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EuGH-Urteil: Warum muss Apple Steuern an die EU nachzahlen?

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unsplash.com / Laurenz Heymann
geschrieben von Maria Gramsch

Apple muss in der EU 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof nun endgültig entschieden. Wir erklären dir, was hinter der Entscheidung steckt.

Die Rechtsstreitigkeit zwischen Apple und der EU-Kommission dauern bereits seit mehreren Jahren an. Im Fokus stehen Steuervergünstigungen, die Apple einst von Irland gewährt bekommen hatte.

Die EU-Kommission sah diese jedoch als wettbewerbsverzerrend an. Bereits 2016 wurde Apple deshalb aufgefordert, 13 Milliarden Euro Steuern zuzüglich Zinsen nachzuzahlen.


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Acht Jahre später folgt nun die endgültige Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Apple muss die geforderte Summe demnach tatsächlich zahlen.

Warum muss Apple Steuern an die EU nachzahlen?

Der jahrelange Streit zwischen Apple und der EU-Kommission ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nun endgültig beigelegt. Doch wie ist es überhaupt dazu gekommen?

Im Jahr 2016 hatte die Europäische Kommission entschieden, dass Irland einigen Gesellschaften des US-Konzerns im Zeitraum von 1991 bis 2014 Steuervergünstigungen gewährt hat. Die EU-Kommission sah diese als eine rechtswidrige, nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfe an.

Es geht um die beiden Gesellschaften Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE). Diese beiden Firmen sind zwar Gesellschaften irischen Rechts, allerdings waren sie nicht steuerlich in Irland ansässig.

Apple wehrte sich gegen Steuernachzahlung

Durch die Erteilung der Steuervorbescheide wurden jedoch „die Methoden gebilligt, die ASI und AOE zur Ermittlung des in Irland zu versteuernden Gewinns aus Geschäftstätigkeiten ihrer jeweiligen irischen Zweigniederlassung anwandten“, teilt der EuGH mit.

Die Steuernachzahlung wollte Apple jedoch nicht auf sich sitzen lassen und konnte sich 2020 sogar vor dem EU-Gericht durchsetzen. Sowohl Irland als auch ASI und AOE hatten Klagen eingereicht.

Daraufhin wurde die Nachforderung für nichtig erklärt. Das Gericht begründete, die Kommission habe nicht hinreichend nachweisen können, dass den Gesellschaften von Apple ein selektiver Vorteil verschafft worden sei. Die EU-Kommission wandte sich daraufhin an den EuGH, der dieses Urteil nun aufgehoben hat.

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Für Apple stellt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs natürlich eine Niederlage dar. Allerdings dürften sich die ökonomischen Auswirkungen auf den Konzern in Grenzen halten.

Denn das Geld hat Apple bereits seit den ersten Vorwürfen im Jahr 2016 auf einem Treuhandkonto geparkt. In der Bilanz des Konzerns ist es also schon berücksichtigt und wirkt sich nicht weiter negativ auf die aktuellen Geschäftszahlen aus.

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Über den Autor

Maria Gramsch

Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.

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