Rauchwarnmelder sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Viele fragen sich aber bis jetzt, wer eigentlich für die Umsetzung der Rauchmelderpflicht verantwortlich ist. Müssen sich Vermieter:innen um die Installation und Wartung der Rauchmelder kümmern oder fällt dies doch in den Verantwortungsbereich der Mieter:innen? Wir haben für dich in diesem Artikel die wichtigsten Informationen in aller Kürze zusammengefasst.
Rauchmelderpflicht in Deutschland: Wer ist verantwortlich?
In Deutschland gilt, dass Rauchmelder in Wohnungen Pflicht sind. Das Gesetz schreibt vor, wo diese in Wohnungen und Häusern anzubringen sind und wer sich für deren Installation und Wartung verantwortlich zeichnet.
Bist du der festen Annahme, dass Rauchwarnmelder in den Verantwortungsbereich der Vermieter:innen fallen, liegst du mit dieser Annahme goldrichtig. Das ist übrigens in allen Bundesländern Deutschlands so geregelt. Vermieter:innen sind dazu verpflichtet, Rauchmelder in ihren Objekten anzubringen und ebenso, einmal jährlich fachmännisch zu warten.. Dies betrifft zum Beispiel den Austausch von Batterien nach Ablauf von deren Lebenszeit.
Mieter:innen müssen in Sachen Rauchmelder dahingehend nichts beachten. Ihnen fällt lediglich die „Aufgabe“ zu, zu den angesetzten Wartungszeiten Zutritt zur Wohnung oder zum Haus zu gewähren. Nur so können Vermieter:innen schließlich ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen. Es gibt allerdings Dinge, die dürfen Mieter:innen unter gar keinen Umständen tun.
Rauchmelder: Was Mieter:innen nicht dürfen
Rauchwarnmelder sind Teil der Wohnung oder des Hauses, in dem sie angebracht sind und gehören somit dem jeweiligen Vermieter oder der Vermieterin. Entsprechend dürfen sie weder beschädigt noch abgenommen werden. Bringen Mieter:innen selbst Rauchmelder an, ändert dies nichts an der der Erfüllung der gesetzlichen Rauchmelderpflicht. Auch auf das Aussehen oder die konkrete Ausstattung haben Mieter:innen keinen Einfluss. Es obliegt einzig und allein den Vermieter:innen für welche Rauchmelder sie sich entscheiden.
Ausnahmen gibt es dennoch: So können Vermieter:innen und Mieter:innen vereinbaren, dass der jeweilige Mieter oder die jeweilige Mieterin die gesetzliche Ausstattungspflicht übernimmt. Auch kann vereinbart werden, dass der Mieter oder die Mieterin den Austausch eines defekten Rauchmelders übernimmt, etwa gegen Übernahme der Kosten durch den Vermieter oder die Vermieterin. Doch sollte eine solche Abmachung zum Nachweis vertraglich festgehalten werden.
Rauchwarnmelder von LUPUS
Besitzt du Immobilien, so musst du dich als Vermieter:in um die Ausstattung deiner Objekte mit Rauchwarnmeldern kümmern. Da du im Berufsalltag und bei der Verwaltung mehrerer Objekte alle Hände voll zu tun hast, stehen dir die Profis von LUPUS mit ihren smarten Rauchmeldern zur Seite.
Die Mobilfunkrauchmelder verfügen über eine vollautomatische Selbstwartung, daher entfällt der mühsame Wartungsaufwand vor Ort. Liegt ein Problem mit einem Rauchwarnmelder vor, wird dies im System von LUPUS angezeigt, so dass du schnell und effektiv reagieren kannst. Dank langer Batterielaufzeiten ist eine Begehung der Wohnungen übrigens nur etwa alle 10 Jahre nötig. Somit sparst du nicht nur Zeit, sondern auch Kosten.