„Leistung und Arbeit müssen sich wieder lohnen.“ Unter dieser plakativen und zugleich leicht verständlichen Überschrift will die FDP eine Wirtschaftswende in Deutschland anstoßen. So sollen beispielsweise Steuern auf Überstunden entfallen. Das ist praxisnah und sinnvoll. Ein Kommentar.
Christian Lindner und die FDP betreiben Klientelpolitik. Das ist weder etwas Neues, noch sonderlich überraschend. Mit klaren Thesen und verständlichen Forderungen ist es den Freien Demokraten gelungen, zahlreiche Wählerinnen und Wähler bei der letzten Bundestagswahl zu überzeugen.
Das Problem dabei: Wie so oft folgten den markanten Sprüchen aus dem Wahlkampf relativ wenige konkrete Umsetzungen. Das ist selbstverständlich frustrierend. Schließlich entsteht dadurch der Eindruck, dass sich die FDP nicht wirklich dem Ziel verschreibt, den expliziten Wählerwillen auch durchzusetzen. Stattdessen gibt die Lindner-Partei zu oft klein bei.
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„Arbeit muss sich wieder lohnen“: Ein einprägsamer Claim
Dieses politische Schwanz-Einziehen kommt auch bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht gut an. Deshalb war es für Christian Lindner und die FDP mal wieder an der Zeit, einen ihrer greifbaren Sprüche unters Volk zu bringen – und das ist auch wirklich gelungen.
Unter dem Titel „Leitung und Arbeit müssen sich wieder lohnen“ haben die Freien Demokraten ein umfangreiches Eckpunkte-Papier vorgestellt. Das Ziel: Durch umfangreiche Steuererleichterungen soll es gelingen, in Deutschland eine Wirtschaftswende anzustoßen.
Denn während in fast allen Ländern die Wirtschaft wieder an Schwung aufnimmt und die Leitzinsen langsam aber sicher gesenkt werden können, stagniert die Bundesrepublik. Die Unternehmen stehen auf der Stelle. Eine Euphorie wird nicht entflammt.
Keine Steuern auf Überstunden, Bürgergeld-Reform und mehr
Zu den zentralen Forderungen der FDP gehört, dass eine gewisse Anzahl an geleisteten Überstunden steuerfrei sind. Das heißt: Wer sich seine Überstunden auszahlen lässt, soll bis zu einem gewissen Punkt überhaupt keine Steuern zahlen.
Durch diesen finanziellen Anreiz will Christian Lindner die Deutschen dazu bewegen, wieder mehr zu arbeiten. Er will „Lust machen auf die Überstunde, weil sich die vielleicht steuerlich lohnt, weil man nicht alles abgibt beim Staat.“
Diese monetären Anreize will der Bundeswirtschaftsminister unter anderem dadurch finanzieren, dass die Regeln für Bürgergeldempfänger, die sich weigern, arbeiten zu gehen, deutlich verschärft werden. Ebenso schlägt die FDP de facto ein Ende der Rente mit 63 vor.
Junge Generation will Work-Life-Balance
Tatsächlich ist es nicht mehr en vogue, viel zu arbeiten. Das zeigt nicht zuletzt der unsägliche Lokführerstreik, der damit geendet ist, dass die Lokführer in einigen Jahren standardmäßig nur noch 35 Wochenstunden arbeiten. Wer mehr arbeitet, wird belohnt.
Und auch unzählige Umfragen unter jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offenbaren, dass der Nachwuchs viel Wert auf eine ausgewogene Work-Life-Balance legt. Das heißt: Es muss auch in jungen Jahren nicht unbedingt ein Vollzeitjob sein. Stattdessen soll das Privatleben gelebt werden.
Die eigene Rente kommt nicht auf dem Sofa
Umso schöner ist es, dass sich die FDP traut gegen die gesellschaftliche Stimmung zu posaunen und Mehrarbeit wieder attraktiver zu machen. Noch schöner ist es, dass dies durch einen einfachen und nachvollziehbaren Vorschlag geschieht.
Schon jetzt zeigt sich, dass vielen Menschen im Alter das Geld nicht mehr oder gerade noch so genügt. Und diese Menschen haben in der Regel über 40 Jahre ihres Lebens damit verbracht, in Vollzeit zu arbeiten. Wenn wir uns jetzt vorstellen, dass der Nachwuchs schon zu Beginn der Karriere nicht mehr 40 Stunden arbeiten will, laufen wir sehenden Auges in eine massive Rentenlücke.
Um dieser problematischen Zukunft etwas entgegenzusetzen, brauchen wir politische Vorschläge wie den der FDP. Nun bleibt nur noch zu hoffen, dass die mutigen Parolen auch tatsächlich umgesetzt werden.
Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Kommentar. Das ist eine journalistische Darstellungsform, die explizit die Meinung des Autors und nicht des gesamten Magazins widerspiegelt. Der Kommentar erhebt keinen Anspruch auf Sachlichkeit, sondern soll die Meinungsbildung anregen und ist als Meinungsbeitrag durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.
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