Wenn das Auto zum Datenschutzalbtraum wird: In Australien sammeln zahlreiche Automarken Fahrerdaten, darunter auch Bremsmuster oder Daten aus der Spracherkennung. Doch während das Sammeln von Daten im Auto ziemlich fragwürdig scheint, verstoßen die Hersteller nicht gegen geltendes Recht.
Mit der weltweit immer stärkeren Vernetzung rückt auch das Thema Datenschutz immer weiter in den Fokus. Doch in Australien hinkt die Gesetzgebung offenbar noch ziemlich zurück.
Denn wie die australische Verbraucherschutzorganisation Choice in einer Untersuchung herausgefunden hat, sammeln die meisten bekannten Automarken in Australien zahlreiche Fahrerdaten – und verstoßen damit nicht gegen geltendes Recht.
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Wenn das Auto zur Datenkrake wird
Das Datensammeln in einem Auto ist heutzutage nicht schwer. Denn immer mehr Sensoren oder Mikros sind hier verbaut. Teilweise sind diese sogar mit dem Internet verbunden, was die Übertragung der Daten deutlich vereinfacht.
Die Verbraucherschutzorganisation Choice hat sich für ihre Untersuchung die beliebtesten zehn Automarken in Australien und deren Datenschutzrichtlinien vorgenommen. Dabei sollte ermittelt werden, in welcher Form die Fahrer:innen überwacht werden und was mit diesen Daten geschieht.
„Wir haben herausgefunden, dass sieben von zehn dieser Automarken Datenschutzrichtlinien enthalten, die es ihnen erlauben, Fahrerdaten und Fahrgewohnheiten zu verfolgen und diese Daten an Dritte zu verkaufen“, erklärt Jarni Blakkarly, Investigativ-Reporter von Choice, gegenüber dem australischen Sender ABC.
Zu diesen Fahrerdaten zählen laut der Choice-Recherche beispielsweise Spracherkennungsdaten aus dem Inneren des Fahrzeugs. Die Hersteller Kia und Hyundai, die zu einem Mutterkonzern gehören, verkaufen diese Daten beispielsweise an Unternehmen, die KI-Systeme trainieren.
„Wir denken, dass der durchschnittliche Hyundai-Fahrer und der durchschnittliche Kia-Fahrer beim Kauf ihres Autos keine Ahnung haben, dass dies geschieht“, sagt Blakkarly. „Sie haben nicht wirklich eingewilligt, dass ihre Stimme zum Training von KI-Modellen verwendet wird.“
Auch Tesla schneidet besonders schlecht ab
Neben Hyundai und Kia schneidet auch Tesla besonders schlecht bei der Untersuchung ab. Der US-Konzern sammle unter anderem Bilder und Videos von den Innen- und Außenkameras der Fahrzeuge. Auch seien Tesla-Mitarbeiter:innen erwischt worden, wie sie Kameraaufnahmen von Tesla-Kund:innen beim Nacktbaden sowie Bilder von Verkehrsunfällen untereinander ausgetauscht haben.
Möglich machen das die sehr vage formulierten Datenschutzbestimmungen des Herstellers, wie Blakkarly erklärt. Sö könnten die von Tesla gesammelten Videos und Bilder auch an Dritte weitergegeben werden.
Auch weitere Hersteller von Autos sammeln Daten und geben diese weiter, wie die Untersuchung von Choice zeigt:
- Tesla: Sammelt Sprach- und Videodaten und gibt einige Daten an Dritte weiter
- Hyundai: Erfasst und teilt Spracherkennungs- und andere Daten mit Dritten
- Kia: Erhebt und teilt Spracherkennungs- und andere Daten mit Dritten
- Mazda: Erhebt und teilt Fahrdaten sowie Daten zum „Sprachverbrauch“
- MG: Sammelt Fahrerdaten, unklar ob diese geteilt werden
- Ford: Erhebt und teilt Fahrerdaten, aber keine biometrischen Daten
- Toyota: Erhebt und teilt Fahrerdaten, einschließlich Fahrerverhalten und Fahrzeugstandort, aber keine biometrischen Daten
- Isuzu Ute: Erhebt in Australien keine Fahrerdaten und gibt diese auch nicht weiter
- Subaru: Erhebt in Australien keine Fahrerdaten und gibt sie nicht weiter
- Mitsubishi: Erhebt keine Fahrerdaten in Australien und gibt diese auch nicht weiter
Neben biometrischen Daten sowie Sprach- und Videodaten sei auch das Fahrverhalten interessant für die Hersteller. Hier würden unter anderem das Beschleunigungs-, Brems- und Kurvenverhalten der Fahrer:innen getrackt.
Die Hersteller hätten dann laut ihren Datenschutzrichtlinien auch die Möglichkeit, diese Daten beispielsweise an Versicherungen weiterzugeben, wie Blakkarly erklärt. Dafür gebe es zwar bisher keine Beweise, aber „es ist sicherlich etwas, das wir in nicht allzu ferner Zukunft sehen könnten“.
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Da wäre es auch interessant zu wiessen, wie das in Deutschland und der EU aussieht. Besonders auch in Bezug auf die DSGVO.
Vermutlich nicht großartig anders. Nur, dass hierzulande (versteckt hinter dem Haken „Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen“) die explizite Einwilligung nach Art.6(1a) eingeholt wird. Dann ist das auch wieder möglich. Schließlich hat der Nutzer der Spionage ja zugestimmt.
Der Haken daran: Der Nutzer/Eigentümer muss eigentlich auch jeden der mit fährt nachweislich darüber aufklären, dass ggf. Bilder und Audios von ihm an den Hersteller gehen. Vielleicht auch biometrische Daten aus Sensoren im Beifahrersitz. Und er muss es unterbinden wenn derjenige das nicht will. Usw usw usw.