Hundesteuer
Die Hundesteuer wurde das erste Mal vom preußischen König Friedrich Wilhelm III. mit dem sogenannten „Edikt über die neuen Consumptions- und Luxus-Steuern“ im Jahr 1810 erhoben. Der Bund der Steuerzahler in Rheinland-Pfalz empfindet die Abgabe allerdings als überflüssige Bagatellsteuer und fordert die Abschaffung.