Wenn es um die Rechte von queeren Menschen geht, hat sich Europa in den letzten Jahren positiv entwickelt. Denn viele Länder haben Gesetze zum Schutz der LGBTQ-Community erlassen. Dort sind gleichgeschlechtliche Ehen legal und Diskriminierung ist offiziell verboten. In unserem wöchentlichen Ranking zeigen wir dir deshalb die zehn Länder in Europa, die die meisten LGBTQ-Rechte haben.
Alle Menschen in der Europäischen Union haben das Recht auf Gleichbehandlung. Fast die Hälfte der befragten LGBTQIA+ in Europa erklärte allerdings dennoch Erfahrungen mit Diskriminierung oder Belästigung gemacht zu haben.
Doch während einige Regierungen die queere Gemeinde immer noch zum Sündenbock machen, um ihre Wählerschaft zu spalten und zu mobilisieren, zeigen andere Staaten einen starken politischen Willen, ihren Verpflichtungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen.
In diesen Ländern hat LGBTQ die meisten Rechte
Im Mai 2024 wurde zum 16. Mal das sogenannte Regenbogen-Ranking veröffentlicht. Einmal im Jahr bewertet die International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) Europe die rechtliche und politische Situation der Queer-Community in 49 europäischen Ländern. Die Länder werden nach der jeweiligen rechtlichen und politischen Situation für LGBTQIA+ anhand von 75 Kriterien auf einer Skala von null bis 100 Prozent eingestuft.
Dabei fließt die gesetzliche Entwicklung in den Themenfeldern Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung, Familie, Hasskriminalität und Hate-Speech, Anerkennung der Geschlechtsidentität, Rechte von intergeschlechtlichen Menschen, Schutz der Zivilgesellschaft und Flucht und Asyl in die Bewertung ein. Im folgenden Ranking zeigen wir dir die zehn Länder, in denen LGBTQ die meisten Rechte haben.
Platz 10: Deutschland
Auf dem zehnten Platz im Ranking der zehn Ländern, in denen LGBTQ die meisten Rechte haben, landet zum ersten Mal Deutschland – mit einem Ergebnis von 66,12 Prozent. Die verbesserte Stellung ist laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Maßnahmen aus dem Aktionsplan „Queer leben“ zurückzuführen. So wurde die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Männern sowie von transgeschlechtlichen Personen bei der Blutspende gesetzlich verboten. Außerdem wurden „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Motive in den Gesetzestext zu Hasskriminalität aufgenommen.