Die Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Betrugsmasche bei PayPal. Bei der sogenannten „Gastkonto-Masche“ missbrauchen Kriminelle fremde IBAN für Online-Einkäufe.
Kriminelle im Netz haben es vor allem auf eines abgesehen: die Daten ihrer potenziellen Opfer. Der Hintergrund liegt meist darin, dass sie mit diesen Daten auf die eine oder andere Art und Weise Geld von ihren potenziellen Opfern abgreifen wollen.
Zahlungsdienstleister sind daher besonders beliebte Ziele für Phishing-Angriffe und Betrugsmaschen. So auch der Online-Bezahldienst PayPal, über den Kriminelle derzeit die sogenannte „Gastkonto-Masche“ nutzen, vor der die Verbraucherzentrale ausdrücklich warnt.
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Mitarbeiter*in (m/w/d) für Social Media, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaft (m/w/d) meinestadt.de in Sachsenheim |
||
Content Creator / Social Media / Marketing (m/w/d) Delitzscher Schokoladenfabrik GmbH in Delitzsch |
Gastkonto-Masche: Betrug bei PayPal
Die Verbraucherzentrale berichtet von einem Fall aus Nordrhein-Westfalen. Dabei hat ein Verbraucher eine Zahlungsaufforderung von PayPal erhalten, allerdings für eine alte IBAN, die er bereits seit 2018 nicht mehr nutzt.
Später stellt sich heraus, dass seine alte IBAN beim Online-Shopping über die Funktion „Zahlen ohne PayPal-Konto“ genutzt wurde. Dabei handelt es sich um eine Gastzahlung, über die PayPal das Bezahlen per Lastschrift anbietet.
Ein PayPal-Konto müssen Nutzer:innen hierfür nicht anlegen. „PayPal hat dabei die Rolle eines Zahlungsabwicklers, der dafür zuständig ist, dass die per Lastschrift oder Kreditkarte geleistete Zahlung des Käufers dem PayPal-Konto des Händlers gutgeschrieben wird“, erklärt eine PayPal-Sprecherin gegenüber der Verbraucherzentrale.
Ob PayPal dabei auch überprüft, dass die angegebene IBAN auch zu der jeweiligen Person gehört, lässt PayPal mit einer allgemeinen Antwort relativ offen: „PayPal führt im Rahmen der Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention Sicherheitsprüfungen bei der Abwicklung von Zahlungen durch.“
Welche Sicherheiten gibt es für Gastzahlungen?
Doch Identitätsprüfungen gibt es bei PayPal offenbar nur, wenn Nutzer:innen ein Konto eröffnen. Für Zahlungen ohne PayPal-Konto findet sich in den Bestimmungen des Bezahldienstes nichts.
Die Verbraucherzentrale hat daher bei PayPal nachgehakt, warum es beispielsweise nicht möglich ist, die eigene IBAN für Gastzahlungen zu sperren, wenn diese bereits bei einem PayPal-Konto hinterlegt ist. Der Konzern ließ diese Frage jedoch unbeantwortet.
Auch keine Antwort erhielt die Verbraucherzentrale auf die Frage, wieso PayPal bei Gastzahlungen keinen Cent-Betrag auf die angegebene IBAN überweist. Bei der Eröffnung ist dies ein gängiges Mittel zur Verifizierung, denn im Verwendungszweck befindet sich ein Code, der zur Identitätsprüfung bei PayPal dient.
So kannst du dich vor dem Betrug bei PayPal schützen
Die „Gastkonto-Masche“ betrifft laut der Verbraucherzentrale allerdings nicht nur PayPal. Auch Deutschlandtickets seien bei diversen Verkehrsverbünden über eine beliebige IBAN zu erwerben. Kriminelle bieten diese dann wiederum zu vergünstigten Preisen im Netz an.
Die Betrugsmasche ist besonders dreist, da es laut der Verbraucherzentrale kaum Schutz für Betroffene gibt. Wichtig sei es daher, die eigene IBAN so selten wie möglich anzugeben. Auch sollten Verbraucher:innen diese „nicht irgendwo öffentlich lesbar hinterlassen“.
Wichtig sei es außerdem, die eigenen Kontobewegungen regelmäßig zu überprüfen. Solltest du hier eine unberechtigte Abbuchung entdecken, rät die Verbraucherzentrale zu den folgenden Schritten.
Wichtig ist zunächst, dass du in einem solchen Fall der Forderung des Unternehmen s widersprichst. Denn dann können keine Einträge in Auskunfteien wie beispielsweise der Schufa vorgenommen werden.
Außerdem kannst du den Betrag von deiner Bank Zurückbuchen lassen. Hierfür hast du bei einer Lastschrift normalerweise acht Wochen Zeit. Bei unberechtigten Abbuchungen sind es sogar 13 Monate.
Wichtig ist es außerdem, Anzeige zu erstatten. Denn sollte es zu Inkassoforderungen kommen, hast du mit der Anzeige einen Beleg, um diese zurückzuweisen.
Auch interessant: