Immer mehr Unternehmen setzen Überwachungssoftware ein, um ihre Angestellten zu kontrollieren. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten. Vor allem KI würde diese Entwicklung beschleunigen. Deutschland brauche deshalb endlich ein Beschäftigtendatenschutzgesetz, so die Forderung.
Um gegen den ungehemmte Überwachungsdruck am Arbeitsplatz vorgehen zu können, braucht Deutschland endlich ein umfassendes Beschäftigtendatenschutzgesetz. So lautet das Ergebnis eines aktuellen Gutachtens des Rates für Digitale Ökologie. Demnach droht aufgrund der digitalen Überwachung eine “ Dimension der Entfremdung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite“.
Beschäftigtendatenschutzgesetz: Digitale Überwachung nimmt zu
Im Rahmen des Gutachten wurden verschiedene Fallbeispiele analysiert. Darunter die Arbeit in der Lagerhalle eines Logistikunternehmens, die mobile Arbeit und die Arbeit im Homeoffice. Das Ergebnis: Die digitale Kontrolle am Arbeitsplatz habe zugenommen.
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Die Autoren konzentrierten sich dabei sich vor allem auf automatisierte Überwachungssystem und Algorithmen. Programme und IT-Systeme von Unternehmen wie Microsoft, Amazon, Google und OpenAI würden dabei neue Kontrollmöglichkeiten eröffnen, indem Daten von Beschäftigten erfasst werden.
Außerdem würden viele deutsche Unternehmen spezielle Software nutzen, um herausfinden zu können, wie Angestellte Programme wie Skype, Slack oder Microsoft Office nutzen. Das Gutachten plädiert deshalb für ein umfassendes Beschäftigtendatenschutzgesetz, das das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung DSGVO ergänzen soll
KI als „Überwachungskatalysator“
Ein solches Gesetz steht zwar bereits seit geraumer Zeit auf der Agenda. Allerdings sei die Notwendigkeit aufgrund der aktuellen digitalen Entwicklung dringender als zuvor. Denn vor allem Künstliche Intelligenz würde sich am Arbeitsplatz als regelrechter „Überwachungskatalysator“ entpuppen.
Dennoch spricht sich das Gutachten nicht grundsätzlich gegen eine Leistungskontrolle aus. Die Autoren fordern vielmehr Verhältnismäßigkeit und Fairness bei entsprechenden Kontrollen. Transparente Verfahren seien dafür eine unabdingbare Vorraussetzung. All das könne ein Beschäftigtendatenschutzgesetz regeln.
Das Problem: Kaum ein Gesetz hat einen so lange Vorgeschichte. Wie der Tagesspiegel berichtet, hat etwa der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) bereits in den 1990er Jahren von einem Beschäftigtendatenschutzgesetz gesprochen. Auch Olaf Scholz habe als Arbeitsminister der großen Koalition im Jahr 2009 eine entsprechende Verordnung in Aussicht gestellt.
Selbst im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition wird der Beschäftigtendatenschutz thematisiert. Die Bundesregierung verspricht darin Rechtsklarheit, um die Persönlichkeitsrechte von Arbeitgebern und Beschäftigten effektiv zu schützen. Dazu soll sogar bereits ein Gesetzesentwurf vorliegen. Laut Tagesspiegel blockiert die FDP jedoch die Umsetzung.
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