Anbieter von Betriebssystemen müssen laut dem reformierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag künftig sicherstellen, dass diese eine spezielle „Jugendschutzvorrichtung“ beinhalten. Der sogenannte Porno-Filter „muss in einfacher, leicht zugänglicher und abgesicherter Weise aktiviert, deaktiviert und angepasst werden können“.
Ob Pornographie, Gewaltdarstellungen oder Hass und Hetze: Anbieter von Betriebssystemen müssen künftig garantieren, dass diese eine „Jugendschutzvorrichtung“ beinhalten. Das haben die Regierungschef der Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz am
12. Dezember 2024 in Berlin beschlossen.
Mit dem reformierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gehen zusätzliche Verpflichtungen für die Entwickler von Betriebssystemen einher. Nutzer, die ein Smartphone oder einen Computer künftig zum ersten Mal einschalten, müssen demnach bestimmte Einstellungen zum Jugendschutz vornehmen.
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Porno-Filter: Bundesländer reformieren Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Ein entsprechender Jugendschutzfilter soll zudem so gestaltet sein, dass er „in einfacher, leicht zugänglicher und abgesicherter Weise aktiviert, deaktiviert und angepasst werden“ kann. Eltern sollen die Möglichkeit haben, Einstellungen zu unterschiedlichen Altersstufen vornehmen zu können.
Laut Entwurf müssen sich Geräte anschließend automatisch in einen entsprechenden Jugendschutzmodus versetzen. Für Websites und Apps soll außerdem eine Alterskennzeichnung eingeführt werden. Bereits auf Betriebssystemebene müssen Anbieter dann sicherstellen, dass „nur Apps nutzbar sind, die der Altersangabe entsprechen oder die individuell und in abgesicherter Weise freigeschaltet wurden“.
Die Installation von Anwendungen dürfe lediglich über Plattformen möglich sein, die Altersfreigaben berücksichtigen. Internetbrowser wie Safari, Google Chrome oder Firefox sollen nur noch nutzbar sein, sofern sie über „eine gesicherte Suchfunktion“ verfügen.
Der reformierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag tritt erst in Kraft, nachdem alle Landesparlamente ihre Zustimmung erteilt haben. Laut Ministerpräsidentenkonferenz soll das voraussichtlich bis Mitte März 2025 der Fall sein. Bis wann Anbieter Porno- und Jugendschutzfilter in ihre Betriebsysteme integrieren müssen, ist allerdings noch unklar.
Jugendschutzvorrichtung: Viele Fragen offen
Weitere Fragen sind ebenfalls offen. So hatte die Europäische Kommission im Sommer 2024 Bedenken geäußert, da ein Teil des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags womöglich nicht mit dem Digital Services Act (DSA) vereinbar ist. Ob und wie dieses Problem gelöst wird oder werden muss, ist noch nicht klar.
Von einer Pflicht, wonach Apps oder Websites mit Altersangaben versehen werden sollen, die von Betriebssystemen erkennbaren sein müssen, sieht der aktuelle Entwurf ab. Wer Inhalte jedoch nicht kennzeichnet muss womöglich damit rechnen, dass diese bei aktivem Jugendschutz nicht angezeigt werden.
Alterseinstufungen, die „durch eine deutlich wahrnehmbare Kennzeichnung zu Beginn des Angebots hinweisen“, sorgen derweil für Zündstoff. Kritikern zufolge verstoßen Kennzeichnungen unproblematischer Inhalte gegen den Grundsatz des Jugendmedienschutzes. Sie hätten außerdem keinen Mehrwert.
Ob die geplanten Jugendschutzvorrichtung in Betriebssystemen den erhofften Effekt haben werden, bleibt abzuwarten. Denn Experten zufolge stünden Erziehungsberechtigten theoretisch bereits technische Hilfsmittel zur Verfügung. Diese seien lediglich nicht bekannt. Individuelle Einstellungen für Websites und Apps gehen im Gegensatz zu einem einheitlichen Filter im Betriebssystem jedoch mit einem hohen Aufwand einher.
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