Mini-Solaranlagen für den Balkon liegen im Trend. Ein neues Gesetz soll Mietern die Anschaffung jedoch noch einfacher machen und ihnen ein Recht auf ein Balkonkraftwerk zusichern. Vermieter dürfen die Geräte künftig nicht mehr grundlos verbieten.
Balkonkraftwerke erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Im zweiten Quartal 2024 gingen laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur über 152.000 neue Geräte ans Netz. Das entspricht einem Plus von 52 Prozent im Vergleich zum zweiten Quartal 2023, als bereits ein Rekord verzeichnet wurde.
Recht auf Balkonkraftwerk: Vermieter dürften Betrieb nicht grundlos verweigern
Laut des Bundesverbands für Solarwirtschaft wurden in Deutschland ingesamt über 550.000 Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur registriert. Die tatsächliche Anzahl dürfte jedoch höher sein, da es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt und einige Anlagen nicht angemeldet werden.
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Um Mietern die Anschaffung eines sogenannten Steckersolargeräts noch einfacher zu machen, hat der Bundestag am Donnerstag, den 4. Juli 2024, einen Gesetzesentwurf durchgewinkt, derÄnderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht vorsieht.
Um ein Balkonkraftwerk zu betreiben, mussten Mieter bislang eine ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters einholen. Wohnungseigentümer benötigten wiederum eine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Bis dato konnten Vermieter und Eigentümergemeinschaften den Betrieb eines Balkonkraftwerks grundlos verweigern.
Privilegierung von Steckersolargeräten
Die Stromerzeugung durch Balkonkraftwerke soll in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht grundlos blockiert werden dürfen.
Sie sollen zwar nach wie vor ein ein Mitspracherecht haben und beispielsweise darüber entscheiden können, wie ein Balkonkraftwerk am Haus angebracht wird. Allerdings dürften sie die Installation von Steckersolargeräten nicht grundsätzlich verbieten.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, begrüßt die Gesetzesänderungen als „einen erfreulichen Booster für die Solarisierung von Balkonen“. Das „Recht zur Ernte von Sonnenstrom“ würde für eine steigende Nachfrage sorgen. Das Bundesrat muss dem Gesetz zwar noch zustimmen, das scheint jedoch lediglich Formsache zu sein.
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