Für die Produktion von Batterien für Elektroautos braucht es unter anderem seltene Erden. Der Abbau kann jedoch Umweltschäden verursachen. In den Lieferketten kommt es zudem zu Menschenrechtsverletzungen und Ausbeutung, kritisiert die Menschenrechtsorganisation Amnesty International.
Die großen E-Autobauer unternehmen nicht genug gegen Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten. Das ist das Ergebnis eines aktuellen Reports der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Demnach könne kein Unternehmen hinreichend belegen, wie es mit entsprechenden Risiken in seinen Lieferketten umgehe.
Ausbeutung in Lieferketten: Herbe Kritik an E-Autobauern
Im Ranking der Menschenrechtsorganisation schneidet Mercedes mit 51 von 90 möglichen Punkten noch am besten ab. Auf Platz zwei und drei landen Tesla und der Automobilkonzern Stellantis, zu dem unter anderem Fiat, Opel, Peugeot und Citroën gehören.
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Es folgen: Volkswagen, BMW und weitere deutsche Hersteller. Den letzten Platz im Ranking belegt der chinesische E-Autobauer BYD mit elf von 90 Punkten. Knapp davor und ebenfalls weit abgeschlagen: Mitsubishi und Hyundai.
Grundlage für die Auswertung sind die selbsterklärten Richtlinien der 13 großen E-Autohersteller, die Amnesty International mit den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verglichen hat. Der Vorwurf: Die Automobilindustrie verstecke sich hinter intransparenten Lieferketten, so Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland.
Die Hersteller seien jedoch verpflichtet, Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen in ihren Rohstoff-Lieferketten zu identifizieren und zu reduzieren. Die Organisation erklärte dazu: „Die Herstellung von Batterien verursacht insbesondere im Abbau von Metallen und seltenen Erden Ausbeutung, Gesundheits- und Umweltschäden“.
Nachholbedarf in Sachen Transparenz
Im Zusammenhang mit dem Abbau von Kobalt verweist Amnesty International unter anderem auf Zwangsräumungen in der Demokratischen Republik Kongo. Die deutschen Hersteller würden sich aufgrund des hiesigen Lieferkettengesetzes im internationalen Vergleich zwar mehr zu ihren Sorgfaltspflichten in puncto Menschenrechte bekennen.
Allerdings sieht Amnesty International auch bei ihnen Nachholbedarf in Sachen Transparenz – unter anderem, was die Offenlegung von Entschädigungsmaßnahmen betrifft. Julia Duchrow fordert deshalb:
Damit bei der Energiewende niemand auf der Strecke bleibt, braucht es verbindliche Gesetze zu menschenrechtlichen, aber auch umwelt- und klimabezogenen Sorgfaltspflichten. Die Bundesregierung und das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle müssen für eine stringente Umsetzung des Lieferkettengesetzes sorgen, anstatt Abschwächungen oder gar ein Aussetzen zu diskutieren.
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