Technologie Wirtschaft

Kundenkonto oder Gesichtserkennung: Ryanair schikaniert Flugreisende

Gesichtserkennung Ryanair Datenschutz DSGVO
Ryanair
geschrieben von Fabian Peters

Wer einen Ryanair-Flug über ein Online-Reiseportal buchen will, muss einen umständlichen Verifizierungsprozess samt Gesichtserkennung durchführen. Die Billigairline will sich offenbar einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie Nutzer zu einem Ryanair-Kundenkonto drängt. 

Die irische Datenschutzkommission hat aufgrund zahlreicher Kundenbeschwerden eine Untersuchung gegen Ryanair eingeleitet. Der Grund: Wer einen Ryanair-Flug über ein Online-Reiseportal buchen will, muss einen umständlichen Verifizierungsprozess samt Gesichtserkennung durchführen.

Gesichtserkennung: Ryanair drängt Flugreisende ein Kundenkonto zu eröffnen

Das Vorgehen wirft jedoch nicht nur datenschutzrechtliche Fragen auf. Ryanair rechtfertigt es auch mit einer äußerst fadenscheinigen Begründung.


Neue Stellenangebote

Growth Marketing Manager:in – Social Media
GOhiring GmbH in Homeoffice
Social Media und PR Specialist (m/w/d)
BeA GmbH in Ahrensburg
Social Media Manager B2B (m/w/d)
WM SE in Osnabrück

Alle Stellenanzeigen


Zum Hintergrund: Die Untersuchung wurde aufgrund eines umstrittenen Verifizierungsverfahrens von Ryanair eingeleitet. Nutzer, die Flüge mit der Billigairline über externe Websites oder Online-Reiseportale gebucht haben, wurden im Nachhinein per E-Mail dazu aufgefordert, ihre Identität bei Ryanair zu bestätigen – unter anderem per Gesichtserkennung.

Aufgrund zahlreicher Kundenbeschwerden hatten Datenschützer deshalb bereits zuvor Alarm geschlagen – so auch die Datenschutzorganisation noyb im Juli 2023. Der Vorwurf: Das Unternehmen wolle sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem Nutzer gedrängt werden, ein Ryanair-Kundenkonto zu eröffnen – unter Inkaufnahme von mutmaßlichen Datenschutzverstößen.

Fragwürdige Rechtfertigung

Pikant: Laut Ryanair soll das Verfahren der Überprüfung von Kontaktdaten dienen. Allerdings verfügt das Unternehmen auch bei der Buchung über Online-Reiseportale bereits über alle notwendigen Informationen. Bei Buchung über die eigene Website verlangt die Billigairline zudem keine biometrischen Scans.

Die Tatsache, dass Gesichtserkennungssysteme der Verifizierung von Gesichtern und nicht von Daten wie E-Mail-Adressen dienen, lässt die Begründung von Ryanair noch fragwürdiger erscheinen. Zuvor wollte das Unternehmen bereits Online-Reiseportale verklagen, da diese Ryanair-Flüge anbieten.

Nun hat die Billigairline offenbar ihre Strategie geändert und will ihre Marktposition auf Kosten der Privatsphäre ihrer Kunden sichern. Dabei erscheint es offensichtlich, dass das Unternehmen Nutzer nur zum „Verifizierungsprozess“ über Online-Reiseportale auffordert, um sie dazu zu bewegen, direkt über die Ryanair-Website zu buchen.

Auch interessant:

 

Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).

Kommentieren