Hast du einen Prämiensparvertrag oder einen Riester-Banksparplan? Dann kann es sein, dass du Tausende Euro nachfordern kannst. Denn bei einige Sparverträge enthalten eine unzulässige Zinsklausel.
Zahlreiche Sparverträge von diversen Banken enthalten rechtswidrige Klauseln zur Zinsanpassung. Erst Anfang Juli hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zur Zinsanpassung in Sparverträgen getroffen.
Nun gibt es eine konkrete Berechnungsmethode, anhand der Kund:innen entschädigt werden müssen. Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) geht es hier teilweise um Tausende Euro.
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Rückzahlungen aufgrund unzulässiger Zinsklausel in Sparverträgen
Es geht dabei vor allem um langfristige Verträge aus den 1990er und 2000er Jahren. Denn viele von diesen Sparverträgen enthalten unzulässige Zinsklauseln.
Da seit dem Abschluss dieser Verträge die Marktzinssätze kontinuierlich gesunken sind, konnten die Kreditinstitute die Sparzinsen ebenfalls kontinuierlich nach unten schrauben. Doch das ist laut dem Urteil des Bundesgerichtshof rechtswidrig.
Kund:innen können nun eine Neuberechnung anfordern und im besten Fall eine Nachzahlung erhalten. Das Urteil des BGH gilt zwar nur für die beiden verklagten Sparkassen Saalesparkasse und Ostsächsische Sparkasse Dresden. Allerdings sind die Richtlinien aus Sicht der Verbraucherzentrale inhaltlich auch für Prämiensparverträge anderer Sparkassen anwendbar.
So kannst du eine Nachforderung stellen
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen empfiehlt Sparer:innen nun, die Verträge auf rechtswidrige Klauseln zu prüfen. Enthält der Vertrag eine solche Klausel, können Betroffene bei ihrer Bank oder Sparkasse eine Nachberechnung und Erstattung gemäß des BGH-Urteils fordern.
Das gelte auch für bereits beendete Sparverträge. Denn auch noch drei Jahre nach Beendigung des Sparvertrags sei eine Nachforderung noch aussichtsreich.
Unzulässige Zinsklausel: So erkennst du sie in deinem Sparvertrag
Laut der Verbraucherzentrale geht es vor allem um Sparverträge oder Riester-Banksparpläne. Dies können unter anderem folgende Verträge sein:
- „Bonusplan“ von der Volks- und Raiffeisenbank
- „Prämiensparen flexibel“ von der Sparkasse
- „VorsorgePlus“ von der Sparkasse
- „Vorsorgesparen“ von der Sparkasse
- „Vermögensplan“ von der Sparkasse
Rechtswidrige Zinsklauseln können Sie aber auch in einem einfachen Sparbuch mit Aufkleber und extra Zinsvereinbarung finden.
Viele dieser Verträge haben einen variablen Grundzins. Dieser kann also angepasst werden – je nachdem, wie sich die Zinsen am Markt entwickeln. Dies müsse laut dem VZBV für Kund:innen transparent dargestellt werden.
Die sogenannten Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln seien jedoch rechtswidrig. Denn sie ermöglichen es den Banken, die Zinsen nach eigenem Ermessen anzupassen, was meist negative Folgen für die Kund:innen hat.
Bist du der Meinung, dass dein Sparplan eine solche unzulässige Zinsklausel enthält, solltest du auf Anraten der Verbraucherzentrale an deine Bank herantreten. Du kannst dein Kreditinstitut auffordern, die Zinsberechnung darzulegen und auch eine Neuabrechnung durchzuführen.
Der VZBV stellt hierfür einen Musterbrief zur Verfügung. Damit kannst du die korrekte Zinsberechnung anfordern – und das auch rückwirkend für die gesamte Vertragslaufzeit.
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