Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betruges gegen den Carsharing-Anbieter Miles. Dieser wird verdächtigt, Millionen an Parkgebühren unterschlagen zu haben. Nach einer groß angelegten Razzia gibt es nun weitere Hinweise zum Betrug bei Miles.
Bereits im Oktober 2023 hat die Berliner Staatsanwaltschaft während einer Razzia die Geschäftsräume und Wohnungen der beiden Miles-Gründer durchsucht. Der Carsharing-Anbieter könnte das Land Berlin um 30 Millionen Euro durch unterschlagene Parkgebühren betrogen haben. Die bei dieser Razzia gesammelten Daten, erhärten den Betrugsverdacht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit.
Betrug: Hat Miles 30 Millionen Euro unterschlagen?
Zunächst war der Betrugsverdacht im Ordnungsamt aufgekommen. Dort hatte man sich über die relativ niedrigen Beträge bei Parkgebühren, die durch Miles entrichtet wurden, gewundert. Wie der Tagesspiegel bereits im Oktober berichtete, „alarmierte zuerst der Leiter des Ordnungsamts von Berlin-Mitte die Behörden“.
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Die Untersuchungen ergaben dann, dass Miles bis zu 30 Millionen Euro bei der Abrechnung von Parkgebühren unterschlagen haben könnte. Bereits seit 2019 soll es Unregelmäßigkeiten bei den von Miles gezahlten Parkgebühren gegeben haben.
Man ging zunächst davon aus, dass es sich um einen technischen Fehler handelte, wie Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner im Oktober dem Tagesspiegel sagte. Allerdings kam es schnell der Verdacht auf, dass Miles Fahrzeugdaten manipuliert haben könnte. Das lag sowohl an der Häufung der Fälle sowie an Vergleichen mit anderen Carsharing-Anbietern. Daraufhin folgte die Razzia im Oktober, bei der zahlreiche Daten sichergestellt wurden, die nun ausgewertet sind.
„Der Verdacht, dass Eingriffe in das automatisierte Handyparksystem stattgefunden haben, die zu einer Unterzahlung von Parkgebühren geführt haben, hat sich nach den bisherigen Ermittlungen erhärtet“, erklärt Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner gegenüber dem Tagesspiegel.
Wie konnte der Carsharing-Anbieter bei den Parkgebühren schummeln?
Der Betrugsverdacht gründet auf der Praxis, wie Kund:innen bei Miles Parkgebühren bezahlen. Laut den Geschäftsbedingungen müssen sie Parkgebühren nur selbst zahlen, wenn sie „außerhalb des Geschäftsgebietes auf einem kostenpflichtigen Parkplatz parken“.
Sind die Kund:innen allerdings innerhalb des Geschäftsgebiets unterwegs, ist das Parken inklusive. In diesem Fall müssen sie keinen Parkschein ziehen.
Miles rechnet diese Parkgebühren in seinem Standard km-Tarif dann mit 0,29 Euro pro Minute auf die Rechnung der Kund:innen um. Bei den Stunden- und Tagestarifen ist das Parken komplett inklusive.
Doch obwohl Miles dieses Geld bei seinen Kund:innen eingesammelt hat, wurde im Nachgang zu wenig Geld an das Land Berlin abgeführt, so der Verdacht der Staatsanwaltschaft.
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