Wirtschaft

Bürokratie: Das sind die 10 kuriosesten Gesetze in Deutschland

6. Unnützes Herumfahren innerhalb geschlossener Ortschaften ist verboten

„Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden“, heißt es in § 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot der Straßenverkehrsordnung. Aber immerhin: Wenn man niemanden stört, darf man unnütz hin- und herfahren. Und: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man sogar unnütz hin- und herfahren und andere belästigen.

6. Unnützes Herumfahren (Foto: unsplash.com/ Omotayo Tajudeen)

Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).