7. Imker dürfen ihre Bienen auf fremden Grundstücken verfolgen
Wer jemanden in weißer Kleidung durch seinen Garten huschen sieht, sollte nicht sofort die Polizei rufen. Denn es könnte sich möglicherweise um einen Imker auf Verfolgungsjagd handeln. Laut § 962 des Bürgerlichen Gesetzbuches dürfen Imker nämlich ihren Bienenschwarm verfolgen, falls dieser seinen Bienenstock verlässt. Ob dafür eine rechtliche Absicherung vonnöten ist, ist aber fraglich.