Ab sofort sind Blinker am Fahrrad erlaubt. Durch eine Änderung im Straßenverkehrsrecht soll die Anzahl der Fahrradunfälle künftig reduziert werden. Die Hintergründe.
Falsches Abbiegen im Straßenverkehr kann schwerwiegende Folgen haben – vor allem für Fahrradfahrer:innen. Denn ihre Drahtesel haben weder Knautschzone noch Airbag.
In § 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es deshalb: „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“ Für Fahrradfahrer:innen bedeutete das bisher: Handzeichen. Durch eine neue Regelung dürfen allerdings ab sofort alle Fahrräder einen Blinker haben.
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Blinker am Fahrrad sollen Unfälle reduzieren
Der Bundesrat hat kürzlich einer entsprechenden Änderung der Vorschriften im Straßenverkehrsrecht zugestimmt. Bisher waren die Fahrtrichtungsanzeiger nur bei mehrspurigen Fahrrädern und Rädern mit einem Aufbau oder Anhänger wie beispielsweise einer Rikscha, zulässig. Denn bei diesen Modellen wurden die Handzeichen der Fahrer:innen teilweise oder ganz verdeckt.
Aufgrund der steigenden Anzahl von Unfällen mit Elektro-Fahrrädern schien das Bundesverkehrsministerium allerdings besorgt gewesen zu sein. Denn um beim Abbiegen ein Handzeichen zu geben, ist es erforderlich, die Hand vom Lenker zu nehmen. Dadurch käme es in schwierigen Situationen zur Beeinträchtigung der Fahrstabilität und zu einem geänderten Bremsverhalten. Deshalb hatte das Bundesverkehrsministerium bereits im Januar 2024 eine Reform angekündigt.
Blinker sind vor allem in der Nacht nützlich
Verkehrsstaatssekretär Oliver Luksic begrüßt die Entscheidung. Die Zulassung der Blinker für alle Fahrräder sei gut für die Verkehrssicherheit. Radfahrer:innen würden dadurch beim Abbiegen besser wahrgenommen werden können. Zudem sei die Änderung ein wichtiges Signal für die Fahrradbranche, die nun Planungssicherheit habe, um entsprechende Produkte auf den Markt zu bringen.
Der Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßte die Aufhebung des Blinker-Verbots bereits zu Beginn des Jahres. Insbesondere nachts sei die Abbiegeintention für andere Verkehrsteilnehmende dann besser sichtbar. „Zusammenstöße mit linksabbiegenden Fahrradfahrenden ziehen oft schwerwiegende Verletzungen nach sich und könnten so reduziert werden.“
Laut aktuellem Bußgeldkatalog zahlen Menschen, die abbiegen, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen, ein Bußgeld von zehn Euro. Entsteht durch das Versäumnis eine Gefahr, sind es 30 Euro. Sollte es zum Unfall kommen, werden 35 Euro fällig.
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