Wenn du eine E-Mail von einem Unternehmen namens „Weko Media LLC“ oder „Digi Medien GmbH“ erhältst, solltest du diese ignorieren. Denn der angebliche Firmeneintrag, um den es darin geht und den du bestätigen sollst, beinhaltet versteckte Kosten. Experten sprechen von Adressbuchschwindel.
In Deutschland kursiert derzeit eine besonders perfide Form des Adressbuchschwindels, der ursprünglich aus den USA stammt. Denn viele Unternehmen erhalten E-Mails, in denen sie dazu aufgefordert werden, einen Firmeneintrag in Form eines bereits vorausgefüllten Formulars für ein Branchenbuch zu bestätigen.
Zunächst wird dabei der Eindruck erweckt, dass dies kostenlos sei. Doch im Kleingedruckten lauern versteckte Kosten. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnt deshalb aktuell vor E-Mails zu Firmeneinträgen – allen voran von dem Unternehmen Weko Media LLC.
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Weko Media ist nicht seriös: Betrug über Firmeneintrag
Auch wir haben eine E-Mail von Weko Media LLC mit Sitz in Albuquerque, New Mexico, erhalten, die uns jedoch direkt stutzig gemacht hat. Darin heißt es:
Wir senden Ihnen im Anhang den Eintragungsantrag als PDF-Datei für die Aufnahme ins Branchenbuch 2024/2025. Prüfen Sie bitte die darin enthaltenen Informationen auf Korrektheit. Bei Zustimmung senden Sie uns den unterschriebenen Antrag entweder als Antwort auf diese E-Mail oder per Fax an die im Antrag angegebene Nummer zurück.
Das vorausgefüllte Formular im Anhang trägt die unverfängliche Überschrift „Firmeneintrag Nordrhein-Westfalen“. Es kursieren jedoch auch E-Mails mit Firmeneinträgen zu anderen deutschen Bundesländern. Die E-Mails suggerieren alle, dass die Bestätigung oder Korrektur der Adressdaten obligatorisch sei.
Kostenfalle im Kleingedruckten
Nach Unterschrift kommt jedoch ein Vertrag mit Weko Media zustande. Betroffene erhalten laut dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität dann eine Rechnung von der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG. Die Zahlung soll auf ein Bankkonto in der Schweiz erfolgen.
Der in der Rechnung aufgeführte Betrag beläuft sich auf insgesamt 1.860 Euro bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren – sprich: 930 Euro pro Jahr. Der Schutzverband rät Betroffenen den Vetrag anzufechten, wenn sie aufgrund der Täuschung unterschrieben haben.
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Steinalte Masche. Aber anscheinend haben die Deutschen nix dazu gelernt. Dumm bleibt eben dumm.