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Start-ups: Diese Inhalte gehören in einen Kooperationsvertrag

Was ist ein Kooperationsvertrag
Adobe Stock/ Drobot Dean
geschrieben von Carsten Lexa

Kooperationen zwischen mittelständischen Unternehmen und Start-ups bieten große Chancen. Doch dafür bedarf es klare Regelungen, die die Zusammenarbeit strukturieren und beschreiben sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten absichern. Doch was sollte in einem Kooperationsvertrag enthalten sein? Ein Überblick. 

Was ist ein Kooperationsvertrag?

Ein Kooperationsvertrag zwischen mittelständischen Unternehmen und Start-ups regelt die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien. Der Vertrag verpflichtet die Parteien zu entsprechenden Leistungen, um das gemeinsam angestrebte Ziel zu erreichen. Doch was genau soll in einem solchen Kooperationsvertrag geregelt werden?

An dieser Stelle muss ich kurz darauf hinweisen, dass die konkreten Inhalte natürlich zum einen vom Zweck der Kooperation und dem Bereich, in dem kooperiert wird, abhängen. Ein Joint-Venture-Vertrag hat einen anderen Zweck und damit andere Inhalte als ein Vertrag über eine Vertriebskooperation. Dennoch gibt es allgemeine Anforderungen, die jeder Kooperationsvertrag inhaltlich erfüllen sollte.

Beteiligte und Zweck

Zunächst werden allgemeine Punkte wie Name, Anschrift und ggf. Ansprechpartner der Kooperationspartner festgehalten. Gerade bei größeren mittelständischen Unternehmen kann dies besonders wichtig sein, um beispielsweise bei mehreren Tochterunternehmen klar zu definieren, welches der Vertragspartner des Start-ups ist.

Des Weiteren sollte der Gegenstand der Kooperation beschrieben werden, um die Kooperationsziele klar zu definieren und eine Richtschnur dafür zu schaffen, was im Rahmen des Kooperationsvertrages geregelt werden soll. Damit wird eine Grundlage für die Zuordnung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb der Kooperation geschaffen.

Der Vertrag dokumentiert insbesondere den Zweck der Zusammenarbeit und die von beiden Partnern erwarteten Ergebnisse. Dies erleichtert die Überwachung des Fortschritts und die Anpassung der Ziele während der Laufzeit der Kooperation. In diesem Zusammenhang sind Regelungen sinnvoll, die das Vorgehen bei notwendigen Anpassungen innerhalb der Kooperation regeln.

Die Aufgaben der Kooperationspartner werden daher detailliert beschrieben, einschließlich des Umfangs der zu leistenden Arbeiten und der ggf. erforderlichen externen Kompetenzen. Diese klare Aufgabenverteilung stellt sicher, dass alle Aufgaben rechtzeitig und inhaltlich erforderlich erledigt werden können und dass jeder seine Verantwortung kennt und wahrnimmt.

Kooperationsvertrag: Struktur und Umfang

Anschließend muss die rechtliche Struktur der Kooperation festgehalten werden. Darüber hinaus wird festgelegt, wie die Kooperation nach außen kommuniziert wird, und ob und welche Rechtsform für die Kooperation erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, ob und in welcher Form und Höhe eine Einlage von den Parteien zu leisten ist.

Wichtig ist auch noch festzulegen, wie mit etwaigen Gewinnen oder sonstigen Ergebnissen der Kooperation umgegangen werden soll.

Auch die zeitliche Begrenzung der Kooperation ist festzugelegen, wenn eine solche von vornherein beabsichtigt ist. Ist dies nicht der Fall, sollten Regelungen zur Beendigung der Kooperation, das heißt Kündigungsmöglichkeiten, aufgenommen werden.

Darüber hinaus sollte durch entsprechende Regelungen geklärt werden, wie jede Partei nach Beendigung der Kooperation mit den im Rahmen der Kooperation gewonnenen Informationen, Kontakten, Erkenntnissen und Co. umgehen darf.

Leitung, Haftung und Konkurrenz

Ein Regelungsschwerpunkt ist das Management und die Geschäftsführung der Kooperation und die Befugnisse der verantwortlichen Personen. Hier besteht im Vorfeld der Vertragsgestaltung häufig der größte Diskussionsbedarf, da es um die Führung und Steuerung der Kooperation geht. Insbesondere ist zu regeln, ob und wer die Parteien nach außen vertritt, wie Entscheidungen innerhalb der Kooperation getroffen werden und welche Informations- und Einsichtsrechte alle Beteiligten haben.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Kooperationsvertrages ist die Regelung der Verantwortlichkeiten. Es wird festgelegt, wer in welcher Weise für die Erfüllung der Aufgaben, auch im Gewährleistungsfall, verantwortlich ist und wie die Haftung im Schadensfall geregelt wird.

Für das Vertrauen zwischen den Partnern kann schließlich noch eine Wettbewerbsregelung wichtig sein. Denn es sollte klar sein, dass und in welchem Umfang die Beteiligten neben der Kooperation im gleichen Bereich nicht noch anderweitig tätig werden. Ergänzend sind Regelungen sinnvoll, dass Kunden und Mitarbeiter nicht abgeworben werden und mit welchen Sanktionen auf Verstöße gegen diese Regelungen reagiert wird.

Da es auch in einer mit den besten Absichten begonnenen Kooperation zu Streitigkeiten kommen kann, sollten Regelungen zur Beilegung solcher Streitigkeiten getroffen werden. Dazu gehören Regelungen zum Streitbeilegungsverfahren, zum Gerichtsstand und – bei internationalen Kooperationen – zur Sprache der Streitbeilegung.

Fazit: Kooperationsvertrag zwischen Start-ups und KMUs

Ein gut durchdachter und individuell gestalteter Kooperationsvertrag legt den Grundstein für eine erfolgreiche Partnerschaft zwischen mittelständischen Unternehmen und Start-ups. Durch klare Regelungen und Absprachen können Erwartungen aufeinander abgestimmt sowie Missverständnisse und Konflikte vermieden werden.

Der Kooperationsvertrag schafft somit nicht nur rechtliche und organisatorische Klarheit, sondern stärkt auch das Vertrauen und die gemeinsame Zielorientierung der Beteiligten.

Es sollte immer bedacht werden, dass ein umfassender und auf die Interessen aller Beteiligten abgestimmter Kooperationsvertrag nicht nur ein juristisches, sondern auch ein strategisches Instrument ist, das die Basis für den Erfolg schafft.

Leider erlebe ich es immer wieder, dass Start-Ups und mittelständische Unternehmen aufgrund der anfänglichen Euphorie eine Kooperation eingehen, deren Details leider nicht bis zum Ende durchdacht sind. Ich hoffe, dass dieser Artikel ein wenig dazu beiträgt, das Bewusstsein für die Wichtigkeit einer umfassenden vertraglichen Regelung zu schärfen.

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Über den Autor

Carsten Lexa

Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.

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