Der Januar 2025 hält neue Gesetze und einige Veränderungen und für Arbeitnehmer und Verbraucher bereit. Denn es treten neue Regelungen in Kraft. Unter anderem steigen Mindestlohn und der steuerliche Grundfreibetrag. Außerdem wird das Deutschlandticket teurer.
Neue Gesetze im Januar 2025: Diese Änderungen treten in Kraft
Wie fast jeder Monat bringt auch der Januar 2025 einige wichtige Veränderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher mit sich. Außerdem treten neue Gesetze in Kraft.
Beispielsweise steigen die Preise für Brief- und Paketsendungen. Außerdem die die E-Rechnung für Unternehmen schrittweise in Kraft.
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1. Mindestlohn steigt
Im Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Für Minijobber gilt künftig eine Verdienstgrenze von 556 Euro. Zuvor waren es 538 Euro. Außerdem steigt der steuerliche Grundfreibetrag. Heißt konkret: Die Einkommensgrenze, bis zu der keine Einkommensteuer anfällt, erhöht sich von 11.605 auf 11.784 Euro.
2. Die elektronische Patientenakte kommt
Ab Mitte Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlichen Versicherten in Deutschland eingeführt. Das Ziel: Sie soll unnötige Zettelwirtschaft beenden und mitunter verstreute Patientendaten in einer Akte bündeln.
Ärzte, Krankenhäuser und Gesundheitsinstitute sollen dadurch einen schnelleren Zugriff auf gesundheitsrelevante Informationen erhalten und sich untereinander besser vernetzen können. Zunächst wird die elektronische Patientenakte in zwei Modellregionen getestet werden. Ab Anfang März 2025 soll sie bundesweit nutzbar sein.
3. Deutschlandticket wird teurer
Ab dem 1. Januar 2025 kostet das sogenannte Deutschlandticket pro Monat 58 statt 49 Euro. Es ermöglicht die Nutzung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland. Darunter: Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie Regionalzüge wie RB und RE.
4. Preise für Briefe und Pakete steigen – Zustellung dauert länger
Ab Januar 2025 gelten mehrere Änderungen, die den Post- und Paketversand der Deutschen Post betreffen. 95 Prozent der Briefe werden künftig etwa erst nach drei Werktagen zugestellt. Zuvor warb die Post mit einer Zustellung binnen zwei Tagen. Außerdem steigen die Kosten für das Verschicken von Briefen. Der Standardbrief kostet künftig etwa 95 Cent statt bislang 85 Cent.
Auch Kompaktbriefe (1,10 statt 1,00 Euro), Großbriefe (1,80 statt 1,60 Euro), Maxibriefe (2,90 statt 2,75 Euro) und Postkarten (95 statt 70 Cent) werden teurer. Der Post-Paketdienst DHL dreht ebenfalls an der Preisschraube. Statt 3,99 Euro kostet das Päckchen in der Größe S künftig 4,19 Euro. Für das M-Päckchen steigt der Preis von 4,79 auf 5,19 Euro. Das Paket mit bis zu fünf Kilogramm kostet künftig 7,60 Euro statt bisher 6,99 Euro.
5. E-Rechnungspflicht tritt schrittweise in Kraft
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Rechnungen von Unternehmen zu Unternehmen nur noch elektronisch gestellt werden – zumindest teilweise. Denn zunächst einmal müssen Betriebe sicherstellen, dass sie in der Lage sind, E-Rechnungen anderer Firmen zu empfangen.
Die Pflicht elektronische Rechnungen zu versenden, soll ab 2027 folgen. Allerdings gibt es auch dabei Ausnahmen. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger 800.000 Euro gilt etwa eine längere Übergangsfrist. Sie müssen erst ab Anfang 2028 verpflichtende E-Rechnungen stellen. Kleinunternehmer sind davon ausgenommen, müssen elektronische Rechnungen jedoch empfangen können. ts
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