Wirtschaft

Bürokratie: Das sind die 10 kuriosesten Gesetze in Deutschland

3. Zünden von Nuklearwaffen verboten – aber nur bei Gefährdung

Das wir ja wohl noch erlaubt sein? Nein, denn das „Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie“ ist laut § 307 Strafgesetzbuch in Deutschland verboten – zumindest wenn man „dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet“. Liegt keine Gefährdung vor, scheint das Zünden einer Atombombe aber offenbar erlaubt. Warum es so ein Gesetz überhaupt braucht, ist dennoch äußerst fraglich.

3. Zünden von Nuklearwaffen verboten (Foto: Adobe Stock/ pixilatedplanet)

Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).