Bundestag und Bundesrat haben das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Es soll den Bürokratieabbau vorantreiben und beinhaltet zahlreiche Steueränderungen. Ein Überblick.
Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Es tritt zu großen Teilen unmittelbar in Kraft. Zuvor hatte der Bundesrat eine Beschlussempfehlung mit diversen Änderungen abgegeben. Der Bundestag hatte einen von der Bundesregierung daraufhin geänderten Entwurf bereits am 18. Oktober 2024 angenommen.
Was ist das Jahressteuergesetz 2024?
Das Jahressteuergesetz 2024 ist ein sogenanntes Artikelgesetz. Dabei handelt es sich um ein Gesetz, das mehrere neue Gesetze oder Gesetzesänderungen erlässt. Mit rund 130 Einzelmaßnahmen ändert das Jahressteuergesetz 2024 zahlreiche Gesetze im Steuerrecht.
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Es setzt EU-Vorgaben um, gilt als Reaktion auf aktuelle Rechtsprechungen und passt gewisse Bestimmungen auf andere neue Gesetze an. Ziel des Gesetzgebers ist es, steuerliche Regelungen zu vereinfachen. Außerdem soll das Gesetz den Bürokratieabbau vorantreiben.
Freibeträge steigen
Über das Jahressteuergesetz wird der Steuerfreibetrag erhöht. Er steigt um 180 Euro auf 11.784 Euro – auch nachträglich für das Jahr 2024. Bei einer gemeinsamen Veranlagung der Steuern erhöht sich der Betrag um 360 Euro. Außerdem wird der Kinderfreibetrag um 228 Euro angehoben.
Da beide Änderungen rückwirkend erfolgen, werden sie in vielen Fällen beim Dezembergehalt berücksichtigt und zu einer einmaligen Erhöhung des Nettolohns führen. Ab Januar 2025 fließen die Erhöhungen der Freibeträge in die monatliche Gehaltsabrechnung mit ein.
Weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024
- Höhere Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzbar: Künftig sind 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar (zuvor: 67 Prozent). Die maximale Summe steigt von 4.000 auf 4.800 Euro.
- Bonusleistungen der Krankenkassen weiterhin steuerfrei: Bonusleistungen, die von den Krankenkassen ausgezahlt werden, bleiben bis zu einer Höhe von 150 Euro künftig weiterhin steuerfrei. Ursprünglich sollte diese Regel auslaufen.
- Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer befreit: Wer Bildungsleistungen erbringt, ist von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt laut Jahressteuergesetz 2024 sowohl für Schul-, Hochschul- und Privatunterricht.
- Neuregelung bei Besteuerung von Kleinunternehmern: Laut Gesetz müssen Kleinunternehmer in Deutschland bis zu einem bestimmten Umsatz keine Umsatzsteuer zahlen. Mit Jahressteuergesetz 2024 wird die Grenzen für das abgelaufene und vorangegangenen Kalenderjahr von 22.000 auf 25.000 Euro erhöht. Für das laufende Kalenderjahr steigt die Umsatzgrenze von 50.000 auf 100.000 Euro. Außerdem wird die Regelung auf EU-Ausländer ausgeweitet, die in Deutschland tätig sind. Sie gilt auch für deutsche Kleinunternehmen in anderen EU-Ländern.
- Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen mit mehr Leistung: Solaranlagen mit einer zulässigen Bruttoleistung von bis zu 30 Kilowatt sind künftig von der Steuer befreit. Zuvor lag dieser Wert bei 15 Kilowatt. Die Regelung gilt für alle Gebäudearten und pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
- Kindergeld soll künftig elektronisch beantragt werden können.
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