4. Kraft Heinz Käsenudeln
Wegen eines Mikrowellen-Gerichts verklagte eine Frau den Hersteller Kraft Heinz auf fünf Millionen US-Dollar Schadenersatz. Der Vorwurf: Die auf einer Käsenudel-Packung angegebene Zubereitungszeit von 3,5 Minuten stimme nicht mit der Realität überein. Das Unternehmen würde bei der Angabe nicht berücksichtigen, dass Kunden auch für das Öffnen des Deckels, dass Einfüllen des Wassers und das Umrühren Zeit benötigten. Die Klage wurde abgelehnt.