Ein aktuelles Urteil könnte für Amazon Prime-Mitglieder eine Rückzahlung bedeuten. Denn das Landgericht Düsseldorf hat die Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 als unwirksam erklärt.
Der US-Konzern Amazon bietet Mitgliedern mit seinem Prime-Abo einige Vorteile. Sie können beispielsweise Versandkosten sparen oder den Streamingdienst Prime Video nutzen.
Derzeit kostet das jährliche Abo 89,90 Euro. Wer monatlich zahlt muss 8,99 Euro zahlen. Bereits im September 2022 hat Amazon die aktuellen Preise eingeführt und Kosten damit drastisch erhöht.
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Doch genau diese Preiserhöhung ist laut dem Landgericht Düsseldorf unwirksam. Amazon Prime-Mitglieder könnte nun sogar eine Rückzahlung erhalten.
Preiserhöhung bei Amazon Prime ist unwirksam
Am 15. September 2022 hat Amazon den Beitrag für das Jahresabo bei Prime von 69 auf 89,90 Euro angehoben. Die Gebühr für das monatliche Abo stieg damals von 7,99 Euro auf 8,99 Euro.
Damit stieg der Mitgliedsbeitrag für das Jahresabo um 30,3 Prozent, bei monatlicher Zahlung um 12,5 Prozent. Laut Amazon war diese Preissteigerung wegen „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ notwendig.
Doch laut dem Landgericht Düsseldorf war diese Preiserhöhung nicht zulässig. Damit folgt das Gericht der Verbraucherzentrale NRW, die hinter der Klage steht.
„Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt“, erklärt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.“ Damit ist die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen unzulässig.“
Was bedeutet das Urteil für Prime-Mitglieder?
Für Prime-Mitglieder ändert sich zunächst erst einmal nichts. Denn das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und Amazon könnte in Berufung gehen. Sollte es rechtskräftig werden, könnte es zu einer Rückzahlung kommen. Dabfür gibt es zwei mögliche Szenarien.
Zum einen kann es dann sein, dass Amazon selbst eine Rückerstattung vornimmt. Diese könnte laut Verbraucherzentrale insgesamt im dreistelligen Millionenbereich liegen. Sollte Amazon die Rückzahlung nicht selbst veranlassen, könnte es zu einer Sammelklage kommen. Eine solche Abhilfeklage bereitet die Verbraucherzentrale NRW aktuell vor.
Für alle Betroffenen hat die Verbraucherzentrale einen Service eingerichtet, über den sie per E-Mail über alle Fortschritte informiert. Sobald die Klage eingereicht wurde, wird vom Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet. Betroffene können sich dann eintragen und an der Sammelklage teilnehmen. Hat die Sammelklage Erfolg, erhalten Prime-Mitglieder automatisch ihr Geld zurück.
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