Wie jedes Jahr treten auch im Jahr 2025 neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Wir haben die fünf wichtigsten Änderungen für Verbraucher übersichtlich zusammengefasst.
Neues Jahr, neue Gesetze: Auch im Jahr 2025 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Das gilt vor allem in puncto Geld. Neben dem Thema „Energie“ dürften aber auch technische Neuerungen eine große Rolle spielen.
Neue Gesetze 2025: Das ändert sich
1. Deutschlandticket wird teurer
Ab dem 1. Januar 2025 kostet das sogenannte Deutschlandticket pro Monat 58 statt 49 Euro. Es ermöglicht die Nutzung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland. Darunter: Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie Regionalzüge wie RB und RE.
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2. USB-C: Einheitliches Ladekabel kommt
Das Stecksystem USB-C ist ab 2025 innerhalb der EU verpflichtender Ladestandard für Smartphones, Tablets, Kopfhörer, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher – sofern sie mit einem Kabel aufgeladen werden können. Ab 2026 soll dieser Ladestandard auch für Notebooks gelten.
3. Mindestlohn steigt
Im Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Für Minijobber gilt ab künftig eine Verdienstgrenze von 556 Euro. Zuvor waren es 538 Euro. Außerdem steigt der steigt der steuerliche Grundfreibetrag. Heißt konkret: Die Einkommensgrenze, bis zu der keine Einkommensteuer anfällt, erhöht sich von 11.605 auf 11.784 Euro.
4. Echtzeitüberweisung
Ab Januar 2025 müssen Banken in der Europäischen Union Echtzeitüberweisungen in Euro akzeptieren – ab Oktober 2025 müssen Kunden aller Banken diese auch versenden können. Beim sogenannten Instant Payment muss das Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger abkommen. Laut der neuen Verordnung zur Echtzeitüberweisung dürften solche Zahlungen nicht teurer sein als klassische Überweisungen.
5. Solardachpflicht für neue Wohngebäude in NRW
Bauherren von Wohngebäuden müssen in Nordrhein-Westfalen ab 2025 eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach installieren. Das geht aus der NRW-Landesbauverordnung hervor. Demnach ist für neue Wohngebäude ab dem 1. Januar 2025 eine PV-Anlage vorgeschrieben, die mindesten 30 Prozent der Dachfläche bedeckt.
Bestehende Gebäude müssen ab dem 1. Januar 2026 mit einer Solaranlage ausgestattet werden, sofern das Dach neu eingedeckt wird. Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmeter, sogenannte Behelfsbauten, Garage und Lauben sind von der Solardachpflicht ausgenommen. Auch der Denkmalschutz darf nicht gefährdet werden.
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