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Neue Regeln für Video-Plattformen: Was ist der Online Safety Code?

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Adobe Stock/ Lalandrew
geschrieben von Fabian Peters

Die irische Medienkommission „Coimisiún na Meán“ hat neue Regeln für Video-Plattformen verabschiedet, die ihren EU-Sitz in Irland haben. Der sogenannte Online Safety Code gilt damit unter anderm für YouTube, TikTok, LinkedIn, Instagram, Facebook und X (ehemals Twitter).

Die irische Medienkommission „Coimisiún na Meán“ hat den sogenannten Online Safty Code verabschiedet und veröffentlicht. Dabei handelt es sich um ein neues Regelwerk für Video-Plattformen, die ihren EU-Sitz in Irland haben. Darunter: YouTube, TikTok, LinkedIn, Instagram, Facebook und X (ehemals Twitter).

Was ist der Online Safety Code?

Der Online Safety Code sieht vor, dass Video-Plattformen, die in seinen Geltungsbereich fallen, über bestimmte Geschäftsbedingungen verfügen müssen. Diese müssen das Hochladen und Teilen von „schädlichen“ Inhalten untersagen. Darunter: Cybermobbing, die Förderung von Selbstverletzung oder Selbstmord und die Förderung von Ess- oder Fütterungsstörungen.


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Der Kodex untersagt außerdem Inhalte, die zu Hass oder Gewalt, Terrorismus, Kindesmissbrauch sowie Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit aufrufen. Ziel der irische Medienkommission ist es, Inhalte zu untersagen, die nicht direkt durch den Digital Services Act (DSA) der EU abgedeckt sind.

Hintergrund ist, dass der DSA primär illegale Inhalte untersagt, nicht jedoch Inhalte, die perspektivisch „schädlich“ sind oder sein können. Adam Hurley Sprecher der Coimisiún na Meán dazu:

Einer der Gedanken hinter dem Online-Sicherheitskodex ist der Umgang mit Inhalten, die eher schädlich als illegal sind. Wir haben den Geltungsbereich auf schädliche Inhalte ausgeweitet, deren Hochladen sie verbieten müssen, und handeln dann bei Meldungen über Verstöße gegen diese Bedingungen.

Schutz von Kindern vor schädlichen Inhalten

Der Online Safety Code gilt zunächst einmal nur für Video-Plattformen, die Nutzern in Irland zur Verfügung stehen. Grundsätzlich setzt das Land damit geltendes EU-Recht um. Der irische Kodex geht jedoch teilweise auch darüber hinaus. Er gilt außerdem für einige große Social Media-Plattformen, die in seinen Geltungsbereich fallen.

Insgesamt nennt die Coimisiún na Meán neun Plattformen, über die das Hochladen und Teilen von Videos möglich ist: Facebook, Instagram, LinkedIn, Pinterest, TikTok, Tumblr, Udemy, X und YouTube. Den Unternehmen steht dabei frei, die Regeln des Online Safety Code auch über die Grenzen Irlands hinaus innerhalb der EU anzuwenden.

Bei Verstößen kann die irische Medienkomission derweil Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes einer Plattform oder bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld verlangen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ähnlich wie der DSA verlangt der irische Kodex, dass die betroffenen Unternehmen Nutzern die Möglichkeit bieten müssen, „schädliche“ Inhalte zu melden, um anschließend selbst darauf reagieren zu können.

Im Vordergrund steht dabei vor allem der Schutz von Kindern. Laut Coimisiún na Meán soll es keine grundsätzliche Alterstechnologie geben, sondern die Regulierungsbehörde wolle von Fall zu Fall entscheiden. Die Plattformen müssen jedoch eine Kindersicherung für Inhalte einführen, die „die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Kindern unter 16 Jahren beeinträchtigen können“.

Kritik am Online Safety Code

Der Online Safety Code tritt am 19. November 2024 in Kraft. Die Regeln des Kodex sollen bis Mitte 2025 schrittweise umgesetzt werden. Kritik gab es bereits im Vorfeld von der European Digital Rights (EDRi), einem Dachverband von zahlreichen Organisationen, die sich für digitale Freiheitsrechte einsetzen.

Demnach könnten die vorgeschlagenen technologischen „Lösungen“ die in Wirklichkeit viel komplexeren gesellschaftlichen Probleme nicht lösen. Alterskontrollen seien zudem kein Patentrezept, da sie stets ein Risiko für die Privatsphäre darstellen und den Zugang zu legitimen Inhalten erschweren würden.

Der Verband plädiert stattdessen für eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen. Darunter fallen etwa Meldemechanismen sowie eine Altersprüfung, bei der Nutzer ihr Alter selbst nennen müssen. Die Definition von „schädlichen“ Inhalten sei laut EDRi zudem problematisch.

Denn diese könne ideologisch bestimmt sein. Ein Blick auf autoritären Staaten würde etwa offenbaren, dass dort homesexuelle oder queere Inhalte als „schädlich“ eingestuft werden. Selbst in Deutschland gibt es Diskussionen darüber, ab welchem Alter welche Formen von Nacktheit und Sexualität angemessen sind.

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Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).

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