Erst im Jahr 2021 gab es eine Inkassoreform. Doch die geht dem Bundesband der Verbraucherzentralen nicht weit genug. Er fordert daher weitere Nachbesserungen für mehr Verbraucherschutz.
Mehr als 12.000 Beschwerden von Verbraucher:innen hat der Bundesband der Verbraucherzentralen (VZBV) in Sachen Inkassorecht erhalten. Und das, obwohl die letzte Inkassoreform nur wenige Jahre zurückliegt.
Der VZBV hat diese vielen Beschwerden zum Anlass genommen, die Neuregelungen aus der Inkassoreform zu überprüfen. Zusammen mit weiteren Verbraucherverbänden hat der VZBV geschaut, wie Inkassounternehmen die neuen Regeln in der Praxis umsetzen.
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Handlungsbedarf trotz Inkassoreform
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht beim Inkassorecht noch immer Handlungsbedarf. „Die Inkassoreform hat nicht zu ausreichend verbraucherfreundlichen Regelungen geführt“, erklärt VZBV-Vorständin Ramona Pop.
Können Verbraucher:innen nicht sofort zahlen, werden sie schnell mit hohen Kosten konfrontiert. Darunter leiden insbesondere einkommensschwache und überschuldete Menschen.
Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden hat der VZBV gemeinsam mit weiteren Verbraucherorganisationen eine Analyse durchgeführt. Dabei haben die Verbraucherschützer alle Beschwerden zu dem Thema Inkasso aus dem Zeitraum Januar 2022 bis November 2023 ausgewertet.
Welche Probleme treten in der Praxis auf?
Eines der drängendsten Probleme sieht der VZBV hier bei den teils überhöhten Inkassokosten. Hinweise darauf, dass eigentlich geringere Sätze gelten, waren teils in den Inkassoschreiben enthalten. Jedoch waren diese „mitunter in kleiner Schriftgröße oder auf einer anderen Seite des Schreibens“ vermerkt, wie der VZBV mitteilt.
Es sei außerdem vorgekommen, dass die Verbraucher:innen den kleineren Gesamtbetrag selbst ausrechnen mussten. Besonders problematisch seien dabei die sehr kurzen Zahlungsfristen.
Mehr Verbraucherschutz fordert der VZBV auch in Sachen Ratenzahlungen. Hier müssen Betroffene laut dem Bundesverband oft Zugeständnisse machen und beispielsweise ihre Lohnzahlung abtreten. „Ratenzahlungsvereinbarungen dürfen nicht an nachteilige Bedingungen gekoppelt werden“, fordert VZBV-Vorständin Pop.
VZBV fordert erneute Inkassoreform
Zuletzt hatte auch die Verbraucherschutzministerkonferenz festgestellt, dass es mit den aktuellen Regelungen im Inkassorecht keinen ausreichenden Verbraucherschutz gibt. Der VZBV fordert daher vom Bundesministerium der Justiz die Schaffung klarer Regelungen.
Das Inkassorecht muss endlich fair und transparent gestaltet werden.
„Es besteht zu viel Interpretationsspielraum, den Inkassounternehmen häufig zum Nachteil von Verbraucher:innen auslegen“, sagt Pop. Daher wäre eine Reform des gesamten Systems sinnvoll.
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