Wenn dein Arbeitsverhältnis endet oder du den Job wechselst, ist dein Arbeitgeber verpflichtet dir ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dieses sollten immer positiv formuliert sein. Doch hinter einigen Formulierungen verbergen sich Geheimcodes, die eher für Kritik stehen.
Arbeitszeugnisse müssen normalerweise wohlwollend formuliert sein. Der Grund: Arbeitnehmer sollten keine Nachteile bei der Jobsuche haben. Doch die Realität spricht häufig eine andere Sprache.
Denn Personaler und Vorgesetzte haben sich gewisse Formulierungen zu eigen gemacht, um ehemalige Mitarbeiter in ein schlechtes Licht zu rücken. Die Rede ist von sogenannten Geheimcodes im Arbeitszeugnis.
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Geheimcodes im Arbeitszeugnis
Arbeitnehmer sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihren ehemaligen Angestellten ein Arbeitszeugnis auszustellen. Es sollte wahr, wohlwollend und vollständig sein. Das umzusetzen, ist aber nicht immer einfach.
Personaler und Vorsetzte nutzen deshalb bestimmte Formulierungen, um die Wahrheit stets positiv klingen zu lassen. Durch solche Geheimcodes fällt es vielen Arbeitnehmer jedoch schwer zu verstehen, was tatsächlich dahintersteckt.
Grundsätzlich lässt sich dennoch feststellen: Je blumiger und ausführlicher Formulierungen ausfallen, desto besser. Ein Beispiel: Begriffe wie „stets“, „äußerst“ oder „hervorragend“ entsprechen einer guten bis sehr gute Note. Formulierungen wie „bemüht“ oder „im Großen und Ganzen““ lassen eher auf eine negative Bewertung schließen.
Arbeitszeugnis: Formulierungen in Schulnoten
Unter vielen Personaler und Chefs haben sich mittlerweile Geheimcodes im Arbeitszeugnis etabliert, die bestimmten Schulnoten zugeordnet werden können:
- „stets zur vollsten Zufriedenheit“ – Schulnote: sehr gut
- „stets zur vollen Zufriedenheit“ – Schulnote: gut
- „zur vollen Zufriedenheit“ – Schulnote: befriedigend
- „zur Zufriedenheit“ – Schulnote: ausreichend
- „im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“ – Schulnote: mangelhaft
- „hat sich bemüht, die Arbeiten zur Zufriedenheit zu erledigen“ – Schulnote: mangelhaft
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