Wegen einer bundesweiten Störung bei Internet und Mobilfunk sind derzeit viele Kunden von 1&1 stinksauer. Auch am dritten Tag in Folge klagen Nutzer über Probleme. Wir verraten dir, wie du Schadenersatz geltend machen kannst.
Kunden von Mobilfunkanbieter 1&1 sind nach wie vor von einer Störung betroffen – und zwar am dritten Tag in Folge. Ein Software-Update, das in der Nacht zu Montag, den 27. Mai 2024, ausgespielt wurde, ist offenbar der Grund für die Probleme. Das teile das Unternehmen in seinem Hilfe Center mit.
1&1 bekommt Störung nicht in den Griff
Dort heißt es weiter: „Als Nachwirkung des Vorfalls kommt es heute Morgen (Dienstag: Anm.d.Red.) in Teilen des Netzes weiterhin zu Einschränkungen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, auch diese zu beseitigen.“
Neue Stellenangebote
Social Media Manager / Content Creator (m/w/d) New Media Company GmbH & Co. KG in Oldenburg |
||
Praktikum Social Media Cutter (m/w/d) Standort München oder Remote deutschlandweit Little Dot Studios in Home-Office |
||
Praktikum Social Media Management (m/w/d) Standort München oder Remote deutschlandweit Little Dot Studios in Home-Office |
Das Problem: Auch am Mittwoch klagen zahlreiche 1&1-Kunden nach wie vor über Probleme. Wann Telefon und das mobile Internet wieder funktionieren sollen, ist derweil unklar. Denn das Unternehmen gab bislang keine weiteren Informationen zu der Störung preis.
Probleme gibt es offenbar auch bei den Mobilfunk-Discountmarken PremiumSIM, Simplytel und anderen, die zur 1&1-Unternehmensgruppe gehören.
1&1 Schadenersatz beantragen
Für 1&1 könnte es nun teuer werden, denn Kunden haben das Recht ab dem dritten Tag der Störung Schadenersatz zu verlangen, wie die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auf ihrer Website schreibt. Dort heißt es:
Hat der Anbieter den Schaden zu vertreten und behebt er den Ausfall binnen zwei Tagen nicht, so kann ab dem dritten Ausfalltag eine Entschädigung verlangt werden. Allerdings nur, wenn keine Ersatzversorgung angeboten wurde.
Und weiter: „Die Höhe der Entschädigung ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.“ Verbrauchern stehen demnach jeweils fünf Euro Schadenersatz am dritten und vierten Tag der Störung pro Ausfalltag zu. Oder: „zehn Prozent der monatlichen Grundgebühr, je nachdem, welcher Betrag höher ist“.
Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verdoppelt sich der Schadenersatz ab dem fünften Ausfalltag. Heißt konkret: Ab dann können zehn Euro pro Tag oder 20 Prozent der monatlichen Grundgebühr geltend gemacht werden. Für eine Woche Internetausfall sind demnach bis zu 30 Euro Entschädigung drin.
Für Betroffene, die Schadenersatz gelten machen wollen, stellt die Verbraucherorganisation einen Musterbrief auf ihrer Website zur Verfügung.
Auch interessant:
- Petition fordert: „Recht auf Leben ohne Digitalzwang“ soll ins Grundgesetz
- Wegen Irreführung: Gericht beschließt, dass Saturn Preisschilder anpassen muss
- Temu verbieten? Deutscher Unternehmer fordert drastische Maßnahmen
- Erweiterte Gewährleistung: Verbraucherzentrale kritisiert Online-Händler
Neue Stellenangebote
Social Media Manager / Content Creator (m/w/d) New Media Company GmbH & Co. KG in Oldenburg |
||
Praktikum Social Media Cutter (m/w/d) Standort München oder Remote deutschlandweit Little Dot Studios in Home-Office |
||
Praktikum Social Media Management (m/w/d) Standort München oder Remote deutschlandweit Little Dot Studios in Home-Office |
||
Projektmanager (m/w/d) Social Media / Vertrieb Kreishandwerkerschaft Rastatt / Baden- Baden / Bühl in Baden-Baden |
||
Praktikum im Bereich „Social Media und digitales Marketing“ (m/w/d) am Standort Neu-Ulm ab März 2025 für 6 Monate Daimler Buses GmbH in Neu-Ulm |
||
Social Media Manager Content Creator (m/w/d) Sakosta Holding AG in München |