Bereits seit dem 7. März 2024 sind die Regelungen des Digital Markets Acts für die großen Digitalkonzerne verpflichtend. Doch laut einer Untersuchung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen setzen TikTok, Amazon und Meta diese noch nicht ausreichend um.
Die Digitalkonzerne Alphabet, Amazon, Apple, Bytedance, Meta und Microsoft sind seit dem 7. März dieses Jahres an die Regelungen des Digital Markets Acts (DMA) gebunden. Dennoch sind laut einer Untersuchung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) noch immer manipulative Designs auf den Plattformen dieser Konzerne zu finden.
Im Zeitraum vom 16. Mai bis zum 26. Juni hat der VZBV verschiedene Regelungen bei den Plattformen der großen Tech-Konzerne untersucht. Dabei kamen ein Samsung Galaxy S23, ein Google Pixel 8 und ein iPhone SE zum Einsatz.
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Die Ergebnisse zeigen: Trotz der neuen EU-Vorgaben manipulieren die Gatekeeper ihre Nutzer:innen auf ihren Webseiten und in ihren Apps. Die manipulativen Designs dienen laut dem VZBV vor allem dazu, dass Nutzer:innen einer möglichst weitreichenden Zusammenführung personenbezogener Daten zuzustimmen.
So manipulieren TikTok, Meta, Amazon und Co.
„Gatekeeper wie Meta, Amazon, TikTok oder Google missachten die Brüsseler Vorgaben für digitale Märkte“, kritisiert VZBV-Vorständin Ramona Pop. Ihr Ziel sei es dabei, möglichst umfassend Daten zu sammeln, um diese zu Profilen zusammenfügen zu können.
Alle untersuchten Dienste nutzen weiterhin manipulative Designs, um an mehr Daten zu kommen.
Der VZBV fordert deshalb ein konsequenteres Vorgehen von der Europäischen Kommission. Diese müsse die DMA-Regelungen im Sinne der Verbraucher:innen konsequent durchsetzen. Bei fortlaufenden Verstößen müsse es Geldbußen geben.
Manipulative Designs auf allen Plattformen
Bei seiner Untersuchung hat der VZBV bei allen untersuchten Anbietern manipulative Designs entdeckt. Über diese versuchen die Dienste, die Einwilligung der Nutzer:innen einzusammeln.
Dabei sei vor allem die optische Gestaltung der Nutzeroberfläche mit Buttons oder irritierenden Klickwegen manipulativ. Aber auch die verwendete Sprache und der notwendige Aufwand, um eine Datenzusammenführung individuell anzupassen, sei unverhältnismäßig.
Bei TikTok spiele der Mutterkonzern ByteDance gezielt mit der Angst der Nutzer:innen, die Plattform könne kostenpflichtig werden, wenn sie nicht zustimmen. Bei Meta wiederum wird die Datenzusammenführung heruntergespielt und so dargestellt, als würde es sich lediglich um eine Frage des Nutzungserlebnisses handeln. Außerdem drohen bei Nicht-Zustimmung teilweise auch Nachteile.
„Die geltenden Regeln reichen nicht aus. Manipulative Designs müssen umfassend verboten werden. Beispielsweise auf Webshops und Webseiten sind sie unzureichend reguliert“, erklärt Ramona Pop. „Hier sollte die neue Europäische Kommission die Digital-Fairness-Initiative nutzen. Verbraucher:innen wollen nicht manipuliert werden.“
Verknüpfung der Dienste untereinander
Laut den Regelungen des DMA dürfen verschiedene Plattformen von einem Gatekeeper nicht miteinander gekoppelt sein. Die Untersuchung des VZBV zeigt vor allem bei Facebook Mängel auf.
Denn Nutzer:innen können auf den Facebook Marketplace nur zugreifen, wenn sie mit einem Facebook-Konto angemeldet sind. Ohne ein solches Konto lässt sich der Dienst nach Auffassung des VZBV nicht sinnvoll als Marktplatz nutzen.
Ohne ein Konto können Nutzer:innen beispielsweise Verkäufer:innen nicht kontaktieren. Auch eigene Angebote können sie nicht einstellen. Damit verstößt Meta laut dem VZBV gegen das Kopplungsverbot des DMA.
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