen können Freiwillig in das neue Vergütungsmodell wechseln. Anreiz hierfür soll eine Erhöhung der EEG-Vergütung um 0,6 Cent je Kilowattstunde dienen.
Diese Änderungen gibt es für Smart Meter
Seit Anfang 2025 haben Verbraucher Anspruch auf einen intelligenten Stromzähler. Laut dem neuen Solarspitzengesetz wird dieser aber auch zur Pflicht, zum Beispiel für Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung von sieben Kilowatt-Peak (kWp).
Denn diese sollen künftig für Netzbetreiber unter anderem durch Smart Meter besser steuerbar sein. Die Bundesregierung wolle erneuerbare Energien so künftig verstärkt für die Systemsicherheit einsetzen.
Für alle Betreiber von Solaranlagen, die keinen Smart Meter nutzen, begrenzt die neue Gesetzgebung die Einspeiseleistung auf 60 Prozent. Das bringe jedoch laut dem Bundesverband Solarwirtschaft „keine nennenswerten Nachteile“, da „inzwischen nahezu alle neu installierten Solaranlagen mit einem intelligent betriebenen Speicher betrieben werden“.
Negative Auswirkungen dürfte allerdings die Preiserhöhung für Smart Meter haben. Denn die maximalen Entgelte für PV-Anlagen mit zwei bis 15 Kilowatt beispielsweise steigen um 30 Euro pro Jahr.
Auch beim Anspruch auf Smart Meter für Verbraucher gibt es einen Rückschlag. Denn diese dürfen künftig vom Netzbetreiber einfacher als bisher zurückgestellt werden. Auch der Preis für den Einbau steigt von bisher 30 auf künftig 100 Euro.
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