Soziale Netzwerke und Messenger wie TikTok oder Instagram stellen mannigfaltige Gefahren für Jugendliche dar. Deshalb gibt es in Australien ab sofort eine Altersbeschränkung für unter 16-Jährige. Damit erreicht die australische Regierung mit Sicherheit alle Ziele – nur nicht, dass junge Menschen diese Plattformen nicht mehr nutzen. Eine kommentierende Einschätzung.
Erst zu Mama, dann zu Papa
Wir alle erinnern uns mit Sicherheit daran, wie es als Kind war, wenn wir etwas unbedingt haben wollten – obwohl wir ganz genau wussten, dass wir es nicht bekommen. Je nach Konstellation sind wir zuerst zu Mama oder zu Papa gegangen und haben uns eine Absage eingeholt.
Mit großen Kulleraugen und einer ordentlichen Portion an Frechheit haben wir es dann wenig später beim anderen Elternteil versucht. Meistens hatten wir damit selbstverständlich kein Glück. Doch schon damals war klar: Das Geheime, das Verbotene: Das ist das wirklich Interessante.
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Verbote sind dazu da, um gebrochen zu werden
Als Jugendlicher war es ebenfalls das Verbotene, das uns magisch angezogen hat. Warum muss ich 18 Jahre sein, um diesen Horrorfilm anzuschauen? Und: Wie lässt sich dieses Problem lösen? Ganz einfach natürlich: Indem ich meinen älteren Bruder oder einen älteren Mitschüler frage, ob er mir den Film ausleihen kann.
Wo Verbote existieren, finden Menschen jeden Alters immer Wege, um diese Verbote zu umgehen. Das gilt im Kleinen und Privaten wie auch im Großen und Wirtschaftlichen. Schließlich suchen auch Konzerne und Politiker nach Lücken in der Gesetzgebung, die etwaige Steuertricks oder politische Kniffe erlauben – oder sie zumindest nicht verbieten.
Australische Altersbeschränkung für Social Media ist inkonsequent
Dementsprechend darf stark angezweifelt werden, dass das jüngst geplante Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige in Australien einen nachhaltigen Erfolg haben wird. Das beginnt schon damit, dass das Online Safety Amendment in sich weder konsequent noch schlüssig ist.
So soll Minderjährigen in Australien per Gesetz der Zugang zu den folgenden Plattformen untersagt werden:
- TikTok
- Snapchat
- X (ehemals Twitter)
Nicht betroffen von der Altersbeschränkung sind jedoch andere Messenger oder Social-Media-Plattformen wie YouTube oder WhatsApp. Da stellt sich nicht nur der Laie die Frage, wo genau der Unterschied zwischen einem Chat auf Snapchat und einem Chat auf WhatsApp ist und wie sich YouTube und TikTok im Detail unterscheiden.
Das Recht auf Bildung
Als Grund dafür, dass YouTube weiterhin ohne Altersbeschränkung abrufbar sein soll, ist laut Regierung, dass es dort Bildungsinhalte gibt. Wer auch nur eine Stunde auf Instagram oder TikTok verbracht hat, weiß genau, dass es dort auch Content Creator gibt, die Wissen vermitteln wollen.
Gerade das Social-Media-Verbot für Minderjährige wird durch das Bildungsargument noch scheinheiliger. Sollte nicht jeder Heranwachsende die Möglichkeit haben, sich frei über Plattformen zu bewegen und selbst lernen, sich ein Urteil über Inhalte, Netzwerke und Personen zu schaffen? Mit einer „Erlaubt“- und „Verboten“-Politik wird die freie Meinungsbildung nicht gerade gefördert.
Dialog statt Monolog
Wie bereits angedeutet, versprüht das Verbotene immer einen gewissen Anreiz. Wer also wirklich wissen möchte, was auf Instagram, TikTok und X passiert, wird schnell auf die Idee kommen, sich einen VPN-Zugang einzurichten und über eine vorgegaukeltes anderes Herkunftsland die Altersbeschränkung spielerisch umgehen.
So gesehen ist das Social-Media-Verbot sogar positiv, weil es Jugendliche dazu ermuntert, sich mit den technischen Möglichkeiten auseinander zu setzen. Allerdings treibt das Verbot unseren Nachwuchs auch auf Plattformen, die weniger reguliert sind und damit Brutkästen für Gewalt, Hass und Pornografie.
Digitale Kommunikation als Kernkompetenz der Zukunft
Deshalb sollte es oberste Priorität haben, mit unseren Kindern und den Heranwachsenden in den aktiven Dialog zu treten. Anstelle eine Altersbeschränkung einzuführen, sollten Eltern, Lehrer und Dozenten proaktiv den begleiteten Umgang mit sozialen Medien fördern und die Social-Media-Kompetenz frühzeitig unterstützen.
Nur durch eine aktive Auseinandersetzung ist es möglich, sich eine fundierte Meinung über eine Plattform zu bilden. Das wiederum ist nur möglich, wenn es ohne Hürden möglich ist, sich mit lebenswichtigen Grundlagen wie sozialen Netzwerken und digitaler Kommunikation zu beschäftigen und eigene Erfahrungen zu sammeln.
Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Kommentar. Das ist eine journalistische Darstellungsform, die explizit die Meinung des Autors und nicht des gesamten Magazins widerspiegelt. Der Kommentar erhebt keinen Anspruch auf Sachlichkeit, sondern soll die Meinungsbildung anregen und ist als Meinungsbeitrag durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.
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