Die Echtzeitüberweisung wird für Banken in der EU ab dem 9. Januar 2025 zur Pflicht. Wir verraten dir, was sich ändert und welche Kosten anfallen.
Im Februar 2024 hat das EU-Parlament neue Regelungen für Echtzeitüberweisungen beschlossen. Ab dem 9. Januar 2025 gelten die ersten neuen Bestimmungen.
Künftig müssen Banken in der EU demnach Echtzeitüberweisungen in Euro annehmen. Ab Oktober 2025 kommt dann in der nächsten Stufe auch das Versenden in Euro per Echtzeitüberweisung hinzu. Andere EU-Währungen werden ab 2027 Pflicht.
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Das ändert sich für die Echtzeitüberweisung
Zahlreiche Banken und Sparkassen bieten die Echtzeitüberweisung bereits seit vielen Jahren an. Allerdings fanden laut EU-Kommission bisher nur elf Prozent der Euro-Überweisungen in der EU in Echtzeit statt.
Die geringfügige Nutzung lag bisher vor allem daran, dass häufig hohe Zusatzkosten für das sogenannte Instant Payment anfielen. Das soll sich künftig ändern, da die EU mit ihrer Regelung auch eine angepasste Kostenstruktur festgelegt hat.
Wie funktionieren Überweisungen in Echtzeit?
Die Echtzeitüberweisung muss künftig verpflichtend von Banken und Sparkassen in der EU angeboten werden. Innerhalb von nur zehn Sekunden gibt es künftig eine Information, ob der überwiesene Geldbetrag angekommen ist.
Die Überweisung ist außerdem unabhängig von Bankarbeitstagen. So können Echtzeitüberweisungen an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr ausgeführt werden.
Bisher dauert es zwischen verschiedenen Banken meist einen Bankarbeitstag, bis das Geld durch eine Überweisung ankommt. Liegen ein Wochenende oder Feiertage dazwischen kann es auch länger dauern. Durch diese Zeitverzögerung wurden bisher laut EU-Kommission täglich fast 200 Milliarden Euro blockiert.
Was kostet eine Echtzeitüberweisung?
Die Kosten für eine Echtzeitüberweisung hat die EU mit ihrer neuen Bestimmung vereinheitlicht. Das soll vor allem die Nutzung von Instant Payment angekurbeln.
Die Überweisungsform soll nicht teurer sein als herkömmliche Transaktionen. Laut den EU-Bestimmungen müssen Zahlungsdienstleister die gleichen Gebühren wie für „nicht sofortige“ Überweisungen erheben.
Diese Risiken können auftreten
Die Schnelligkeit bei der Echtzeitüberweisung kann Risiken aufweisen, wie die Verbraucherzentrale warnt. Demnach sei die Rückholfunktion erschwert. Das könne ein Risiko für Missbrauch, beispielsweise über Phishing-Methoden, darstellen.
Um die Sicherheit beim Instant Payment zu erhöhen, müssen Zahlungsdienstleister künftig die IBAN und den dazugehörigen Empfängernamen abgleichen. Dies soll automatisch im Hintergrund stattfinden.
Tauchen bei dem Abgleich Ungereimtheiten auf, soll es eine Warnung vor Freigabe der Überweisung geben. Auch die Einstellung eines Höchstbetrages für die Echtzeitüberweisung soll vor Missbrauch schützen.
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