Die Bundesregierung will die Bonitätseinschätzung von Auskunfteien stärker reglementieren. Eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes soll die Regeln für Unternehmen wie die Schufa dabei künftig verschärfen. Die Hintergründe.
Wenn die Schufa einen Score berechnet, ruft sie verschiedene personenbezogene Daten von Verbraucher:innen ab, darunter Kontodaten, Kreditkarteninformationen und die Adresse. Dieser automatisierte Prozess birgt für Menschen in Deutschland allerdings enormes Diskriminierungspotenzial.
Denn die Bewertung der Kreditwürdigkeit kann nicht nur negative Auswirkungen auf die Kreditvergabe, sondern beispielsweise auch bei der Wohnungssuche haben. Deshalb plant die Bundesregierung das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend zu reformieren, um so die Rechte von Verbraucher:innen zu stärken.
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Neue Regeln für die Schufa: Das ändert sich
Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung dazu bereits verabschiedet. Sie reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2023. Darin hatte die Instanz bereits festgelegt, dass einige Praktiken der Schufa gegen das europäische Datenschutzrecht verstoßen.
Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung verschärft nun die Regeln für die Schufa. So dürfen sie und ähnliche Auskunfteien folgende Daten künftig nicht mehr nutzen, um die Bonität von Verbraucher:innen festzustellen:
- besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO wie die ethnische Herkunft, biometrische Daten und Gesundheitsdaten
- der Name der betroffenen Person oder personenbezogene Daten aus ihrer Nutzung sozialer Netzwerke
- Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge von Bankkonten
- Anschriftendaten
- Daten, die minderjährige Person betreffen
Gegen Diskriminierung: Verbraucher sollen erfahren, wie ihr Score entsteht
Die Menschen in Deutschland sollen zudem künftig ohne Umwege erfahren können, welche Daten sich auf ihren Score-Wert auswirken und welche Aussage dieser konkret hat.
„Wir verhindern damit Diskriminierung von Verbrauchern aufgrund ihres Namens oder schlicht ihres Wohnortes“, erklärt Steffi Lemke, Bundesministerin für Verbraucherschutz. „Das wird in Zukunft unterbunden und es wird für die Verbraucher transparent, welche Praktiken diese Firmen eingesetzt haben.“ Bevor die geplante Gesetzesreform in Kraft tritt, muss sie aber noch Bundestag und Bundesrat passieren.
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