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„5G+ Gaming“: Untergräbt die Deutsche Telekom die Netzneutralität?

5G + Gaming Telekom Netzneutralität
Deutsche Telekom
geschrieben von Fabian Peters

Mit „5G+ Gaming“ hat die Deutsche Telekom eine neue Tarifoption auf den Markt gebracht. Sie soll vor allem unterwegs für ein ruckel- und verzögerungsfreies Spielerlebnis sorgen. Das Unternehmen könnten sich jedoch einen unerlaubten Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft haben und die Netzneutralität untergraben.  

Mitte Oktober 2024 hat die Deutsche Telekom mit „5G+ Gaming“ eine neue Tarifoption auf den Markt gebracht. Aus Sicht von Gamern erscheint das Angebot auf den ersten Blick verlockend. Denn das Unternehmen verspricht ein „Echtzeit-Gaming dank 5G-Innovation mit besonders stabilen Reaktionszeiten“.

Heißt konkret: 5G+ Gaming soll für ein ruckelfreies Spielerlebnis ohne Verzögerungen sorgen – vor allem unterwegs. Doch mit ihrer neuen Tarifoption untergräbt die Deutsche Telekom womöglich die Netzneutralität. Und das gibt das Unternehmen zwischen den Zeilen sogar indirekt zu.


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So freute sich Gamerin und Influencerin DI1ARAA im Vorfeld im Rahmen einer Marketingkampagne etwa:

Dank 5G+ Gaming konnte ich meinen Avatar mühelos durch das Spiel navigieren und war meinem Gegner immer einen Schritt voraus.

Was ist Netzneutralität?

Zum Hintergrund: Seit dem 30. April 2016 gelten innerhalb der EU bestimmte Regeln zur Sicherstellung der sogenannten Netzneutralität. Sie sollen ein offenes Internet und einen gleichberechtigten Zugang gewährleisten. Das gilt sowohl für Verbraucher als auch Internet-Anbieter sowie Unternehmen.

Heißt konkret: Die entsprechende Verordnung garantiert Nutzern das Recht, das Internet so zu nutzen, wie sie es möchten – beispielsweise beim Abrufen von Informationen oder der Nutzung von bestimmten Anwendungen oder Diensten. Außerdem soll das Gesetz das Ökosystem Internet an sich bewahren.

In puncto Netzneutralität bedeutet das, dass Internetanbieter den gesamten Datenverkehr gleich behandeln müssen. Um ein offenes Internet zu gewährleisten, überwacht die Bundesnetzagentur die Vorgaben zur Netzneutralität und stellt sicher, dass diese eingehalten werden.

Der Bundesbehörde zufolge sind, was das digitale Verkehrsmanagement angeht, zwar unterschiedliche Kategorien zulässig. Allerdings müssen diese „angemessen“ sein, das heißt: transparent, diskriminierungsfrei, verhältnismäßig und nicht kommerziell. Eine spezielle Verkehrskategorie gegen Bezahlung sei damit nicht erlaubt.

5G+ Gaming: Verstößt die Telekom gegen die Netzneutralität?

Mit der Tarifoption „5G+ Gaming“ begibt sich die Telekom vor diesem Hintergrund auf dünnes Eis. Laut Bundesnetzagentur gibt es zwar Spielraum für solche sogenannten „Spezialdienste“. Allerdings gelten bestimmte Auflagen für die Netzbetreiber. Spezialdienste dürfen klassische Internet-Angebote demnach nicht ersetzen.

Internetanbieter müssen dabei objektiv nachweisen, warum eine Optimierung der Datenübertragung erforderlich ist. Die Spezialdienste dürfen außerdem nicht das offene Internet gefährden. Die Telekom setzt jedoch auf das sogenannte „Network Slicing“. Das ist ein Mobilfunkstandard innerhalb des 5G-Netzwerks.

Das Network Slicing eröffnet die Möglichkeit, das Netz physisch in mehrere Ebenen zu unterteilen – beispielsweise im Bereich einer Funkzelle. Jeder Slice kann derweil eigene Einstellungen zur Bandbreite, Latenz sowie weiteren Parametern erhalten. Doch das könnte im Konflikt mit der Netzneutralität stehen.

Bezüglich der Tarifoption 5G+ Gaming beutetet das, dass über das Telekom-Netz ein neuer Zugangspunkt angelegt wird – beispielsweise auf dem Smartphone. Diesem „Slice“ wird wiederum eine bestimmte Bandbreite zugeteilt. Doch diese höhere Datenübertragungsrate kann für Gamer ein echter Vorteil sein – zumal das LTE-Netz das Slicing nicht unterstützt.

Aus dem Umfeld der Deutschen Telekom ist derweil zu hören, dass sich das Unternehmen an die Vorgaben zur Netzneutralität halte, da die Bandbreite anderer Nutzer nicht beeinflusst werde. Dabei wäre es nicht das erste Mal, das die Telekom die Grenzen der EU-Vorgaben austestet.

Die Telekom testet die Grenzen der EU-Regeln aus

Das Unternehmen bot einst ein sogenanntes Zero-Rating-Angebot namens „StreamOn“ an, das sogar zunächst unter Auflagen genehmigt wurde. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof der Option nach jahrelangen Gerichtsverfahren im Jahr 2021 einen Riegel vorgeschoben.

Denn: Der Zugriff auf bestimmte Online-Dienste wurde bei dem Angebot nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet. Das kommt jedoch einer ungleichen Behandlung des Datentransfers gleich. Damals hatten die Bundesnetzagentur sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage eingereicht.

Das könnte auch mit Blick auf die Tarifoption „5G+ Gaming“ geschehen. Denn sowohl die Verbraucherorganisation als auch die Bundesbehörde wollen das Angebot genauer unter die Lupe nehmen. Eine Sprecherin der Bundesnetzagentur teilte uns auf Anfrage dazu mit: „Die Bundesnetzagentur wird die Tarifoption der Telekom Deutschland „5G+ Gaming“ auf Konformität zu den Netzneutralitätsregeln nach der Verordnung (EU) 2015//2120 überprüfen.“

Von Seiten des vzbv hieß es derweil: „Der Fall ist uns bekannt, wir prüfen die neue Option der Telekom derzeit auf Rechtskonformität. Mehr können wir zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sagen.“

Telekom: 5G+ Gaming könnte Kosten hochtreiben

Das Angebot „5G+ Gaming“ basiert auf einer Partnerschaft zwischen der Deutschen Telekom und den Cloud-Gaming-Anbieter „Sora Stream“. Heißt: Mit der Tarifoption können Titel wie Fortnite exklusiv mit einer höheren Bandbreite gespielt werden.

Das Problem: Nicht alle Anbieter haben die Möglichkeit, in einem solchen Wettbewerb mitzumischen. Die Tarifoption „5G+ Gaming“ könnte etwa dazu beitragen, dass die größeren Unternehmen die kleinen verdrängen. Das wiederum würde die Angebotsvielfalt einschränken und letztlich die Kosten erhöhen.

Doch selbst wenn das Angebot verboten werden sollte, könnte die Telekom wirtschaftlich profitieren. Das war beispielsweise bereits bei StreamOn der Fall, da die Tarifoption, trotz schwebender Gerichtsverfahren, mehrere Jahre auf dem Markt angeboten werden konnte.

Sollten künftige Verfahren nicht mit empfindlichen Geldstrafen einhergehen, könnte sich ein kalkulierter Rechtsbruch für die Deutsche Telekom deshalb sogar zu einem Geschäftsmodell entwickeln.

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Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).

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