2. Bunte Sonnenschirme verboten
In der hessischen Stadt Bad-Sooden-Allendorf dürfen gemäß § 10 (6) der lokalen Altstadtsatzung ausschließlich Sonnenschirme in den Farben Pastell, Beige oder Sand aufgestellt werden. Werbung und bunte Schandflecken in der Landschaft sollen dadurch offenbar vermieden werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.