Dank des Internets muss nicht jeder Behördengang heutzutage noch vor Ort erledigt werden. Doch das ruft auch Kriminelle auf den Plan. Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor Betrug beim vermeintlichen Wohngeld-Antrag.
Das Internet hat viele alltägliche Dinge erleichtert und so auch den ein oder anderen Behördengang obsolet gemacht. Doch nicht jede Website, die vorgibt, Behördengänge zu übernehmen, ist auch seriös.
Das gilt beispielsweise auch für die Website online-wohngeld.de, vor der derzeit der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnt. Der Anbieter hinter der Seite hat sich bereits eine Abmahnung eingehandelt, abhängig von der Reaktion darauf könnte es auch zu einer Unterlassungsklage kommen.
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Betrug beim Wohngeld – Vorsicht vor dieser Website
„Wohngeld jetzt online beantragen“, so heißt es zumindest auf der Website online-wohngeld.de. Das klingt natürlich erst einmal so, als könne man hier einen Antrag auf Wohngeld stellen.
Jedoch wird nicht direkt ersichtlich, dass Verbraucher:innen nach Einreichung des Antrags eine Rechnung erhalten. Sie sollen für den „Service“ 29,99 Euro, obwohl ihr Antrag überhaupt nicht an die zuständige Behörde weitergeleitet wird.
Statt bei der zuständigen Wohngeldstelle landen die Anträge laut dem VZBV beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Hier seien inzwischen tausende Anträge per Post eingegangen, obwohl das Ministerium überhaupt nicht für die Bewilligung von Wohngeld zuständig ist.
Verbraucherzentrale mahnt Website-Betreiber ab
Laut der Website können Verbraucher:innen hier „formlose fristwahrende Erstanträge“ auf Wohngeld stellen. Dies ist nach Einschätzung des VZBV nicht der Fall.
Auch sei der Preis in Höhe von 29,99 Euro „bei normaler Bildschirmauflösung“ nicht wahrnehmbar. Dieser sei außerdem nicht in der Nähe des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ angebracht.
Deshalb hat der VZBV die SSS-Software Special Service GmbH, die hinter der Website und dem angeblichen Service steckt, inzwischen wegen unzureichender Informationen abgemahnt. Nun kommt es darauf an, wie sich der Website-Betreiber verhält. Je nachdem zieht der VZBV auch eine Unterlassungsklage in Erwägung.
Auch eine Sammelklage prüfe der VZBV derzeit, damit Betroffene ihr Geld zurückerhalten. Eröffnet der VZBV diese Sammelklage, können sich betroffene Verbraucher:innen daran beteiligen.
Außerdem rät der Verbraucherzentrale Bundesverband Betroffenen dazu, umgehend einen Wohngeld-Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle der jeweiligen Gemeinde zu beantragen. Dies sei „unbedingt“ notwendig, da Wohngeld bei Bewilligung ab dem Antragsmonat ausgezahlt wird.
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