Bis USB-C in Deutschland zum Standard wird, scheint es länger zu dauern als erwartet. Die Bundesregierung hat die EU-Frist für die Umsetzung der Ladekabelrichtlinie in nationales Recht verpasst. Die Hintergründe.
Eigentlich sollte das Ladekabel-Chaos langsam ein Ende nehmen – auch in Deutschland. Denn die Bundesregierung hatte eine Änderung des Funkanlagengesetzes beschlossen, durch die die meisten Elektrogeräte einen USB-C-Anschluss für Ladekabel haben müssen. Grundlage dafür ist eine EU-Richtlinie, die nun in nationales Recht umgesetzt werden sollte – jedoch hat Deutschland die Frist verpasst.
USB-C in Deutschland lässt noch auf sich warten
Die EU-Richtlinie trat bereits 2022 in Kraft. Anschließend hatten die Mitgliedsstaaten bis zum 28. Dezember 2023 Zeit, die USB-C-Anforderungen in nationales Recht umzusetzen. Diese Frist ist allerdings abgelaufen, ohne dass die Bundesregierung die entsprechenden Maßnahmen rechtzeitig ergriffen hat.
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Zwar wurde der Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums Ende Oktober 2023 eingebracht. Das Parlament hat ihn allerdings erst nach der letzten Sitzung des Jahres 2023 erhalten. Der Bundestag kann somit erst Mitte Januar 2024 darüber abstimmen, eine Verabschiedung kommt nicht vor Februar oder März 2024 in Frage, gegebenenfalls sogar erst später.
EU will Ladestandard bis Ende 2024
Die Verzögerung könnte für Konsequenzen vonseiten der EU sorgen. Die Kommission hat beispielsweise die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten. Denn zweifellos stört das Verhalten Deutschlands die gesetzten Ziele: Bereits Ende 2024 soll Schluss sein mit dem nervigen Kabelsalat.
Bis dahin soll USB-C zum neuen Standard-Kabel für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher werden, sofern sie mit einem Kabel aufgeladen werden können. Ab 2026 soll der einheitliche Ladestandard dann auch für Notebooks gelten. Dadurch sollen Tonnen von unnötigem Elektroschrott wegfallen. Zudem will die EU somit ihre Umweltziele verwirklichen und Kosten reduzieren.
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Und wieder einmal wird die Bundesrepublik eine vermeidbare und unnötige Strafe zahlen müssen, weil die Bundesregierung nichts auf die Kette bekommt. In logischer Konsequenz wird dann natürlich jemand aus dem Bundestag fliegen. Ach nein, das sind konsequenzen für normale Unternehmen. Die Strafe wird als irgendeine fiktive Steuer wieder eingetrieben. Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten.