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Was ist eigentlich eine Holding GmbH?

Was ist eine Holding GmbH Wie funktioniert eine Holding GmbH
Adobe Stock/ metamorworks
geschrieben von Carsten Lexa

Die „Holding“ beziehungsweise „Holding GmbH“ scheint derzeit en vogue zu sein. Denn viele Influencer berichten auf Instagram oder TikTok, wie großartig die Gründung einer Holding-Struktur ist und welche Vorteile sich daraus ergeben. Doch ist das alles zutreffend? Wir klären dir, was eine Holding GmbH ist und wann sie sinnvoll sein kann. 

Eine Holding, präziser eine Holding-Gesellschaft, ist eine Gesellschaft, die in erster Linie dazu dient, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu halten und diese zu verwalten. Aus Vereinfachungs- und Steuergründen sind Holding-Gesellschaften regelmäßig Kapitalgesellschaften und dabei normalerweise GmbHs, weil diese einfach zu gründen und zu verwalten sind. Es ist aber auch möglich, dass eine Holding-Gesellschaft beispielsweise eine Aktiengesellschaft ist. Um die Dinge nicht zu verkomplizieren werde ich bei der Holding-Gesellschaft von einer GmbH ausgehen.

Was ist eine Holding GmbH?

Die Idee hinter einer Holding GmbH ist es, durch ihren Einsatz eine Struktur zu schaffen, unter der mehrere Tochtergesellschaften operieren. Das bedeutet, dass die Holding GmbH selbst keine operative Geschäftstätigkeit ausführt, sondern lediglich Anteile an den Tochtergesellschaften hält und deren Geschäfte strategisch überwacht und lenkt.

Die Holding GmbH ist damit die Muttergesellschaft, während die Tochtergesellschaften eigenständige andere GmbHs oder andere Unternehmensformen sein können, die die operativen Tätigkeiten ausführen. So ergibt sich dann die typische Holding-Struktur mit einer Holding GmbH, die wiederum Gesellschafterin der operativen Tochter-GmbHs ist.

Der Zweck ist dabei typischerweise, finanzielle Vorteile zu nutzen, indem Gewinne aus den Tochtergesellschaften steuerlich optimiert zur Muttergesellschaft fließen. Darüber hinaus soll oftmals auch noch die Steuerung der einzelnen Gesellschaften optimiert, weil zentralisiert, werden.

Die in Diskussionen regelmäßig genannte zentrale Besonderheiten einer Holding-Struktur liegen vor allem im steuerlichen Bereich. Unter bestimmten Bedingungen können Gewinne, die von den Tochtergesellschaften an die Holding GmbH als Gesellschafterin ausgeschüttet werden, steuerlich begünstigt sein, nämlich zu 95 Prozent.

Dies ermöglicht die nahezu steuerfreie Weiterreichung von Gewinnen von der Tochter- an die Muttergesellschaft. Darüber hinaus kann der Verkauf einer Tochtergesellschaft unter bestimmten Bedingungen zu 95 Prozent steuerfrei sein.

Es soll aber schon an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass eine Holding-Struktur keine „eierlegende Wollmilchsau“ ist, denn sie erfordert auf jeden Fall eine durchdachte Planung. Nicht nur muss man mit mehreren Gesellschaften umgehen (können), sondern es werden auch in vielen Fällen zentrale Verwaltungsaufgaben von der Muttergesellschaft für die Töchter-Unternehmen übernommen, was eine komplexere Organisation bedeutet.

Wann ist eine Holding GmbH sinnvoll?

Eine Holding-Struktur mit einer GmbH und Tochtergesellschaften kann in verschiedenen Szenarien sinnvoll sein. Bei diesen geht es dann oftmals um steuerliche Vorteile und strategische Flexibilität.

Ein typischer Anwendungsfall ist beispielsweise, wenn verschiedene Geschäftsbereiche in einem Unternehmen betrieben werden und es sinnvoll erscheint, diese operativ getrennt zu führen. Eine übergeordnete Holding GmbH kann hier als zentrale Einheit fungieren, während die operativen Geschäftsbereiche jeweils in Tochtergesellschaften angesiedelt sind.

Dies bietet nicht nur organisatorische Trennung und rechtliche Eigenständigkeit, beispielsweise bei der Verrechnungen von Leistungen der Gesellschaften untereinander beziehungsweise unterschiedliche Beauftragungen durch die einzelnen Töchter, sondern erleichtert auch eine mögliche spätere Veräußerung einzelner Unternehmensbereiche, ohne das Gesamtunternehmen aufzulösen oder mühevoll aufteilen zu müssen.

Ein weiteres Beispiel wäre ein Unternehmer, der mehrere Unternehmen gründet oder an mehreren beteiligt ist. In diesem Fall kann eine Holding-GmbH den Vorteil bieten, die unterschiedlichen Beteiligungen zentral zu verwalten und die Gewinne der Tochtergesellschaften beziehungsweise der Beteiligungen steuerlich optimiert zusammenzuführen. Zudem können über die Holding GmbH unter bestimmten Umständen auch Verluste einzelner Tochtergesellschaften mit Gewinnen anderer Tochtergesellschaften verrechnet werden.

Mehr Geld für unternehmerische Aktivitäten

Wie oben genannt ist insbesondere die nahezu steuerfreie Ausschüttung an die Muttergesellschaft interessant. Denn diese mit einer niedrigeren Steuerlast versehenen Ausschüttungen stehen dann für Investitionen oder strategische Maßnahmen durch die Muttergesellschaft zur Verfügung, ohne dass zuerst der Gewinn der Tochtergesellschaften vollständig versteuert werden muss.

Mit anderen Worten: weil weniger Geld an den Fiskus gezahlt werden muss, ist mehr Geld in der Kasse für unternehmerische Aktivitäten. Dies ist natürlich insbesondere in Wachstumsphasen von Vorteil, wenn Gewinne reinvestiert und nicht ausgeschüttet werden sollen.

Ein Anwendungsfall ist schließlich noch im Bereich der Nachfolgeplanung zu finden. In Familienunternehmen, die an die nächste Generation übergeben werden, kann eine Holding-Struktur dafür sorgen, dass das Unternehmen schrittweise und kontrolliert übergeben wird, ohne das operative Geschäft unmittelbar zu gefährden.

Dazu erfolgt die Übergabe von Anteilen an die Nachkommen bei der Holding GmbH und nicht direkt bei den operativen Gesellschaften. Die Holding GmbH kann so eine gewisse Distanz zwischen der operativen Tätigkeit und der Eigentümerstruktur schaffen.

Kritik an der Holding GmbH

Trotz der genannten Vorteile sollte die Gründung einer Holding-Struktur nicht leichtfertig erfolgen. Im Internet wird oft der Eindruck vermittelt, dass die frühzeitige Gründung einer Holding GmbH immer und in jedem Fall eine gute Idee ist. Das ist aber bei genauer Betrachtung nicht richtig. Gerade bei Start-ups, die noch keine oder nur geringe Gewinne erzielen oder sich noch in der frühen Wachstumsphase befinden, führt eine Holding-Struktur oftmals zu Aufwand, der in keinem sinnvollen Verhältnis zu den – in dieser Unternehmensphase geringen – Vorteilen steht.

Denn eine Holding-Struktur bringt zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich. Neben den üblichen Verpflichtungen einer GmbH, wie der Buchführung und Steuererklärung, muss dieser Aufwand in der Holding-GmbH und in den jeweiligen Tochtergesellschaften separat geführt werden. Das bedeutet doppelte Kosten für Steuerberater, gegebenenfalls Wirtschaftsprüfer und Verwaltung. Dieser zusätzliche Aufwand rechnet sich nur dann, wenn die Holding tatsächlich finanzielle bzw. steuerliche Vorteile bringt oder wenn eine strategische Notwendigkeit für die Trennung der Unternehmensbereiche besteht.

Ein weiterer Punkt, der häufig übersehen wird, ist die Tatsache, dass die steuerlichen Vorteile einer Holding-Struktur nur dann zum Tragen kommen, wenn auch tatsächlich Gewinne vorhanden sind. Start-ups, die in den ersten Jahren keinen oder nur geringen Gewinn erwirtschaften, profitieren also nur wenig. Stattdessen entstehen, wie gerade erläutert, Mehrkosten und Aufwand, die die knappen Ressourcen eines jungen Unternehmens zusätzlich belasten.

Darüber hinaus kann es in bestimmten Fällen sinnvoller sein, sich zunächst auf das Kerngeschäft zu konzentrieren und die Gründung einer Holding-Struktur erst in Betracht zu ziehen, wenn das Unternehmen eine gewisse Größe erreicht hat. In der Anfangsphase sind Flexibilität und eine schlanke Unternehmensstruktur oft wichtiger als die möglichen steuerlichen Vorteile. Die Notwendigkeit, zwei oder mehr Gesellschaften gleichzeitig zu führen, kann gerade in den frühen Phasen einer Unternehmensgründung eine unnötige Hürde darstellen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Holding-Struktur in bestimmten Situationen und für bestimmte Unternehmensformen Sinn machen kann, unter Umständen sogar viel Sinn. Das erfordert aber eine individuelle Betrachtung der jeweiligen unternehmerischen Situation und kann nicht als generelle Aussage verstanden werden.

Die Mitgründung einer Holding-GmbH ist deshalb keineswegs ein Muss bei jeder Gründung. Vor allem für kleine Unternehmen oder Start-ups in der frühen Phase kann es oft besser sein, mit einer einfachen Struktur zu starten und erst bei Bedarf über die Gründung einer Holding-Struktur nachzudenken.

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Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.

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